Tilgungsfristen
Ein Punkt wird nach zweieinhalb Jahren getilgt, zwei Punkte nach fünf Jahren. Drei Punkte gibt es nur für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis, sie bleiben zehn Jahre. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung.
Häufige Fragen
Verlängern neue Punkte die alten Fristen?
Nein. Seit der Reform von 2014 wird jede Eintragung für sich getilgt.