ERGO-Rechtsschutz beim Blitzer: was er im Bußgeldverfahren zahlt und welchen Anwalt Sie wählen

Den früheren D.A.S.-Rechtsschutz bietet heute die ERGO Versicherung AG als ERGO Rechtsschutz an. Der Lebensbereich Verkehr enthält einen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung im Bußgeldverfahren, ohne Wartezeit. Halt- und Parkverstöße sind nur versichert, wenn Punkte drohen. Den Anwalt wählen Sie frei.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 08.10.2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Versicherer
ERGO Versicherung AG
Bußgeldverfahren
versichert (Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz)
Halt- und Parkverstöße
nur wenn Punkte drohen
Wartezeit für Bußgeldsachen
keine
Anwaltswahl
frei, § 127 VVG
Deckungsanfrage
übernimmt die Kanzlei ohne Mehrkosten

Die Blitzerkanzlei ist kein Partner- oder Vertragsanwalt der ERGO Versicherung AG und steht in keiner Verbindung zu ihr. Den Namen ERGO nennen wir nur, um den Tarif zu beschreiben. Die Angaben stammen aus den unten verlinkten Unterlagen des Versicherers, Stand Oktober 2026. Tarife und Bedingungen ändern sich. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag.

Zahlt der ERGO-Rechtsschutz, wenn ich geblitzt wurde?

Ja. Die ERGO führt den Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz in Smart und Best und nennt als Beispiel den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Versichert ist die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit.

Die ERGO bietet den Rechtsschutz für Privatkunden in den Varianten Smart und Best an. Der Lebensbereich Verkehr lässt sich auch allein abschließen. Daneben gibt es Fahrer- und Fahrzeugrechtsschutz. Ältere Verträge können noch Bedingungen der D.A.S. haben.

Was ist versichert und was nicht?

  • Versichert: Anwalt, Gerichtskosten und ein technisch sachkundiger Sachverständiger bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
  • Halt- und Parkverstöße: nur, wenn der Verstoß in Deutschland begangen wurde und dafür Punkte vorgesehen sind
  • Wartezeit für Bußgeldsachen: keine
  • Nicht versichert: das Bußgeld selbst und Verstöße vor Beginn des Vertrags

Was die Bedingungen außerdem vorsehen

  • anwaltliche Telefonberatung
  • Mediation

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Mit ERGO-Rechtsschutz trägt in der Regel die Versicherung die Kosten Ihrer Verteidigung. Den Anwalt wählen Sie selbst. Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden und allein Ihnen verpflichtet. Sie ist auf Bußgeldverfahren spezialisiert, prüft Messung und Bescheid mit Fachanwälten für Verkehrsrecht und regelt die Deckungsanfrage ohne Mehrkosten für Sie.

Muss ich einen Anwalt nehmen, den die ERGO empfiehlt?

Nein. Die Bedingungen sagen: Sie können den Rechtsanwalt auswählen. Die ERGO schreibt auf ihrer Website ausdrücklich, dass Sie freie Anwaltswahl haben. Auf Wunsch empfiehlt der Leistungsservice der ERGO einen Anwalt.

Unabhängig vom Tarif gilt § 127 VVG: Für Gerichts- und Verwaltungsverfahren, also auch das Bußgeldverfahren, wählen Sie Ihren Anwalt frei. Mehr dazu unter Freie Anwaltswahl.

Warum Sie nicht den Anwalt der Versicherung nehmen sollten

Wir raten davon ab, den Anwalt zu nehmen, den Ihnen die Versicherung vorschlägt. Partner- und Empfehlungsanwälte arbeiten mit dem Versicherer zusammen, der Ihr Verfahren bezahlt. Der Versicherer hat ein Interesse daran, dass ein Fall wenig kostet. Sie haben ein Interesse an einer Verteidigung, die alles ausschöpft: Akteneinsicht, Messdaten, Gutachten und, wenn nötig, die Verhandlung vor Gericht.

Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden. Sie ist allein Ihnen verpflichtet und verteidigt Sie mit allen Konsequenzen in Ihrem Interesse.

Muss ich selbst bei der Versicherung anrufen?

Nein, und wir raten davon ab. Überlassen Sie die Deckungsanfrage der Kanzlei. Die Blitzerkanzlei übernimmt sie ohne Mehrkosten und kümmert sich um alles Weitere mit Ihrer Versicherung. Das ist sicherer und schneller: Die Kanzlei weiß, welche Angaben die Versicherung braucht, und verbindet die Anfrage mit dem fristgerechten Einspruch.

Sie nennen der Kanzlei nur Ihre Versicherung und die Versicherungsnummer.

Wie die Kostenzusage abläuft, steht unter Deckungsanfrage.

Häufige Fragen

Was gilt für alte D.A.S.-Verträge?

Die D.A.S. ist in der ERGO Versicherung AG aufgegangen. Für ältere Verträge gelten die Bedingungen, die im Versicherungsschein genannt sind. Die freie Anwaltswahl gilt nach § 127 VVG in jedem Fall.

Kann ich mit ERGO-Rechtsschutz die Blitzerkanzlei beauftragen?

Ja. Sie wählen Ihren Anwalt nach § 127 VVG frei. Die Blitzerkanzlei regelt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung ohne Mehrkosten, Sie müssen dort nicht selbst anrufen.

Zahlt die Versicherung auch das Bußgeld?

Nein. Die Geldbuße zahlen Sie selbst. Versichert sind die Kosten der Verteidigung.

Ich habe den Vertrag erst nach dem Blitzer abgeschlossen. Zahlt die Versicherung?

Bei einem üblichen Vertrag nicht. Maßgeblich ist der Tag des vorgeworfenen Verstoßes, er muss nach Vertragsbeginn liegen. Mehr dazu unter Rechtsschutz nach dem Blitzer.

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Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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