Das Wichtigste in Kürze
- Härtefall
- drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Existenz, konkret belegt
- Augenblicksversagen
- kurze Unaufmerksamkeit, etwa ein übersehenes Schild
- Lange Verfahrensdauer
- liegt die Tat rund zwei Jahre zurück, verliert das Fahrverbot seinen Zweck
- Preis
- das Bußgeld wird angemessen erhöht, oft verdoppelt
Kann man ein Fahrverbot abwenden?
In Ausnahmefällen ja. Gerichte können vom Regelfahrverbot absehen, wenn es eine unverhältnismäßige Härte wäre, wenn nur ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit vorlag oder wenn die Tat lange zurückliegt. Meist wird das Bußgeld dann erhöht. Die Hürden sind hoch, und der Vortrag muss belegt sein.
Wann liegt ein Härtefall vor?
Berufliche Nachteile gehören zum Fahrverbot dazu und reichen allein nicht. Anders ist es, wenn die Kündigung oder das Ende der selbstständigen Existenz droht. Das muss konkret belegt werden, etwa mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers. Das Gericht prüft auch, ob sich das Fahrverbot mit Urlaub, Fahrer oder Bahn überbrücken lässt.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Gerichte sehen nur selten vom Fahrverbot ab, und nur, wenn der Vortrag stimmt und belegt ist. Welche Nachweise nötig sind und wie sie vorgetragen werden, weiß ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Blitzerkanzlei prüft kostenlos, ob es in Ihrem Fall einen Ansatz gibt.
Was ist ein Augenblicksversagen?
Wer ein Schild übersieht, ohne grob nachlässig zu sein, handelt nicht so pflichtwidrig, dass ein Fahrverbot nötig wäre. Das gilt nicht, wenn sich das Tempolimit aufdrängen musste, etwa durch mehrfache Beschilderung oder die Bebauung.
Kann das Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt werden?
Das Gericht kann bestimmte Fahrzeugarten vom Fahrverbot ausnehmen, zum Beispiel Lkw oder Traktoren. Das hilft Berufskraftfahrern, die privat auf das Auto verzichten können.
Spielt die Dauer des Verfahrens eine Rolle?
Ja. Liegt die Tat rund zwei Jahre zurück und hat der Betroffene die Verzögerung nicht selbst verursacht, verliert das Fahrverbot nach der Rechtsprechung oft seinen Zweck. Gerichte sehen dann häufiger davon ab. Wie lange ein Verfahren dauert, lässt sich aber nicht planen.
Häufige Fragen
Kann ich das Fahrverbot einfach gegen Geld tauschen?
Nein. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Das Gericht sieht nur ab, wenn besondere Umstände vorliegen.
Wer entscheidet darüber?
Meist erst das Amtsgericht nach einem Einspruch. Die Bußgeldstelle hält sich in der Regel an den Katalog.