Das Wichtigste in Kürze
- Einspruch bei der Behörde
- kostenlos
- Gerichtsgebühr bei Verurteilung
- 10 % der Geldbuße, mindestens 55 €
- Dazu
- Auslagen für Zustellungen, Zeugen und Sachverständige
- Bei Freispruch
- die Staatskasse trägt die Kosten und Ihre notwendigen Auslagen
- Aktenversendung
- 12 € Pauschale
Kostet der Einspruch selbst etwas?
Nein. Der Einspruch bei der Bußgeldbehörde ist kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn das Amtsgericht Sie verurteilt, wenn ein Sachverständiger beauftragt wird oder wenn Sie einen Anwalt einschalten. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen.
Welche Kosten entstehen bei Gericht?
Verurteilt Sie das Amtsgericht, zahlen Sie neben dem Bußgeld die Gerichtsgebühr und die Auslagen. Teuer kann ein Sachverständigengutachten werden, wenn das Gericht eines einholt. Nehmen Sie den Einspruch vor der Hauptverhandlung zurück, fällt nur eine deutlich geringere Gebühr an.
Was kostet ein Anwalt im Bußgeldverfahren?
Anwälte rechnen in Bußgeldsachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die Höhe hängt davon ab, wie hoch das Bußgeld ist und wie weit das Verfahren geht. Bei einem Freispruch erstattet die Staatskasse die gesetzlichen Gebühren. Wird das Verfahren eingestellt, tragen Sie Ihre Anwaltskosten meist selbst.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Ob sich ein Verfahren für Sie rechnet, hängt davon ab, was droht und ob eine Versicherung zahlt. Das klärt die kostenlose Ersteinschätzung der Blitzerkanzlei, bevor Kosten entstehen. Mit Rechtsschutzversicherung fragt die Kanzlei die Kostenübernahme für Sie an.
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalt, Gericht und Gutachten, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Verstoß muss nach Beginn des Vertrags liegen.
Wer trägt die Kosten, wenn das Verfahren eingestellt wird?
Die Kosten des Verfahrens trägt dann die Staatskasse. Die eigenen Auslagen, etwa für den Anwalt, tragen Betroffene nach einer Einstellung meist selbst. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten auch in diesem Fall.
Lohnt sich ein Einspruch trotz der Kosten?
Das hängt davon ab, was droht. Bei einem Fahrverbot, bei Punkten oder in der Probezeit steht oft mehr auf dem Spiel als die Kosten eines Verfahrens. Bei einem kleinen Bußgeld ohne Punkt und ohne Versicherung eher nicht. Eine verlässliche Antwort gibt erst die Prüfung der Akte.
Häufige Fragen
Kostet es etwas, wenn die Behörde den Bescheid nach dem Einspruch zurücknimmt?
Für das Verfahren bei der Behörde fallen dann keine Kosten an.
Lohnt sich ein Einspruch ohne Rechtsschutz?
Das hängt davon ab, was droht. Bei Fahrverbot oder Punkten kann sich die Prüfung rechnen. Bei einem kleinen Verwarnungsgeld meist nicht. Die kostenlose Ersteinschätzung der Blitzerkanzlei gibt dazu eine klare Antwort.