Das Wichtigste in Kürze
- Bis 20 km/h zu schnell
- nur Verwarnungs- oder Bußgeld
- Ab 21 km/h, Rotlicht, Abstand mit Punkt, Handy
- A-Verstoß
- 1. A-Verstoß
- Probezeit 4 statt 2 Jahre, Aufbauseminar
- 2. A-Verstoß
- schriftliche Verwarnung, Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
- 3. A-Verstoß
- Entziehung der Fahrerlaubnis
Was passiert, wenn man in der Probezeit geblitzt wird?
Bis 20 km/h zu schnell bleibt es beim Verwarnungs- oder Bußgeld. Ab 21 km/h liegt ein A-Verstoß vor. Dann verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an. Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot gelten zusätzlich wie für alle anderen.
Was sind A- und B-Verstöße?
Schwerwiegende Verstöße heißen A-Verstöße. Dazu gehören Tempoverstöße mit Punkt, Rotlicht, zu geringer Abstand und das Handy am Steuer. Weniger schwere Verstöße sind B-Verstöße, etwa abgefahrene Reifen. Zwei B-Verstöße zählen wie ein A-Verstoß.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
In der Probezeit hängt an einem einzigen Punkt viel: Verlängerung, Aufbauseminar und im Wiederholungsfall die Fahrerlaubnis. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, bevor er rechtskräftig wird. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Was passiert beim Aufbauseminar?
Die Fahrerlaubnisbehörde setzt eine Frist für das Seminar. Es kostet mehrere hundert Euro. Wer nicht teilnimmt, verliert die Fahrerlaubnis. Die Maßnahmen knüpfen an den rechtskräftigen Bescheid an. Wird der Bescheid im Einspruchsverfahren aufgehoben oder fällt der Punkt weg, entfallen auch sie.
Was passiert beim zweiten Verstoß in der Probezeit?
Nach einem zweiten A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen spricht die Behörde eine schriftliche Verwarnung aus und empfiehlt eine verkehrspsychologische Beratung. Beim dritten Mal wird die Fahrerlaubnis entzogen. Gerade in der Probezeit ist es deshalb wichtig, früh prüfen zu lassen, ob der Vorwurf hält.
Gilt in der Probezeit ein Alkoholverbot?
Ja. In der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag gilt am Steuer die Grenze von 0,0 Promille. Ein Verstoß kostet in der Regel 250 € und einen Punkt und ist ein A-Verstoß.
Häufige Fragen
Zählt der Tattag oder der Bescheid?
Der Tattag. Liegt er in der Probezeit, greifen die Maßnahmen auch dann, wenn der Bescheid erst danach rechtskräftig wird.
Bekomme ich in der Probezeit ein höheres Bußgeld?
Nein. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot sind für alle gleich.