Handy am Steuer
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … beim Radfahren | 55 € | – | – | Einspruch prüfen |
Was kommt zum Bußgeld dazu?
Mit dem Bußgeldbescheid fallen Gebühren und Auslagen an, in den meisten Fällen 28,50 €. Die Gebühr beträgt 5 Prozent des Bußgelds, mindestens 25 €, dazu kommen 3,50 € für die Zustellung. Punkte werden ab einem Bußgeld von 60 € eingetragen. Ein Punkt bleibt zweieinhalb Jahre stehen, zwei Punkte fünf Jahre. In der Probezeit führt jeder Verstoß mit Punkt zur Verlängerung auf vier Jahre und zu einem Aufbauseminar.
Häufige Fragen zum Bußgeldkatalog Handy am Steuer
Darf ich das Handy in der Halterung bedienen?
Ja, wenn dafür nur ein kurzer Blick nötig ist. Verboten ist es, das Gerät in die Hand zu nehmen.
Gilt das Verbot bei Start-Stopp-Automatik?
Ja. Der Motor gilt nur als ausgeschaltet, wenn Sie ihn selbst vollständig abgestellt haben.
Zum gesamten Bußgeldkatalog · Einspruch gegen den Bußgeldbescheid