Verjährungsrechner: wann verjährt der Blitzer?

Verkehrsverstöße verjähren nach drei Monaten, nach Erlass des Bußgeldbescheids nach sechs Monaten. Der Rechner zeigt, wann die Verjährung frühestens eintritt.

Verjährungsrechner

Richtwerte laut Bußgeldkatalog · keine Rechtsberatung

Drei Monate, sechs Monate, zwei Jahre

Bis zum Bußgeldbescheid beträgt die Verjährungsfrist drei Monate, danach sechs Monate. Bestimmte Schritte der Behörde unterbrechen die Verjährung. Dann beginnt die Frist von vorn. Dazu gehören der erste Anhörungsbogen, der Erlass des Bußgeldbescheids und die Abgabe an das Gericht.

Nach zwei Jahren ist endgültig Schluss. Diese absolute Verjährung tritt unabhängig von allen Unterbrechungen ein.

Häufige Fragen

Verjährt der Verstoß, wenn drei Monate lang keine Post kommt?

Nur wenn in dieser Zeit auch nichts unterbrochen wurde. Schon die Anordnung der Anhörung unterbricht die Verjährung, auch wenn der Brief Sie später erreicht. Sicherheit gibt nur die Akte.

Die Rechner geben eine Orientierung nach dem Bußgeldkatalog für Pkw. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Eingaben werden nicht gespeichert.

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