ADAC-Rechtsschutz beim Blitzer: was er im Bußgeldverfahren zahlt und welchen Anwalt Sie wählen

Der ADAC-Rechtsschutz der ADAC Versicherung AG übernimmt im Bußgeldverfahren die Kosten Ihrer Verteidigung, wenn Ihr Vertrag den Baustein Verkehr enthält. Eine Wartezeit gibt es im Verkehrsrechtsschutz nicht. Den Anwalt wählen Sie frei. An eine Benennung durch den ADAC sind Sie laut Bedingungen nicht gebunden.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 08.10.2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Versicherer
ADAC Versicherung AG
Bußgeldverfahren
versichert (Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz)
Halt- und Parkverstöße
nur im Premiumschutz
Wartezeit für Bußgeldsachen
keine
Anwaltswahl
frei, § 127 VVG
Deckungsanfrage
übernimmt die Kanzlei ohne Mehrkosten

Die Blitzerkanzlei ist kein Partner- oder Vertragsanwalt der ADAC Versicherung AG und steht in keiner Verbindung zu ihr. Den Namen ADAC nennen wir nur, um den Tarif zu beschreiben. Die Angaben stammen aus den unten verlinkten Unterlagen des Versicherers, Stand Oktober 2026. Tarife und Bedingungen ändern sich. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag.

Zahlt der ADAC-Rechtsschutz, wenn ich geblitzt wurde?

Ja. Die Bedingungen ADAC RB 2018 enthalten einen Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit in Verkehrssachen vorgeworfen wird. Das betrifft Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht und Handy am Steuer. Nach Angabe des ADAC werden auch die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheids übernommen.

Verkehrsrechtsschutz ist beim ADAC der Grundbaustein jeder Kombination. Er lässt sich mit Privat-, Berufs- und Wohnungsrechtsschutz verbinden. Die Bedingungen kennen Formen für ein Fahrzeug, für alle privat genutzten Fahrzeuge, für Sie als Fahrer und für Sie als Person. Abschließen können auch Nichtmitglieder. Die Versicherung ist nicht dasselbe wie die Mitgliedschaft im Club, siehe ADAC-Vertragsanwalt.

Was ist versichert und was nicht?

  • Versichert: Anwalt, Gerichtskosten und technische Sachverständige bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren, in Europa ohne Begrenzung der Versicherungssumme
  • Halt- und Parkverstöße: nur im Premiumschutz, und dort nur, wenn der Fahrer der Behörde vor ihrer Entscheidung bekannt ist oder benannt wurde. Premium setzt die Bausteine Verkehr und Privat voraus.
  • Wartezeit für Bußgeldsachen: keine, im Verkehrsrechtsschutz gibt es laut Bedingungen keine Wartezeiten
  • Nicht versichert: das Bußgeld selbst und Verstöße vor Beginn des Vertrags

Was die Bedingungen außerdem vorsehen

  • Kosten der ersten beiden Anträge auf Zahlungserleichterung oder Gnade bei Geldbußen über 250 Euro
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz, wenn das Verfahren auf einem versicherten Verkehrsverstoß beruht
  • Mediation

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Mit ADAC-Rechtsschutz trägt in der Regel die Versicherung die Kosten Ihrer Verteidigung. Den Anwalt wählen Sie selbst. Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden und allein Ihnen verpflichtet. Sie ist auf Bußgeldverfahren spezialisiert, prüft Messung und Bescheid mit Fachanwälten für Verkehrsrecht und regelt die Deckungsanfrage ohne Mehrkosten für Sie.

Muss ich einen Anwalt nehmen, den der ADAC empfiehlt?

Nein. Die Bedingungen sagen ausdrücklich, dass Sie das Recht auf freie Anwaltswahl haben und an eine Benennung durch den Versicherer nicht gebunden sind. Der ADAC benennt auf Wunsch Anwälte für eine erste Beratung am Telefon oder online.

Unabhängig vom Tarif gilt § 127 VVG: Für Gerichts- und Verwaltungsverfahren, also auch das Bußgeldverfahren, wählen Sie Ihren Anwalt frei. Mehr dazu unter Freie Anwaltswahl.

Warum Sie nicht den Anwalt der Versicherung nehmen sollten

Wir raten davon ab, den Anwalt zu nehmen, den Ihnen die Versicherung vorschlägt. Partner- und Empfehlungsanwälte arbeiten mit dem Versicherer zusammen, der Ihr Verfahren bezahlt. Der Versicherer hat ein Interesse daran, dass ein Fall wenig kostet. Sie haben ein Interesse an einer Verteidigung, die alles ausschöpft: Akteneinsicht, Messdaten, Gutachten und, wenn nötig, die Verhandlung vor Gericht.

Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden. Sie ist allein Ihnen verpflichtet und verteidigt Sie mit allen Konsequenzen in Ihrem Interesse.

Muss ich selbst bei der Versicherung anrufen?

Nein, und wir raten davon ab. Überlassen Sie die Deckungsanfrage der Kanzlei. Die Blitzerkanzlei übernimmt sie ohne Mehrkosten und kümmert sich um alles Weitere mit Ihrer Versicherung. Das ist sicherer und schneller: Die Kanzlei weiß, welche Angaben die Versicherung braucht, und verbindet die Anfrage mit dem fristgerechten Einspruch.

Sie nennen der Kanzlei nur Ihre Versicherung und die Versicherungsnummer.

Wie die Kostenzusage abläuft, steht unter Deckungsanfrage.

Häufige Fragen

Bin ich als ADAC-Mitglied automatisch rechtsschutzversichert?

Nein. Die ADAC-Rechtsschutzversicherung ist ein eigener Vertrag mit der ADAC Versicherung AG. Die Mitgliedschaft enthält eine kostenlose Erstberatung beim Vertragsanwalt, aber keine Übernahme der Verteidigungskosten.

Kann ich mit ADAC-Rechtsschutz die Blitzerkanzlei beauftragen?

Ja. Sie wählen Ihren Anwalt nach § 127 VVG frei. Die Blitzerkanzlei regelt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung ohne Mehrkosten, Sie müssen dort nicht selbst anrufen.

Zahlt die Versicherung auch das Bußgeld?

Nein. Die Geldbuße zahlen Sie selbst. Versichert sind die Kosten der Verteidigung.

Ich habe den Vertrag erst nach dem Blitzer abgeschlossen. Zahlt die Versicherung?

Bei einem üblichen Vertrag nicht. Maßgeblich ist der Tag des vorgeworfenen Verstoßes, er muss nach Vertragsbeginn liegen. Mehr dazu unter Rechtsschutz nach dem Blitzer.

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Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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