Das Wichtigste in Kürze
- Erste Post
- Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen oder Verwarnung
- Verjährung
- 3 Monate, solange kein Bescheid erlassen ist
- Aussage zur Sache
- freiwillig
- Einspruchsfrist
- 2 Wochen, beginnt erst mit dem Bußgeldbescheid
Welche Post kommt nach dem Blitzer?
Bei kleinen Verstößen bis 55 € kommt eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderung. Bei allem darüber schickt die Behörde zuerst einen Anhörungsbogen. Ist der Halter erkennbar nicht der Fahrer, etwa bei einem Firmenwagen, bekommt er einen Zeugenfragebogen. Erst danach folgt der Bußgeldbescheid.
Wie lange dauert es, bis Post von der Behörde kommt?
Meist kommt die erste Post innerhalb von zwei bis sechs Wochen. Die Behörde muss innerhalb von drei Monaten nach der Tat tätig werden, sonst ist der Verstoß verjährt. Schon die Anordnung der Anhörung unterbricht diese Frist, auch wenn der Brief erst später ankommt. Ob die Frist gewahrt wurde, zeigt deshalb erst die Akte.
Was sollten Sie nach dem Blitzer festhalten?
Manche Angaben kennen nur Sie. Für die Prüfung durch den Anwalt ist es hilfreich, wenn sie festgehalten sind, solange die Erinnerung frisch ist:
- Ort, Uhrzeit und Fahrtrichtung
- wie die Beschilderung aussah und ob ein Schild verdeckt war
- ob eine Rechtsschutzversicherung besteht
Ob die Messstelle bekannt ist und welches Gerät dort misst, zeigt der Blitzer-Katalog. Was das für Ihren Fall bedeutet, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Die ersten Wochen nach dem Blitzer entscheiden oft mit, wie gut die Verteidigung später aussieht. Wer sich vorschnell äußert, kann sich Chancen verbauen, die sich nicht zurückholen lassen. Lassen Sie den Fall deshalb früh von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst mit der Behörde zu korrespondieren. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Was sollten Sie nach dem Blitzer vermeiden?
Rufen Sie nicht bei der Behörde an, um die Sache zu erklären. Alles, was Sie dort sagen, kommt in die Akte. Geben Sie im Anhörungsbogen nichts zur Sache an, bevor ein Anwalt die Akte gesehen hat. Pflicht sind nur die Angaben zur Person.
Woran erkennen Sie, wie schwer der Verstoß ist?
Entscheidend ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Bis 20 km/h zu schnell bleibt es bei einem Verwarnungs- oder Bußgeld. Ab 21 km/h kommt ein Punkt in Flensburg dazu. Innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h droht in der Regel ein Fahrverbot. Was Ihr Verstoß kostet, zeigt der Bußgeldrechner.
Wann ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten?
Spätestens, wenn ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid kommt und Punkte, ein Fahrverbot oder die Probezeit betroffen sind. Ein Anwalt fordert die Akte an, bevor Sie sich äußern. Die Ersteinschätzung der Blitzerkanzlei ist kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Post kommt?
Meist zwei bis sechs Wochen. Die Behörde hat drei Monate Zeit, bevor der Verstoß verjährt. Schon die Anordnung der Anhörung unterbricht diese Frist.
Woher weiß ich, ob ich geblitzt wurde?
Sicherheit gibt erst die Post. Ein roter Blitz muss nicht Ihnen gegolten haben, und moderne Anlagen blitzen teils mit unsichtbarem Infrarotlicht.