Am 11.05.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Lenting, auf der A 9, Nürnberg-München, Ab 920, km 1,636 nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 12,95 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand-stationär und Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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