Rechtsschutz nach dem Blitzer abschließen: zahlt die Versicherung dann noch?

Eine übliche Rechtsschutzversicherung, die Sie nach dem Blitzer abschließen, zahlt für diesen Verstoß nicht. Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie geblitzt wurden, nicht der Tag, an dem die Post kommt. Einzelne Versicherer bieten Sondertarife an, die auch schon eingetretene Fälle einschließen. Sie haben eigene Bedingungen und Preise.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 08.10.2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Stichtag
Tag des vorgeworfenen Verstoßes
Üblicher neuer Vertrag
deckt nur Verstöße nach Vertragsbeginn
Sondertarife
einzelne Anbieter versichern auch bereits eingetretene Fälle
Wartezeit
für Bußgeldsachen üblicherweise keine
Ohne Versicherung
kostenlose Ersteinschätzung, Kosten vorher klären

Warum zahlt die neue Versicherung nicht?

Die Versicherungsbedingungen legen fest, wann der Versicherungsfall eintritt. Im Bußgeldverfahren ist das der Zeitpunkt, zu dem Sie gegen die Verkehrsvorschrift verstoßen haben sollen. Liegt dieser Tag vor Beginn des Vertrags, besteht kein Versicherungsschutz. Dass der Anhörungsbogen erst später kommt, ändert daran nichts.

Gibt es Rechtsschutz für Fälle, die schon passiert sind?

Ja, als Ausnahme. Einzelne Versicherer bieten Tarife an, die ausdrücklich auch Ereignisse vor Vertragsbeginn einschließen. Die ARAG etwa wirbt mit einem Verkehrsrechtsschutz Sofort, der nach ihrer Angabe rückwirkend absichert. Solche Tarife haben eigene Bedingungen, Laufzeiten und Preise. Was sie im Bußgeldverfahren genau übernehmen, ergibt sich nur aus diesen Bedingungen. Eine Empfehlung dafür oder dagegen geben wir nicht.

Hilft es, dass es keine Wartezeit gibt?

Für die Verteidigung in Bußgeldsachen sehen die üblichen Bedingungen keine Wartezeit vor. Ein neuer Vertrag schützt also ab dem ersten Tag. Das gilt aber nur für Verstöße ab diesem Tag.

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Auch ohne Rechtsschutzversicherung kann eine Prüfung sinnvoll sein, vor allem wenn ein Fahrverbot droht. Die Blitzerkanzlei schätzt Ihren Fall kostenlos ein und sagt Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen. Ob Sie die Kanzlei dann beauftragen, entscheiden Sie.

Was ist mit falschen Angaben zum Datum?

Das Datum des Verstoßes steht im Schreiben der Behörde und wird bei der Deckungsanfrage geprüft. Wer ein falsches Datum angibt, verliert den Versicherungsschutz und riskiert ein Strafverfahren wegen Betrugs.

Welche Möglichkeiten habe ich ohne Rechtsschutzversicherung?

Ob sich eine Verteidigung lohnt, hängt davon ab, was auf dem Spiel steht. Bei einem drohenden Fahrverbot, Punkten in der Probezeit oder hohen Geldbußen kann sie sich auch ohne Versicherung rechnen. Bei einem kleinen Verwarnungsgeld meist nicht. Was ein Verfahren kostet, steht unter Kosten des Einspruchs.

Die Blitzerkanzlei prüft Ihren Fall zuerst kostenlos. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie die Kanzlei beauftragen.

Lohnt sich ein Vertrag für die Zukunft?

Das hängt davon ab, wie viel Sie fahren und welche Folgen ein Verstoß für Sie hätte. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sichert sich mit Verkehrsrechtsschutz gegen die Kosten einer Verteidigung ab. Eine Empfehlung für einen bestimmten Versicherer geben wir nicht.

Häufige Fragen

Ich wurde gestern geblitzt. Kann ich heute noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Abschließen ja. Ein üblicher Vertrag zahlt aber für den Verstoß von gestern nicht, er schützt nur bei Verstößen nach Vertragsbeginn. Ausnahmen sind Sondertarife, die bereits eingetretene Fälle ausdrücklich einschließen.

Zählt das Datum des Bescheids oder das Datum des Blitzers?

Das Datum des Blitzers, also des vorgeworfenen Verstoßes.

Zahlt die Versicherung meines Partners?

Nur wenn Sie dort mitversichert sind, etwa in einem Familien- oder Partnertarif, und der Baustein Verkehr enthalten ist. Das steht im Versicherungsschein.

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Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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