Das Wichtigste in Kürze
- Wer sie sind
- selbstständige Kanzleien, laut ADAC Fachanwälte für Verkehrsrecht, über 500 bundesweit
- Kostenlos für Mitglieder
- das erste Beratungsgespräch, auch ohne Rechtsschutzversicherung
- Danach
- gesetzliche Gebühren, die das Mitglied oder seine Rechtsschutzversicherung trägt
- Pflicht zum Vertragsanwalt
- nein, die Wahl des Anwalts ist frei
- ADAC-Mitgliedschaft
- ist keine Rechtsschutzversicherung
- Mit ADAC-Rechtsschutz
- freie Anwaltswahl laut Bedingungen und § 127 VVG
Die Blitzerkanzlei ist kein ADAC-Vertragsanwalt und steht in keiner Verbindung zum ADAC e.V., seinen Regionalclubs oder der ADAC Versicherung AG. ADAC ist eine Marke des ADAC e.V. Wir nennen sie nur, um zu erklären, wie die Angebote des Clubs funktionieren. Alle Angaben zum ADAC stammen aus dessen eigenen Veröffentlichungen, die unten verlinkt sind.
Was ist ein ADAC-Vertragsanwalt?
ADAC-Vertragsanwälte sind frei praktizierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit eigener Kanzlei. Sie sind keine Angestellten des ADAC. Mit dem Club verbindet sie eine Vereinbarung über die Beratung seiner Mitglieder. Nach Angabe des ADAC sind es Fachanwälte für Verkehrsrecht, bundesweit über 500.
Organisiert wird das Netz vom ADAC e.V. und seinen Regionalclubs. Die Regionalclubs sind eigene Vereine. Einen Vertragsanwalt in Ihrer Nähe finden Sie über die Suche nach Postleitzahl auf der Website des ADAC.
Was bekommen ADAC-Mitglieder kostenlos?
Mitglieder bekommen beim Vertragsanwalt ein erstes Beratungsgespräch ohne Kosten. Eine Rechtsschutzversicherung brauchen sie dafür nicht. Der ADAC beziffert die ersparte Gebühr mit rund 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Es geht um Fragen rund um den Straßenverkehr, ausdrücklich auch um Bußgeldverfahren.
Daneben beraten Juristinnen und Juristen des Clubs Mitglieder kostenlos am Telefon oder schriftlich, nach Angabe des ADAC auch zu Bußgeldbescheiden aus dem In- und Ausland.
Was kostet es nach der Erstberatung?
Die kostenlose Leistung endet mit dem ersten Gespräch. Wird der Anwalt darüber hinaus tätig, fallen die gesetzlichen Gebühren an. Das betrifft gerade die Schritte, auf die es im Bußgeldverfahren ankommt:
- den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
- die Akteneinsicht mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten
- ein technisches Gutachten zur Messung
- die Verteidigung vor der Behörde und vor Gericht
Diese Kosten trägt das Mitglied selbst oder eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Was ein Verfahren ohne Versicherung kostet, steht unter Kosten des Einspruchs.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Die kostenlose Erstberatung beim Vertragsanwalt und die Verteidigung durch einen Anwalt Ihrer Wahl schließen sich nicht aus. Im Bußgeldverfahren entscheiden Messdaten, Eichschein und Fristen. Die Blitzerkanzlei prüft diese Punkte mit Fachanwälten für Verkehrsrecht, bundesweit und ohne Mehrkosten. Mit Rechtsschutzversicherung klärt sie die Kostenübernahme für Sie.
Muss ich als ADAC-Mitglied einen Vertragsanwalt nehmen?
Nein. Nach Angabe des ADAC sind Sie durch die Erstberatung nicht an ein Mandat gebunden. Die Wahl des Anwalts und die Erteilung eines Auftrags sind Ihnen freigestellt. Sie können die kostenlose Erstberatung nutzen und für die Verteidigung trotzdem einen anderen Anwalt beauftragen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, gilt außerdem § 127 VVG: Sie wählen den Anwalt für das Bußgeldverfahren frei. Das gilt für den ADAC-Rechtsschutz genauso wie für jeden anderen Versicherer. Mehr dazu unter Freie Anwaltswahl.
ADAC-Mitgliedschaft und ADAC-Rechtsschutz: was ist der Unterschied?
