Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der BAB 45, bei km 9,35, Fahrtrichtung Oberhausen / Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 120 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Formular Anhörung

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