Fristenrechner: bis wann muss der Einspruch da sein?

Zustelldatum eingeben, der Rechner nennt den letzten Tag der Einspruchsfrist. Wochenenden und bundesweite Feiertage sind berücksichtigt.

Fristenrechner Einspruch

Richtwerte laut Bußgeldkatalog · keine Rechtsberatung

So wird die Frist berechnet

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Sie endet mit dem Tag, der denselben Wochentag trägt wie der Tag der Zustellung. Bei Zustellung an einem Dienstag läuft die Frist am Dienstag zwei Wochen später ab. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet sie am nächsten Werktag.

Zugestellt ist der Bescheid an dem Tag, den der Zusteller auf dem gelben Umschlag vermerkt hat. Das gilt auch, wenn Sie den Briefkasten erst später leeren.

Häufige Fragen

Reicht es, den Einspruch am letzten Tag abzuschicken?

Nein. Er muss an diesem Tag bei der Behörde eingehen, etwa per Fax oder durch Einwurf in den Behördenbriefkasten.

Was ist, wenn die Frist schon abgelaufen ist?

Dann ist der Bescheid rechtskräftig. Wer die Frist ohne Verschulden versäumt hat, kann binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung beantragen und muss den Einspruch zugleich nachholen.

Die Rechner geben eine Orientierung nach dem Bußgeldkatalog für Pkw. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Eingaben werden nicht gespeichert.

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