Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Wer beim Fahren ein Handy in die Hand nimmt, zahlt 100 € und bekommt einen Punkt. Verboten ist das Aufnehmen und Halten des Geräts. Erlaubt ist die Bedienung in einer Halterung, wenn dafür nur ein kurzer Blick nötig ist, und die Sprachsteuerung.

Welche Folgen drohen?

Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten100 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung150 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… beim Radfahren55 € – – Einspruch prüfen
Gebühren und Auslagen
ab 28,50 € zusätzlich zum Bußgeld, sobald ein Bußgeldbescheid ergeht
Tilgung der Punkte
1 Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten, 2 Punkte nach 5 Jahren
Probezeit
Verstöße mit Punkt sind A-Verstöße: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
Rechtsgrundlage
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG

Pkw, Bußgeldkatalog in der Fassung vom 9. November 2021.

Steht dieser Verstoß in Ihrem Bescheid?Fehlerhafte Messungen lassen sich anfechten. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.

Häufige Fragen

Gilt das Verbot auch an der roten Ampel?

Ja, solange der Motor läuft. Nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor dürfen Sie das Handy in die Hand nehmen. Die Start-Stopp-Automatik zählt nicht als ausgeschalteter Motor.

Welche Geräte sind gemeint?

Alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen: Handy, Tablet, Navi, Laptop, auch das Diktiergerät. Es kommt nicht darauf an, ob Sie telefonieren.

Wie wird der Verstoß bewiesen?

Meist durch die Aussage der Polizeibeamten, seltener durch ein Foto aus einer Handy-Kontrollanlage. Steht Aussage gegen Aussage, kommt es darauf an, was die Beamten genau gesehen haben.

Was gilt in der Probezeit?

Der Verstoß zählt als schwerwiegend (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.

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