Welche Folgen drohen?
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … beim Radfahren | 55 € | – | – | Einspruch prüfen |
- Gebühren und Auslagen
- ab 28,50 € zusätzlich zum Bußgeld, sobald ein Bußgeldbescheid ergeht
- Tilgung der Punkte
- 1 Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten, 2 Punkte nach 5 Jahren
- Probezeit
- Verstöße mit Punkt sind A-Verstöße: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
- Rechtsgrundlage
- § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Gilt das Verbot auch an der roten Ampel?
Ja, solange der Motor läuft. Nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor dürfen Sie das Handy in die Hand nehmen. Die Start-Stopp-Automatik zählt nicht als ausgeschalteter Motor.
Welche Geräte sind gemeint?
Alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen: Handy, Tablet, Navi, Laptop, auch das Diktiergerät. Es kommt nicht darauf an, ob Sie telefonieren.
Wie wird der Verstoß bewiesen?
Meist durch die Aussage der Polizeibeamten, seltener durch ein Foto aus einer Handy-Kontrollanlage. Steht Aussage gegen Aussage, kommt es darauf an, was die Beamten genau gesehen haben.
Was gilt in der Probezeit?
Der Verstoß zählt als schwerwiegend (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.