Das Wichtigste in Kürze
- Dauer
- 1 bis 3 Monate
- Beginn
- mit Rechtskraft, für Ersttäter frei wählbar innerhalb von 4 Monaten
- Fristlauf
- ab Abgabe des Führerscheins
- Fahren trotz Fahrverbot
- Straftat
Ab wann droht ein Fahrverbot?
Ein Monat Fahrverbot droht in der Regel innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h zu schnell. Dazu kommen der qualifizierte Rotlichtverstoß, erhebliche Abstandsverstöße bei höherem Tempo und Wiederholungsfälle: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt ebenfalls in der Regel ein Fahrverbot.
Wann beginnt das Fahrverbot?
Wurde in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn selbst bestimmen. Sie haben vier Monate ab Rechtskraft Zeit, den Führerschein abzugeben. So lässt sich das Fahrverbot in den Urlaub oder in eine ruhige Zeit legen. Alle anderen müssen den Führerschein mit der Rechtskraft abgeben.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Beim Fahrverbot kommt es auf Zeitpunkte an: Rechtskraft, Vier-Monats-Frist, Abgabe des Führerscheins. Ob sich das Fahrverbot vermeiden oder günstig legen lässt, klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei, solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist. Danach ist es dafür meist zu spät.
Wie wird der Führerschein abgegeben?
Sie schicken den Führerschein per Einschreiben an die Behörde, die im Bescheid genannt ist, oder geben ihn dort ab. Die Frist beginnt mit dem Eingang. Nach Ablauf bekommen Sie ihn zurück, meist per Post.
Für welche Fahrzeuge gilt das Fahrverbot?
Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, auch für Mofa und Roller. Es lässt sich nicht aufteilen. Mehrere Fahrverbote werden nacheinander vollstreckt. Wer trotzdem fährt, macht sich strafbar und riskiert die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Was unterscheidet das Fahrverbot vom Entzug der Fahrerlaubnis?
Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen. Sie dürfen ein bis drei Monate nicht fahren und bekommen den Führerschein danach zurück. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist schwerwiegender. Sie kommt etwa bei acht Punkten in Flensburg oder bei Straftaten in Betracht. Danach muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
Häufige Fragen
Kann ich das Fahrverbot durch den Einspruch hinauszögern?
Solange über den Einspruch nicht entschieden ist, wird das Fahrverbot nicht wirksam. Ein Einspruch nur zum Zeitgewinn kostet aber Geld, wenn er zurückgenommen oder verworfen wird.
Lässt sich das Fahrverbot ganz vermeiden?
In Ausnahmefällen ja. Mehr dazu unter Fahrverbot abwenden.