Das Wichtigste in Kürze
- Ihre Rolle
- Zeuge, nicht Beschuldigter
- Schweigen dürfen Sie
- wenn Sie selbst oder nahe Angehörige gefahren sind
- Haftung
- im fließenden Verkehr haftet nur der Fahrer
- Risiko
- Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird
Der Muster-Zeugenfragebogen zum Anklicken
Musterplatz 1 · 12345 Musterstadt
Datum 20.07.2026
Erika Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Mit dem auf Sie zugelassenen Pkw MU-ST 123 wurde am 03.07.2026 um 14:12 Uhr in Musterstadt, Musterallee, Höhe Hausnummer 20, Fahrtrichtung Zentrum die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Die Person am Steuer ist uns nicht bekannt.
Als Zeugin oder Zeuge sind Sie zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Sie können die Auskunft verweigern, wenn Sie sich selbst oder eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen belasten würden.
Kann die Person am Steuer nicht festgestellt werden, kann die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet werden.
Bitte senden Sie den Bogen innerhalb einer Woche zurück.
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Behörde, Aktenzeichen und Datum
Oben steht die Behörde, die den Fahrer sucht. Das Aktenzeichen ordnet Ihre Antwort dem Verfahren zu. Der Bogen kommt als normaler Brief.
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Halter als Zeuge
Angeschrieben wird der Halter, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Er ist hier Zeuge, nicht Beschuldigter. Die Behörde geht davon aus, dass jemand anderes gefahren ist, etwa bei einem Firmenwagen.
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Überschrift
Zeugenfragebogen heißt: Die Behörde fragt nach der Person am Steuer. Wer selbst als Fahrer beschuldigt wird, bekommt stattdessen einen Anhörungsbogen. Welches Schreiben vorliegt, steht in der Überschrift.
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Sachverhalt
Tattag, Uhrzeit, Ort und Fahrzeug beschreiben den Verstoß. Gegenüber der Person, die tatsächlich gefahren ist, läuft ab dem Tattag die Verjährung von drei Monaten.
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Messfoto
Oft liegt ein Ausschnitt des Fotos bei. Antwortet der Halter nicht, kann die Behörde das Foto mit dem Passbild beim Meldeamt abgleichen oder die Polizei nachfragen lassen.
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Frage nach der Person am Steuer
Als Zeuge sind Sie grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Wer bewusst eine falsche Person angibt, macht sich strafbar.
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Belehrung
Sie müssen sich nicht selbst belasten und nahe Angehörige nicht benennen, etwa Ehepartner, Verlobte, Eltern, Kinder oder Geschwister. Insoweit dürfen Sie die Auskunft verweigern.
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Hinweis auf das Fahrtenbuch
Lässt sich der Fahrer nicht feststellen, kann die Zulassungsbehörde ein Fahrtenbuch anordnen, vor allem bei Verstößen mit Punkten. Das gilt auch dann, wenn Sie die Auskunft zu Recht verweigert haben.
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Rücksendung
Die Woche ist keine Ausschlussfrist. Antwortet der Halter nicht, ermittelt die Behörde selbst. Welche Antwort in Ihrer Lage richtig ist, sollte ein Anwalt beurteilen, bevor Sie den Bogen zurückschicken.
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Was ist ein Zeugenfragebogen?
Den Zeugenfragebogen schickt die Behörde an den Halter, wenn sie davon ausgeht, dass jemand anderes gefahren ist, etwa bei einem Firmenwagen oder wenn das Foto erkennbar eine andere Person zeigt. Der Halter ist dann Zeuge und nicht Betroffener. Die Behörde möchte wissen, wer am Steuer saß.
Muss ich als Halter aussagen?
Als Zeuge sind Sie grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Es gibt zwei Ausnahmen. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Und Sie müssen nahe Angehörige nicht benennen, etwa Ehepartner, Verlobte, Eltern, Kinder oder Geschwister.
Was tut die Behörde, wenn der Halter schweigt?
Bekommt die Behörde keine Antwort, ermittelt sie selbst. Sie gleicht das Blitzerfoto mit dem Ausweisfoto beim Meldeamt ab oder schickt die Polizei zur Nachfrage vorbei. Dafür hat sie nur wenig Zeit, denn gegenüber dem tatsächlichen Fahrer läuft die Verjährung weiter.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Als Halter bewegen Sie sich zwischen Aussagepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und dem Risiko einer Fahrtenbuchauflage. Welche Antwort in Ihrer Lage richtig ist, sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei beurteilen, bevor Sie den Bogen zurückschicken.
Droht eine Fahrtenbuchauflage?
Lässt sich der Fahrer nicht feststellen, kann die Zulassungsbehörde dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegen. Das gilt vor allem bei Verstößen, die mit einem Punkt bewertet sind.
Worin unterscheidet sich der Zeugenfragebogen vom Anhörungsbogen?
Den Anhörungsbogen bekommt, wer selbst als Fahrer beschuldigt wird. Er darf zur Sache schweigen. Den Zeugenfragebogen bekommt der Halter als Zeuge. Er ist grundsätzlich zur Aussage verpflichtet, es sei denn, er würde sich oder nahe Angehörige belasten. Welches Schreiben vorliegt, steht meist in der Überschrift.
Was gilt, wenn ein naher Angehöriger gefahren ist?
Ehepartner, Verlobte, Eltern, Kinder, Geschwister und weitere nahe Verwandte müssen Sie nicht benennen. Insoweit dürfen Sie die Aussage verweigern. Die Behörde kann dann eigene Ermittlungen anstellen. Eine Fahrtenbuchauflage bleibt trotzdem möglich.
Häufige Fragen
Muss ich als Halter das Bußgeld zahlen, wenn der Fahrer nicht gefunden wird?
Nein. Bei Tempo-, Abstands- und Rotlichtverstößen gibt es in Deutschland keine Halterhaftung.
Darf ich einfach jemanden angeben?
Nein. Wer bewusst eine falsche Person benennt, macht sich strafbar.