Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde | 90 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Was kommt zum Bußgeld dazu?
Mit dem Bußgeldbescheid fallen Gebühren und Auslagen an, in den meisten Fällen 28,50 €. Die Gebühr beträgt 5 Prozent des Bußgelds, mindestens 25 €, dazu kommen 3,50 € für die Zustellung. Punkte werden ab einem Bußgeld von 60 € eingetragen. Ein Punkt bleibt zweieinhalb Jahre stehen, zwei Punkte fünf Jahre. In der Probezeit führt jeder Verstoß mit Punkt zur Verlängerung auf vier Jahre und zu einem Aufbauseminar.
Häufige Fragen zum Bußgeldkatalog Rotlicht
Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?
Ein Verstoß, bei dem die Ampel beim Überfahren der Haltelinie schon länger als eine Sekunde rot war. Er kostet 200 €, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Was kostet es, nur die Haltelinie zu überfahren?
Wer bei Rot über die Haltelinie fährt und vor dem Kreuzungsbereich stehen bleibt, zahlt 10 €. Ein Rotlichtverstoß ist das nicht.
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