Rechtsschutzversicherung beim Blitzer: was sie zahlt und welchen Anwalt Sie wählen

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zahlt im Bußgeldverfahren in der Regel den Anwalt, das Gericht und Sachverständige. Das Bußgeld selbst zahlt sie nicht. Welchen Anwalt Sie beauftragen, entscheiden Sie. Das schreibt § 127 VVG vor, und es gilt auch, wenn Ihr Versicherer oder Ihr Automobilclub Ihnen einen Partner- oder Vertragsanwalt nennt.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 08.10.2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Übernommen werden
Anwalt, Gerichtskosten, Sachverständige, Zeugen
Nicht versichert
das Bußgeld selbst; Halt- und Parkverstöße in den meisten Tarifen
Anwaltswahl
frei nach § 127 VVG
Unser Rat
unabhängigen Anwalt wählen, nicht den der Versicherung
Voraussetzung
der Verstoß liegt nach Beginn des Vertrags
Deckungsanfrage
übernimmt die Kanzlei ohne Mehrkosten, Sie rufen nicht selbst an

Zahlt die Rechtsschutzversicherung, wenn ich geblitzt wurde?

Ja, wenn Ihr Vertrag Verkehrsrechtsschutz enthält und der Verstoß nach Vertragsbeginn liegt. Die Versicherung trägt dann die Kosten Ihrer Verteidigung im Bußgeldverfahren. Das gilt für Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht und Handy am Steuer. Halt- und Parkverstöße schließen die üblichen Bedingungen aus.

Verkehrsrechtsschutz steckt in verschiedenen Bausteinen. Häufig sind es Verkehrs-, Fahrer- oder Fahrzeugrechtsschutz oder ein Paket für Privat, Beruf und Verkehr. Ob Sie als Fahrer eines fremden Autos oder eines Dienstwagens versichert sind, hängt vom Baustein ab.

Welche Kosten trägt die Versicherung im Bußgeldverfahren?

  • die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
  • die Kosten des Verfahrens bei der Behörde und vor Gericht, auch wenn Sie dort verurteilt werden
  • Zeugen und Sachverständige, die Behörde oder Gericht heranziehen
  • nach den üblichen Bedingungen auch ein technisches Gutachten zur Messung im Verkehrs-Bußgeldverfahren
  • die Auslagen für die Akteneinsicht

Was genau übernommen wird, regeln Ihre Versicherungsbedingungen. Die Versicherer nennen sie ARB, Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung.

Was zahlt die Versicherung nicht?

Die Geldbuße oder das Verwarnungsgeld zahlen Sie selbst. Punkte und ein Fahrverbot sind Folgen der Entscheidung, keine Kosten, und lassen sich nicht versichern.

Keinen Schutz gibt es nach den Musterbedingungen für Halt- und Parkverstöße. Einzelne Premiumtarife schließen sie ein. Auch Verstöße, die vor Beginn des Vertrags liegen, sind nicht versichert. Bei Kleinigkeiten mit sehr geringer Geldbuße kann der Versicherer prüfen, ob die Kosten in einem groben Missverhältnis zur Sache stehen.

Darf ich meinen Anwalt selbst aussuchen?

Ja. Nach § 127 des Versicherungsvertragsgesetzes dürfen Sie den Anwalt frei wählen, der Sie in Gerichts- und Verwaltungsverfahren vertritt. Das Bußgeldverfahren gehört dazu. Eine Klausel, die Sie auf bestimmte Anwälte festlegt, ist unwirksam. Mehr dazu unter Freie Anwaltswahl.

Versicherer und Automobilclubs nennen Ihnen auf Wunsch einen Anwalt. Verpflichtet sind Sie dazu nicht.

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Mit Rechtsschutzversicherung trägt in der Regel die Versicherung die Kosten der Verteidigung. Welchen Anwalt Sie beauftragen, bestimmen Sie. Die Blitzerkanzlei ist unabhängig von jedem Versicherer und auf Bußgeldverfahren spezialisiert und vertritt Sie bundesweit vor jeder Bußgeldbehörde und jedem Gericht. Ihr Fall wird von Fachanwälten für Verkehrsrecht geprüft, und die Kanzlei klärt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung.

Warum Sie nicht den Anwalt der Versicherung nehmen sollten

Wir raten davon ab, den Anwalt zu nehmen, den Ihnen die Versicherung vorschlägt. Partner- und Empfehlungsanwälte arbeiten mit dem Versicherer zusammen, der Ihr Verfahren bezahlt. Der Versicherer hat ein Interesse daran, dass ein Fall wenig kostet. Sie haben ein Interesse an einer Verteidigung, die alles ausschöpft: Akteneinsicht, Messdaten, Gutachten und, wenn nötig, die Verhandlung vor Gericht.

Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden. Sie ist allein Ihnen verpflichtet und verteidigt Sie mit allen Konsequenzen in Ihrem Interesse.

ADAC-Vertragsanwalt, Partneranwalt, Fachanwalt: was ist der Unterschied?

  • Vertragsanwälte eines Automobilclubs sind selbstständige Anwälte, die mit dem Club eine Vereinbarung über die Beratung seiner Mitglieder haben. Mehr dazu unter ADAC-Vertragsanwalt.
  • Partner- oder Empfehlungsanwälte sind Anwälte, mit denen ein Versicherer zusammenarbeitet und die er seinen Kunden nennt.
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein Titel, den die Rechtsanwaltskammer verleiht. Er setzt besondere Kenntnisse und Erfahrung im Verkehrsrecht voraus, die der Anwalt nachweisen muss.

