ARAG-Rechtsschutz beim Blitzer: was er im Bußgeldverfahren zahlt und welchen Anwalt Sie wählen

Der Verkehrsrechtsschutz der ARAG SE enthält in allen Varianten einen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung. Eine Wartezeit gibt es dafür nicht. Halt- und Parkverstöße sind nur versichert, wenn Punkte drohen. Den Anwalt wählen Sie frei.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 08.10.2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Versicherer
ARAG SE
Bußgeldverfahren
versichert, in Basis nach Wortlaut nur vor Gericht
Halt- und Parkverstöße
nur wenn Punkte drohen
Wartezeit für Bußgeldsachen
keine
Anwaltswahl
frei, § 127 VVG
Deckungsanfrage
übernimmt die Kanzlei ohne Mehrkosten

Die Blitzerkanzlei ist kein Partner- oder Vertragsanwalt der ARAG SE und steht in keiner Verbindung zu ihr. Den Namen ARAG nennen wir nur, um den Tarif zu beschreiben. Die Angaben stammen aus den unten verlinkten Unterlagen des Versicherers, Stand Oktober 2026. Tarife und Bedingungen ändern sich. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag.

Zahlt der ARAG-Rechtsschutz, wenn ich geblitzt wurde?

Ja. Die Bedingungen ARB 2026 enthalten den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, in allen Verkehrsvarianten. In der Variante Basis beschränkt der Wortlaut den Schutz auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten. Ob damit auch der Abschnitt bei der Bußgeldbehörde versichert ist, klärt die Kanzlei mit der Deckungsanfrage.

Die ARAG bietet den Aktiv-Rechtsschutz Verkehr in den Varianten Basis, Komfort und Premium an, für Privatpersonen und für Selbstständige. Der Verkehrsbereich steckt außerdem in den Kombinationen mit Privat- und Berufsrechtsschutz. Maßgeblich sind die Bedingungen ARB 2026.

Gibt es bei der ARAG Rechtsschutz für einen Blitzer, der schon passiert ist?

Die ARAG wirbt mit einem Verkehrsrechtsschutz Sofort, der nach ihrer Angabe auch rückwirkend absichert. Dafür gelten eigene Bedingungen und Preise, die wir nicht ausgewertet haben. Ein üblicher Vertrag deckt nur Verstöße nach Vertragsbeginn.

Was ist versichert und was nicht?

  • Versichert: Anwalt, Gerichtskosten und ein technischer Sachverständiger bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren, in Europa ohne Begrenzung der Versicherungssumme
  • Halt- und Parkverstöße: nur, wenn für den Verstoß ein Eintrag ins Fahreignungsregister vorgesehen ist. Im Ausland sind sie ausgeschlossen.
  • Wartezeit für Bußgeldsachen: keine
  • Nicht versichert: das Bußgeld selbst und Verstöße vor Beginn des Vertrags

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Mit ARAG-Rechtsschutz trägt in der Regel die Versicherung die Kosten Ihrer Verteidigung. Den Anwalt wählen Sie selbst. Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden und allein Ihnen verpflichtet. Sie ist auf Bußgeldverfahren spezialisiert, prüft Messung und Bescheid mit Fachanwälten für Verkehrsrecht und regelt die Deckungsanfrage ohne Mehrkosten für Sie.

Was die Bedingungen außerdem vorsehen

  • telefonische Rechtsberatung ARAG JuraTel
  • Mediation bis 3.000 Euro je Fall
  • nach drei Jahren ununterbrochener Versicherung verzichtet die ARAG auf den Einwand, ein Fall habe schon vor Vertragsbeginn bestanden

Muss ich einen Anwalt nehmen, den die ARAG empfiehlt?

Nein. Die Bedingungen sagen: Den Rechtsanwalt können Sie auswählen. Die ARAG wählt nur aus, wenn Sie das verlangen oder keinen Anwalt benennen und eine schnelle Beauftragung nötig ist. Die ARAG nennt als Leistung eine Anwaltsempfehlung.

Unabhängig vom Tarif gilt § 127 VVG: Für Gerichts- und Verwaltungsverfahren, also auch das Bußgeldverfahren, wählen Sie Ihren Anwalt frei. Mehr dazu unter Freie Anwaltswahl.

Warum Sie nicht den Anwalt der Versicherung nehmen sollten

Wir raten davon ab, den Anwalt zu nehmen, den Ihnen die Versicherung vorschlägt. Partner- und Empfehlungsanwälte arbeiten mit dem Versicherer zusammen, der Ihr Verfahren bezahlt. Der Versicherer hat ein Interesse daran, dass ein Fall wenig kostet. Sie haben ein Interesse an einer Verteidigung, die alles ausschöpft: Akteneinsicht, Messdaten, Gutachten und, wenn nötig, die Verhandlung vor Gericht.

Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden. Sie ist allein Ihnen verpflichtet und verteidigt Sie mit allen Konsequenzen in Ihrem Interesse.

Muss ich selbst bei der Versicherung anrufen?

Nein, und wir raten davon ab. Überlassen Sie die Deckungsanfrage der Kanzlei. Die Blitzerkanzlei übernimmt sie ohne Mehrkosten und kümmert sich um alles Weitere mit Ihrer Versicherung. Das ist sicherer und schneller: Die Kanzlei weiß, welche Angaben die Versicherung braucht, und verbindet die Anfrage mit dem fristgerechten Einspruch.

Sie nennen der Kanzlei nur Ihre Versicherung und die Versicherungsnummer.

Wie die Kostenzusage abläuft, steht unter Deckungsanfrage.

Häufige Fragen

Kann ich mit ARAG-Rechtsschutz die Blitzerkanzlei beauftragen?

Ja. Sie wählen Ihren Anwalt nach § 127 VVG frei. Die Blitzerkanzlei regelt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung ohne Mehrkosten, Sie müssen dort nicht selbst anrufen.

Zahlt die Versicherung auch das Bußgeld?

Nein. Die Geldbuße zahlen Sie selbst. Versichert sind die Kosten der Verteidigung.

Ich habe den Vertrag erst nach dem Blitzer abgeschlossen. Zahlt die Versicherung?

Bei einem üblichen Vertrag nicht. Maßgeblich ist der Tag des vorgeworfenen Verstoßes, er muss nach Vertragsbeginn liegen. Mehr dazu unter Rechtsschutz nach dem Blitzer.

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Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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