Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freilaubersheim, B 420, um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Bußgeld von 70,00 € geahndet. Festgestellt wurden 104 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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