Die Mitgliedschaft im Club und die Rechtsschutzversicherung sind zwei verschiedene Verträge mit verschiedenen Partnern. Die Versicherung können auch Nichtmitglieder abschließen, Mitglieder zahlen weniger.
| ADAC-Mitgliedschaft | ADAC-Rechtsschutzversicherung | |
|---|---|---|
| Vertragspartner | ADAC e.V. und Regionalclub | ADAC Versicherung AG |
| Erste Beratung | kostenlos beim Vertragsanwalt oder bei Club-Juristen | telefonisch oder online durch vom ADAC benannte Anwälte |
| Einspruch und Verteidigung | nicht enthalten | versichert |
| Gericht und technisches Gutachten | nicht enthalten | versichert |
| Wahl des Anwalts | frei | frei, an eine Benennung durch den ADAC nicht gebunden |
Einzelheiten zur Versicherung stehen unter ADAC-Rechtsschutz beim Blitzer.
Was zahlt der ADAC-Rechtsschutz im Bußgeldverfahren?
Die Bedingungen der ADAC Versicherung AG (ADAC RB 2018) enthalten einen Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung im Bußgeldverfahren. Eine Wartezeit gibt es im Verkehrsrechtsschutz nicht. Übernommen werden auch technische Sachverständige bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren. Halt- und Parkverstöße sind nur im Premiumschutz versichert.
Zur Anwaltswahl heißt es in den Bedingungen sinngemäß: Sie haben das Recht auf freie Anwaltswahl und sind an eine Benennung durch den Versicherer nicht gebunden.
Was spricht für einen Anwalt Ihrer Wahl?
Für die Erstberatung ist der Vertragsanwalt bequem und kostenlos. Für die Verteidigung lohnt der Blick darauf, wer sich täglich mit Bußgeldverfahren befasst. Dort entscheiden Messtechnik, Eichung und Fristen.
- Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer und keinem Automobilclub verbunden. Sie ist allein Ihnen verpflichtet und verteidigt Sie mit allen Konsequenzen in Ihrem Interesse.
- Sie ist auf Bußgeldverfahren spezialisiert. Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Messung, Eichung und Bescheid.
- Sie vertritt Sie bundesweit vor jeder Bußgeldbehörde und jedem Gericht, ohne Mehrkosten.
- Sie laden den Bescheid hoch und bekommen innerhalb von 24 Stunden eine Einschätzung. Einen Termin vor Ort brauchen Sie nicht.
- Die Kanzlei regelt die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ohne Mehrkosten, auch beim ADAC-Rechtsschutz. Sie müssen dort nicht selbst anrufen.
- Die Ersteinschätzung ist kostenlos, ob Sie Mitglied in einem Automobilclub sind oder nicht.
Häufige Fragen
Ist die Blitzerkanzlei ein ADAC-Vertragsanwalt?
Nein. Die Blitzerkanzlei ist kein ADAC-Vertragsanwalt und nicht mit dem ADAC verbunden. Sie können sie aber jederzeit selbst beauftragen, auch als ADAC-Mitglied und auch mit ADAC-Rechtsschutz.
Zahlt der ADAC meinen Anwalt, wenn ich Mitglied bin?
Als Mitglied zahlen Sie für das erste Beratungsgespräch beim Vertragsanwalt nichts. Einspruch, Akteneinsicht und Verteidigung zahlt der Club nicht. Diese Kosten trägt eine Rechtsschutzversicherung, wenn Sie eine haben.
Kann ich mit ADAC-Rechtsschutz einen anderen Anwalt beauftragen?
Ja. Die Bedingungen des ADAC-Rechtsschutzes sehen die freie Anwaltswahl vor, und § 127 VVG schreibt sie vor. Die Blitzerkanzlei stellt die Deckungsanfrage für Sie.
Wie finde ich einen ADAC-Vertragsanwalt?
Über die Vertragsanwaltsuche auf der Website des ADAC, nach Postleitzahl oder Wohnort. Den Termin vereinbaren Sie direkt mit der Kanzlei.
Gibt es so etwas auch bei ACE und AvD?
Ja. Der ACE nennt seine Anwälte Vertrauensanwälte, nach eigener Angabe mehr als 400. Sie geben Mitgliedern eine kostenlose erste Einschätzung. Der AvD hat Vertrauensrechtsanwälte für eine kostenlose Erstberatung und weist darauf hin, dass die Mitgliedschaft keine Rechtsschutzversicherung ist. Auch dort ist die Wahl des Anwalts für die Verteidigung frei.
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Quellen
- ADAC: Vertragsanwalt in Ihrer Nähe finden
- ADAC: Kostenlose Erstberatung für Mitglieder
- ADAC Nordrhein: Recht und Rat
- ADAC: Was kostet ein Anwalt und wer zahlt?
- ADAC Rechtsschutz: Verbraucherinformation und Bedingungen ADAC RB 2018 (PDF)
- Satzung des ADAC e.V. (PDF)
- ACE: Vertrauensanwälte
- AvD: Vertrauensrechtsanwälte
- § 127 VVG, Freie Anwaltswahl
- § 3 BRAO, Recht zur Beratung und Vertretung