Anhörungsbogen nach dem Blitzer: Pflichtangaben und Schweigerecht

Der Anhörungsbogen gibt Ihnen Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Sie müssen das nicht. Pflicht sind nur die Angaben zur Person.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 24.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

Pflicht
Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort
Freiwillig
alle Angaben zur Sache
Frist
meist 1 Woche, keine Ausschlussfrist
Wirkung
unterbricht die Verjährung

Der Muster-Anhörungsbogen zum Anklicken

1
Bußgeldstelle Musterstadt
Musterplatz 1 · 12345 Musterstadt
Aktenzeichen 000.00.000000.0
Datum 20.07.2026
2
Herrn
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
3

Anhörung im Bußgeldverfahren

Anhörungsbogen für Betroffene

4

Ihnen wird vorgeworfen, am 03.07.2026 um 14:12 Uhr in Musterstadt, Musterallee, Höhe Hausnummer 20, Fahrtrichtung Zentrum, als Führer des Pkw MU-ST 123 die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h überschritten zu haben. Beweismittel: Messfoto, Messgerät PoliScan Speed.

5

Beabsichtigt ist eine Geldbuße von 260 € und ein Fahrverbot von einem Monat. Die Tat ist im Fahreignungsregister mit 2 Punkten bewertet.

6

Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie können vorher einen Verteidiger befragen. Zur Angabe Ihrer Personalien sind Sie verpflichtet.

7

Angaben zur Person

Name, VornameGeburtsnameGeburtsdatum, GeburtsortAnschriftStaatsangehörigkeit
8

Angaben zur Sache (freiwillig)

Ich gebe den Verstoß zu.Ich war nicht der Fahrer.Ich möchte mich wie folgt äußern:
9

Bitte senden Sie den Bogen innerhalb einer Woche zurück oder antworten Sie online unter www.musterstadt.de/anhoerung mit dem Zugangscode XXXX-XXXX.

  1. Behörde, Aktenzeichen und Datum

    Oben steht die Behörde, die das Verfahren führt. Das Aktenzeichen ordnet jede Antwort Ihrem Verfahren zu. Der Anhörungsbogen kommt als normaler Brief, nicht förmlich zugestellt.

    Zum Muster
  2. Betroffener

    Angeschrieben wird, wen die Behörde für den Fahrer hält. Oft ist das zunächst der Halter des Fahrzeugs. Ist erkennbar, dass jemand anderes gefahren ist, kommt stattdessen ein Zeugenfragebogen.

    Zum Muster
  3. Überschrift

    Anhörung heißt: Sie bekommen Gelegenheit, sich zu äußern. Es ist noch kein Bescheid, eine Einspruchsfrist läuft damit nicht. Die beginnt erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids.

    Zum Muster
  4. Tatvorwurf

    Tattag, Uhrzeit, Ort, Fahrzeug und Überschreitung beschreiben den Vorwurf. Der Tattag ist wichtig für die Verjährung: Bis zum Bescheid gelten drei Monate, die Anhörung unterbricht diese Frist.

    Zum Muster
  5. Beabsichtigte Rechtsfolgen

    Viele Behörden nennen schon hier, welche Geldbuße und welche Nebenfolgen sie vorsieht. Das ist der Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog, noch keine Entscheidung.

    Zum Muster
  6. Belehrung

    Sie müssen sich zum Vorwurf nicht äußern, niemand muss sich selbst belasten. Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Die Belehrung weist auch darauf hin, dass Sie vorher einen Anwalt fragen können.

    Zum Muster
  7. Angaben zur Person

    Diese Angaben sind Pflicht und müssen richtig sein. Wer sie verweigert oder falsch macht, begeht selbst eine Ordnungswidrigkeit. Mit dem Vorwurf haben sie nichts zu tun.

    Zum Muster
  8. Angaben zur Sache

    Dieser Teil ist freiwillig. Ein Kreuz bei „Ich gebe den Verstoß zu“ lässt sich später kaum zurückholen. Schweigen zur Sache hat keine Nachteile. Ob und was gesagt wird, sollte erst entschieden werden, wenn ein Anwalt die Akte kennt.

    Zum Muster
  9. Rücksendung und Online-Anhörung

    Die Woche ist keine Ausschlussfrist. Wer nicht antwortet, verliert keine Rechte, die Behörde entscheidet dann nach Aktenlage. Viele Behörden bieten die Antwort auch online an, das Portal steht auf der Seite der jeweiligen Bußgeldstelle.

    Zum Muster

Was ist ein Anhörungsbogen?

Der Anhörungsbogen ist ein Schreiben der Bußgeldbehörde, mit dem sie Ihnen Gelegenheit gibt, sich zum Vorwurf zu äußern. Er kommt meist einige Wochen nach dem Blitzer, wenn der Verstoß mehr als ein Verwarnungsgeld kostet. Er ist noch kein Bescheid. Eine Einspruchsfrist läuft damit nicht.

Welche Angaben sind im Anhörungsbogen Pflicht?

Ihre Personalien müssen Sie richtig und vollständig angeben. Wer sie verweigert oder falsche Angaben macht, begeht selbst eine Ordnungswidrigkeit.

Muss ich Angaben zur Sache machen?

Ob Sie gefahren sind, ob Sie den Verstoß zugeben, warum Sie zu schnell waren: Das alles müssen Sie nicht beantworten. Niemand muss sich selbst belasten. Eine vorschnelle Erklärung lässt sich später kaum zurückholen. Ob und was zur Sache gesagt wird, sollte erst entschieden werden, wenn ein Anwalt die Akte gesehen hat.

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Der Anhörungsbogen ist der Moment, in dem sich viele Betroffene unbedacht selbst belasten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei meldet sich für Sie bei der Behörde, fordert die Akte an und entscheidet danach, ob eine Stellungnahme überhaupt sinnvoll ist. Das ist fast immer besser, als den Bogen selbst auszufüllen und zurückzuschicken.

Was passiert, wenn Sie nicht reagieren?

Schweigen zur Sache hat keine Nachteile. Die Behörde entscheidet dann nach Aktenlage und erlässt in der Regel den Bußgeldbescheid. Dagegen ist ein Einspruch möglich.

Welche Frist steht im Anhörungsbogen?

Meist bittet die Behörde um Rückmeldung innerhalb einer Woche. Das ist keine Ausschlussfrist. Wer sie verstreichen lässt, verliert keine Rechte, die Behörde entscheidet dann nach Aktenlage. Die Anhörung unterbricht allerdings die Verjährung.

Was passiert nach dem Anhörungsbogen?

Nach der Anhörung entscheidet die Behörde, ob sie einen Bußgeldbescheid erlässt. Das dauert meist einige Wochen. Erst mit der Zustellung dieses Bescheids beginnt die zweiwöchige Einspruchsfrist. Stellt sich heraus, dass jemand anderes gefahren ist, kann das Verfahren auch eingestellt werden.

Häufige Fragen

Läuft mit dem Anhörungsbogen schon eine Einspruchsfrist?

Nein. Die Frist von zwei Wochen beginnt erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids.

Ich bin nicht gefahren. Muss ich den Fahrer nennen?

Als Betroffener müssen Sie zur Sache nichts sagen, also auch niemanden benennen. Nahe Angehörige müssen Sie in keinem Fall belasten.

Das könnte Sie auch interessieren

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen