R+V-Rechtsschutz beim Blitzer: was er im Bußgeldverfahren zahlt und welchen Anwalt Sie wählen

Der Verkehrsrechtsschutz der R+V Allgemeine Versicherung AG enthält in allen Verkehrsbausteinen einen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, ohne Wartezeit. Halt- und Parkverstöße sind ausgeschlossen. Den Anwalt wählen Sie frei.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 08.10.2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Versicherer
R+V Allgemeine Versicherung AG
Bußgeldverfahren
versichert
Halt- und Parkverstöße
nicht versichert
Wartezeit für Bußgeldsachen
keine
Anwaltswahl
frei, § 127 VVG
Deckungsanfrage
übernimmt die Kanzlei ohne Mehrkosten

Die Blitzerkanzlei ist kein Partner- oder Vertragsanwalt der R+V Allgemeine Versicherung AG und steht in keiner Verbindung zu ihr. Den Namen R+V nennen wir nur, um den Tarif zu beschreiben. Die Angaben stammen aus den unten verlinkten Unterlagen des Versicherers, Stand Oktober 2026. Tarife und Bedingungen ändern sich. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag.

Zahlt der R+V-Rechtsschutz, wenn ich geblitzt wurde?

Ja. Die Bedingungen enthalten den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Er ist laut Leistungsübersicht in allen Verkehrsbausteinen enthalten.

Die R+V bietet Verkehrsrechtsschutz für Sie und Ihre Familie, für gleichartige Fahrzeuge und für einzelne Fahrzeuge an. In der R+V-PrivatPolice ist Verkehr ein Baustein der Tarife classic und comfort.

Was ist versichert und was nicht?

  • Versichert: Anwalt, Gerichtskosten und ein technischer Sachverständiger bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
  • Halt- und Parkverstöße: nicht versichert
  • Wartezeit für Bußgeldsachen: keine, die allgemeine Wartezeit gilt ausdrücklich nicht für den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Nicht versichert: das Bußgeld selbst und Verstöße vor Beginn des Vertrags

Was die Bedingungen außerdem vorsehen

  • R+V-Anwaltstelefon ohne Wartezeit
  • Mediation bis 1.500 Euro

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Mit R+V-Rechtsschutz trägt in der Regel die Versicherung die Kosten Ihrer Verteidigung. Den Anwalt wählen Sie selbst. Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden und allein Ihnen verpflichtet. Sie ist auf Bußgeldverfahren spezialisiert, prüft Messung und Bescheid mit Fachanwälten für Verkehrsrecht und regelt die Deckungsanfrage ohne Mehrkosten für Sie.

Muss ich einen Anwalt nehmen, den die R+V empfiehlt?

Nein. Die Bedingungen sagen: Den Rechtsanwalt können Sie auswählen. Die R+V benennt auf Wunsch einen Anwalt in Ihrer Nähe.

Unabhängig vom Tarif gilt § 127 VVG: Für Gerichts- und Verwaltungsverfahren, also auch das Bußgeldverfahren, wählen Sie Ihren Anwalt frei. Mehr dazu unter Freie Anwaltswahl.

Warum Sie nicht den Anwalt der Versicherung nehmen sollten

Wir raten davon ab, den Anwalt zu nehmen, den Ihnen die Versicherung vorschlägt. Partner- und Empfehlungsanwälte arbeiten mit dem Versicherer zusammen, der Ihr Verfahren bezahlt. Der Versicherer hat ein Interesse daran, dass ein Fall wenig kostet. Sie haben ein Interesse an einer Verteidigung, die alles ausschöpft: Akteneinsicht, Messdaten, Gutachten und, wenn nötig, die Verhandlung vor Gericht.

Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden. Sie ist allein Ihnen verpflichtet und verteidigt Sie mit allen Konsequenzen in Ihrem Interesse.

Muss ich selbst bei der Versicherung anrufen?

Nein, und wir raten davon ab. Überlassen Sie die Deckungsanfrage der Kanzlei. Die Blitzerkanzlei übernimmt sie ohne Mehrkosten und kümmert sich um alles Weitere mit Ihrer Versicherung. Das ist sicherer und schneller: Die Kanzlei weiß, welche Angaben die Versicherung braucht, und verbindet die Anfrage mit dem fristgerechten Einspruch.

Sie nennen der Kanzlei nur Ihre Versicherung und die Versicherungsnummer.

Wie die Kostenzusage abläuft, steht unter Deckungsanfrage.

Häufige Fragen

Kann ich mit R+V-Rechtsschutz die Blitzerkanzlei beauftragen?

Ja. Sie wählen Ihren Anwalt nach § 127 VVG frei. Die Blitzerkanzlei regelt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung ohne Mehrkosten, Sie müssen dort nicht selbst anrufen.

Zahlt die Versicherung auch das Bußgeld?

Nein. Die Geldbuße zahlen Sie selbst. Versichert sind die Kosten der Verteidigung.

Ich habe den Vertrag erst nach dem Blitzer abgeschlossen. Zahlt die Versicherung?

Bei einem üblichen Vertrag nicht. Maßgeblich ist der Tag des vorgeworfenen Verstoßes, er muss nach Vertragsbeginn liegen. Mehr dazu unter Rechtsschutz nach dem Blitzer.

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Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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