Die Begriffe schließen sich nicht aus. Für die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung ist keiner davon Voraussetzung.

Hilft eine Rechtsschutzversicherung, die ich erst nach dem Blitzer abschließe?

Für diesen Verstoß nicht. Im Bußgeldverfahren gilt als Versicherungsfall der Zeitpunkt, zu dem Sie gegen die Verkehrsregel verstoßen haben sollen. Liegt er vor Vertragsbeginn, zahlt die Versicherung nicht. Mehr dazu unter Rechtsschutz nach dem Blitzer.

Wie regeln die einzelnen Versicherer das Bußgeldverfahren?

Die Tabelle fasst zusammen, was die Versicherer in ihren eigenen Unterlagen zum Bußgeldverfahren im Verkehrsrechtsschutz schreiben. Für Bußgeldsachen gibt es bei allen keine Wartezeit, und bei allen gilt die freie Anwaltswahl. Unterschiede gibt es bei punktlosen Verstößen und bei Halt- und Parkverstößen. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag.

VersichererBußgeldverfahrenHalt- und Parkverstöße
ADACversichertnur im Premiumschutz
ARAGversichert, in Basis nur vor Gerichtnur wenn Punkte drohen
ERGOversichertnur wenn Punkte drohen
Allianzversichertnur wenn Punkte drohen
ROLANDversichertmitversichert, außer bei Halterkostenbescheid
ADVOCARDversichert, Gutachten bis 500 €nicht versichert
HUK-COBURGversichertin Deutschland bis 1.000 € je Fall
DEVKversichertnur Premium, wenn Punkte drohen
R+Vversichertnicht versichert
ÖRAGversichertnur wenn Punkte drohen
AUXILIAnur mit Punktennur mit Punkten, im Ausland nie
Württembergischeversichertnicht versichert
LVMversichertnicht versichert
AXAversichertmitversichert, außer bei Halterkostenbescheid
Concordiaversichertversichert, außer bei Halterkostenbescheid
DEURAGnur mit Punktennicht versichert

Wie läuft es mit Rechtsschutzversicherung bei der Blitzerkanzlei?

  • Sie laden den Anhörungsbogen oder Bescheid hoch und nennen Ihre Versicherung.
  • Die Kanzlei stellt die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer, ohne Mehrkosten. Sie rufen dort nicht selbst an.
  • Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Ihren Fall und fordern die Akte an.
  • Sie bekommen eine Einschätzung und entscheiden, wie es weitergeht.

Wie die Kostenzusage im Einzelnen abläuft, steht unter Deckungsanfrage.

Themen rund um Rechtsschutz und Anwaltswahl

Rechtsschutz bei den einzelnen Versicherern

Häufige Fragen

Muss ich den Anwalt nehmen, den meine Versicherung empfiehlt?

Nein. Sie dürfen Ihren Anwalt nach § 127 VVG frei wählen. Wir raten dazu, einen unabhängigen Anwalt zu nehmen, der allein Ihnen verpflichtet ist und nicht mit dem Versicherer zusammenarbeitet.

Muss ich selbst bei der Versicherung anrufen?

Nein, und wir raten davon ab. Überlassen Sie die Deckungsanfrage der Kanzlei. Die Blitzerkanzlei übernimmt sie ohne Mehrkosten und kümmert sich um alles Weitere mit Ihrer Versicherung. Das ist sicherer und schneller: Die Kanzlei weiß, welche Angaben die Versicherung braucht, und verbindet die Anfrage mit dem fristgerechten Einspruch. Sie nennen der Kanzlei nur Ihre Versicherung und die Versicherungsnummer.

Bin ich als ADAC-Mitglied automatisch rechtsschutzversichert?

Nein. Die Mitgliedschaft im Automobilclub und eine Rechtsschutzversicherung sind zwei verschiedene Verträge. Ob Sie Rechtsschutz haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.

Gibt es für Bußgeldsachen eine Wartezeit?

Für die Verteidigung in Bußgeldverfahren sehen die üblichen Bedingungen keine Wartezeit vor. Der Verstoß muss aber nach Beginn des Vertrags liegen.

Zahlt die Versicherung auch, wenn der Einspruch keinen Erfolg hat?

Ja. Hat die Versicherung die Kosten zugesagt, hängt die Zahlung nicht vom Ausgang des Verfahrens ab. Die Aussicht auf Erfolg prüft sie im Bußgeldverfahren nach den Musterbedingungen nicht vorab.

Wird mein Vertrag teurer, wenn ich die Versicherung nutze?

Das regelt Ihr Vertrag. Nach mehreren Rechtsschutzfällen in kurzer Zeit erlauben die Bedingungen meist beiden Seiten eine Kündigung.

Bin ich im Dienstwagen oder Mietwagen versichert?

Das hängt vom Baustein ab. Ein Fahrerrechtsschutz oder ein Verkehrsrechtsschutz für Sie als Person deckt in der Regel auch fremde Fahrzeuge. Ein Fahrzeugrechtsschutz gilt nur für das versicherte Fahrzeug.

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Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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