Zeugenfragebogen: was Halter wissen müssen

Den Zeugenfragebogen bekommt der Halter, wenn die Behörde davon ausgeht, dass er nicht selbst gefahren ist. Sie will wissen, wer am Steuer saß.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 24.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

Ihre Rolle
Zeuge, nicht Beschuldigter
Schweigen dürfen Sie
wenn Sie selbst oder nahe Angehörige gefahren sind
Haftung
im fließenden Verkehr haftet nur der Fahrer
Risiko
Fahrtenbuchauflage, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird

Der Muster-Zeugenfragebogen zum Anklicken

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Bußgeldstelle Musterstadt
Musterplatz 1 · 12345 Musterstadt
Aktenzeichen 000.00.000000.0
Datum 20.07.2026
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Frau
Erika Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
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Zeugenfragebogen

in dem Bußgeldverfahren gegen die Fahrerin oder den Fahrer des Pkw MU-ST 123

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Mit dem auf Sie zugelassenen Pkw MU-ST 123 wurde am 03.07.2026 um 14:12 Uhr in Musterstadt, Musterallee, Höhe Hausnummer 20, Fahrtrichtung Zentrum die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Die Person am Steuer ist uns nicht bekannt.

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Wer hat das Fahrzeug zur Tatzeit geführt?

Name, VornameGeburtsdatumAnschrift
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Als Zeugin oder Zeuge sind Sie zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Sie können die Auskunft verweigern, wenn Sie sich selbst oder eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen belasten würden.

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Kann die Person am Steuer nicht festgestellt werden, kann die Führung eines Fahrtenbuchs angeordnet werden.

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Bitte senden Sie den Bogen innerhalb einer Woche zurück.

  1. Behörde, Aktenzeichen und Datum

    Oben steht die Behörde, die den Fahrer sucht. Das Aktenzeichen ordnet Ihre Antwort dem Verfahren zu. Der Bogen kommt als normaler Brief.

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  2. Halter als Zeuge

    Angeschrieben wird der Halter, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Er ist hier Zeuge, nicht Beschuldigter. Die Behörde geht davon aus, dass jemand anderes gefahren ist, etwa bei einem Firmenwagen.

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  3. Überschrift

    Zeugenfragebogen heißt: Die Behörde fragt nach der Person am Steuer. Wer selbst als Fahrer beschuldigt wird, bekommt stattdessen einen Anhörungsbogen. Welches Schreiben vorliegt, steht in der Überschrift.

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  4. Sachverhalt

    Tattag, Uhrzeit, Ort und Fahrzeug beschreiben den Verstoß. Gegenüber der Person, die tatsächlich gefahren ist, läuft ab dem Tattag die Verjährung von drei Monaten.

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  5. Messfoto

    Oft liegt ein Ausschnitt des Fotos bei. Antwortet der Halter nicht, kann die Behörde das Foto mit dem Passbild beim Meldeamt abgleichen oder die Polizei nachfragen lassen.

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  6. Frage nach der Person am Steuer

    Als Zeuge sind Sie grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Wer bewusst eine falsche Person angibt, macht sich strafbar.

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  7. Belehrung

    Sie müssen sich nicht selbst belasten und nahe Angehörige nicht benennen, etwa Ehepartner, Verlobte, Eltern, Kinder oder Geschwister. Insoweit dürfen Sie die Auskunft verweigern.

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  8. Hinweis auf das Fahrtenbuch

    Lässt sich der Fahrer nicht feststellen, kann die Zulassungsbehörde ein Fahrtenbuch anordnen, vor allem bei Verstößen mit Punkten. Das gilt auch dann, wenn Sie die Auskunft zu Recht verweigert haben.

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  9. Rücksendung

    Die Woche ist keine Ausschlussfrist. Antwortet der Halter nicht, ermittelt die Behörde selbst. Welche Antwort in Ihrer Lage richtig ist, sollte ein Anwalt beurteilen, bevor Sie den Bogen zurückschicken.

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Was ist ein Zeugenfragebogen?

Den Zeugenfragebogen schickt die Behörde an den Halter, wenn sie davon ausgeht, dass jemand anderes gefahren ist, etwa bei einem Firmenwagen oder wenn das Foto erkennbar eine andere Person zeigt. Der Halter ist dann Zeuge und nicht Betroffener. Die Behörde möchte wissen, wer am Steuer saß.

Muss ich als Halter aussagen?

Als Zeuge sind Sie grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Es gibt zwei Ausnahmen. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Und Sie müssen nahe Angehörige nicht benennen, etwa Ehepartner, Verlobte, Eltern, Kinder oder Geschwister.

Was tut die Behörde, wenn der Halter schweigt?

Bekommt die Behörde keine Antwort, ermittelt sie selbst. Sie gleicht das Blitzerfoto mit dem Ausweisfoto beim Meldeamt ab oder schickt die Polizei zur Nachfrage vorbei. Dafür hat sie nur wenig Zeit, denn gegenüber dem tatsächlichen Fahrer läuft die Verjährung weiter.

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Als Halter bewegen Sie sich zwischen Aussagepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und dem Risiko einer Fahrtenbuchauflage. Welche Antwort in Ihrer Lage richtig ist, sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei beurteilen, bevor Sie den Bogen zurückschicken.

Droht eine Fahrtenbuchauflage?

Lässt sich der Fahrer nicht feststellen, kann die Zulassungsbehörde dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegen. Das gilt vor allem bei Verstößen, die mit einem Punkt bewertet sind.

Worin unterscheidet sich der Zeugenfragebogen vom Anhörungsbogen?

Den Anhörungsbogen bekommt, wer selbst als Fahrer beschuldigt wird. Er darf zur Sache schweigen. Den Zeugenfragebogen bekommt der Halter als Zeuge. Er ist grundsätzlich zur Aussage verpflichtet, es sei denn, er würde sich oder nahe Angehörige belasten. Welches Schreiben vorliegt, steht meist in der Überschrift.

Was gilt, wenn ein naher Angehöriger gefahren ist?

Ehepartner, Verlobte, Eltern, Kinder, Geschwister und weitere nahe Verwandte müssen Sie nicht benennen. Insoweit dürfen Sie die Aussage verweigern. Die Behörde kann dann eigene Ermittlungen anstellen. Eine Fahrtenbuchauflage bleibt trotzdem möglich.

Häufige Fragen

Muss ich als Halter das Bußgeld zahlen, wenn der Fahrer nicht gefunden wird?

Nein. Bei Tempo-, Abstands- und Rotlichtverstößen gibt es in Deutschland keine Halterhaftung.

Darf ich einfach jemanden angeben?

Nein. Wer bewusst eine falsche Person benennt, macht sich strafbar.

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Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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