Das Wichtigste in Kürze
- Einspruchsfrist
- 2 Wochen ab Zustellung, das Datum steht auf dem gelben Umschlag
- Kosten des Bescheids
- Bußgeld plus Gebühren und Auslagen, meist 28,50 €
- Verjährung
- 3 Monate ab der Tat bis zum Bescheid, danach 6 Monate
Der Musterbescheid zum Anklicken
Musterplatz 1 · 12345 Musterstadt
Datum 14.08.2026
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Bußgeldbescheid
Ihnen wird vorgeworfen, am 03.07.2026 um 14:12 Uhr in Musterstadt, Musterallee, Höhe Hausnummer 20, Fahrtrichtung Zentrum, als Führer des Pkw MU-ST 123 die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten zu haben.
Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug: 82 km/h. Überschreitung: 32 km/h.
Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Messfoto, Messprotokoll, Eichschein.
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; §§ 24, 25 StVG; § 4 Abs. 1 BKatV; Bußgeldkatalog
| Geldbuße | 260,00 € |
| Gebühr | 25,00 € |
| Auslagen (Zustellung) | 3,50 € |
| Gesamt | 288,50 € |
Die Entscheidung wird im Fahreignungsregister eingetragen (2 Punkte).
Fahrverbot: 1 Monat. Das Fahrverbot wird wirksam, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens vier Monate nach Rechtskraft.
Zahlbar innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft. Kassenzeichen 0000 0000 0000.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Behörde einzulegen.
-
Behörde, Aktenzeichen und Datum
Oben steht die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Bei ihr geht auch ein Einspruch ein. Das Aktenzeichen ordnet jedes Schreiben und jede Zahlung Ihrem Verfahren zu. Das Datum ist der Tag, an dem der Bescheid erlassen wurde. Für die Einspruchsfrist zählt es nicht.
Zum Muster -
Betroffener
Das ist die Person, der die Tat vorgeworfen wird. Sie muss eindeutig bezeichnet sein. Ein Schreibfehler im Namen macht den Bescheid nicht unwirksam, solange keine Verwechslung möglich ist. Halter und Fahrer sind nicht automatisch dieselbe Person: Der Bescheid richtet sich an den, der gefahren sein soll.
Zum Muster -
Überschrift und Zustellung
Nur ein Schreiben mit der Überschrift Bußgeldbescheid setzt die Einspruchsfrist in Gang. Es kommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Das Zustelldatum steht auf dem Umschlag und nicht im Bescheid. Ein Anhörungsbogen oder eine Verwarnung sind etwas anderes.
Zum Muster -
Tatvorwurf mit Zeit und Ort
Tattag, Uhrzeit, Tatort, Fahrtrichtung und Fahrzeug grenzen die Tat von jeder anderen Fahrt ab. Ist sie nicht eindeutig beschrieben, kann der Bescheid unwirksam sein. Der Tattag ist außerdem der Beginn der Verjährung.
Zum Muster -
Zulässige und vorgeworfene Geschwindigkeit
Angegeben ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz: bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Die Überschreitung ergibt sich aus der Differenz zum Tempolimit. Mehr dazu unter Toleranzabzug.
Zum Muster -
Beweismittel
Hier nennt die Behörde, worauf sie sich stützt: Messgerät, Messfoto, Messprotokoll, Eichschein, manchmal Zeugen. Die Unterlagen selbst liegen in der Bußgeldakte. Ob das Messgerät richtig aufgebaut, geeicht und bedient wurde, zeigt erst die Akteneinsicht.
Zum Muster -
Rechtsgrundlagen
Die Paragrafen benennen die verletzte Regel und die Vorschriften, nach denen die Tat geahndet wird. Die Straßenverkehrs-Ordnung legt das Tempolimit fest, das Straßenverkehrsgesetz und die Bußgeldkatalog-Verordnung Bußgeld und Fahrverbot.
Zum Muster -
Geldbuße, Gebühren und Auslagen
Die Geldbuße richtet sich nach dem Bußgeldkatalog. Dazu kommen eine Gebühr von 5 Prozent der Geldbuße, mindestens 25 €, und 3,50 € für die Zustellung. Punkte im Fahreignungsregister stehen oft nur als Hinweis im Bescheid, sie werden mit der Rechtskraft eingetragen.
Zum Muster -
Fahrverbot
Das Fahrverbot beginnt, sobald der Führerschein abgegeben ist. Gab es in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot, räumt der Bescheid meist eine Frist von vier Monaten ab Rechtskraft ein, in der Sie den Beginn selbst wählen. Mehr dazu unter Fahrverbot.
Zum Muster -
Zahlung
Bezahlt wird erst, wenn der Bescheid rechtskräftig ist. Das Kassenzeichen gehört in den Verwendungszweck, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.
Zum Muster -
Rechtsbehelfsbelehrung
Sie erklärt, dass gegen den Bescheid Einspruch möglich ist: innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Läuft die Frist ohne Einspruch ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Mehr dazu unter Einspruchsfrist.
Zum Muster
Welches Datum zählt für die Einspruchsfrist?
Das Datum der Zustellung, nicht das Datum im Bescheid. Es steht auf dem gelben Umschlag. Ab diesem Tag bleiben zwei Wochen. Den Ablauf der Frist zeigt der Fristenrechner. Den Umschlag sollten Sie deshalb aufheben.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Der Bescheid zeigt nur, was die Behörde Ihnen vorwirft. Ob die Messung stimmt, steht nicht darin, sondern in der Akte. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte an, prüft Messprotokoll, Eichung und Messdaten und sagt Ihnen dann, ob sich ein Einspruch lohnt. Das ist verlässlicher, als den Bescheid selbst zu bewerten.
Warum steht die Messung nicht vollständig im Bescheid?
Der Bescheid fasst nur zusammen, was die Behörde vorwirft. Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise und Messdaten liegen in der Akte. Dort finden sich die meisten Ansatzpunkte für einen Einspruch, nicht im Bescheid selbst. Welche Fehler im Bescheid schwer wiegen und welche nicht, steht unter Bußgeldbescheid: Pflichtangaben und typische Fehler.
Was passiert, wenn niemand reagiert?
Zwei Wochen nach Zustellung wird der Bescheid rechtskräftig. Dann sind Geldbuße und Gebühren fällig, die Punkte werden eingetragen und ein Fahrverbot wird wirksam. Danach ist ein Einspruch nur noch in Ausnahmefällen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich.
Häufige Fragen
Ist ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift gültig?
Ja. Bußgeldbescheide werden meist maschinell erstellt und brauchen keine Unterschrift.
Ist das Muster ein echter Bescheid?
Nein. Alle Angaben sind frei erfunden. Aufbau und Reihenfolge unterscheiden sich je nach Behörde, die Pflichtangaben sind aber überall dieselben.