Das Wichtigste in Kürze
- Versicherer
- AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG
- Bußgeldverfahren
- nur wenn Punkte vorgesehen sind
- Halt- und Parkverstöße
- im Ausland ausgeschlossen, sonst nur mit Punkten
- Wartezeit für Bußgeldsachen
- keine
- Anwaltswahl
- frei, § 127 VVG
- Deckungsanfrage
- übernimmt die Kanzlei ohne Mehrkosten
Die Blitzerkanzlei ist kein Partner- oder Vertragsanwalt der AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und steht in keiner Verbindung zu ihr. Den Namen AUXILIA nennen wir nur, um den Tarif zu beschreiben. Die Angaben stammen aus den unten verlinkten Unterlagen des Versicherers, Stand Oktober 2026. Tarife und Bedingungen ändern sich. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag.
Zahlt der AUXILIA-Rechtsschutz, wenn ich geblitzt wurde?
Eingeschränkt. Nach den Bedingungen ARB/2026 besteht Rechtsschutz für die Verteidigung wegen einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit nur, wenn für sie ein Eintrag ins Fahreignungsregister vorgesehen ist. Ein Verstoß, der nur ein Verwarnungs- oder Bußgeld ohne Punkt bringt, ist danach nicht versichert.
Die AUXILIA bietet Verkehrs-Rechtsschutz für Sie oder Ihre Familie, Fahrzeug-Rechtsschutz und Kombinationen mit Privat- und Berufsrechtsschutz an. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. Maßgeblich sind die Bedingungen ARB/2026.
Was ist versichert und was nicht?
- Versichert: Anwalt und Gerichtskosten bei Bußgeldverfahren mit Punkten
- Halt- und Parkverstöße: im Ausland ausdrücklich ausgeschlossen; im Inland gilt ebenfalls die Voraussetzung, dass Punkte vorgesehen sind
- Wartezeit für Bußgeldsachen: keine, bei verkehrsrechtlichen Angelegenheiten besteht laut Bedingungen keine Wartezeit
- Nicht versichert: das Bußgeld selbst und Verstöße vor Beginn des Vertrags
Was die Bedingungen außerdem vorsehen
- telefonische und Online-Erstberatung
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Mit AUXILIA-Rechtsschutz trägt in der Regel die Versicherung die Kosten Ihrer Verteidigung. Den Anwalt wählen Sie selbst. Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden und allein Ihnen verpflichtet. Sie ist auf Bußgeldverfahren spezialisiert, prüft Messung und Bescheid mit Fachanwälten für Verkehrsrecht und regelt die Deckungsanfrage ohne Mehrkosten für Sie.
Muss ich einen Anwalt nehmen, den die AUXILIA empfiehlt?
Nein. Die Bedingungen sagen: Sie können den Rechtsanwalt aus dem Kreis der Rechtsanwälte auswählen, deren Vergütung die AUXILIA übernimmt. Die AUXILIA nennt ein Netz mit fast 300 Partnerkanzleien.
Unabhängig vom Tarif gilt § 127 VVG: Für Gerichts- und Verwaltungsverfahren, also auch das Bußgeldverfahren, wählen Sie Ihren Anwalt frei. Mehr dazu unter Freie Anwaltswahl.
Warum Sie nicht den Anwalt der Versicherung nehmen sollten
Wir raten davon ab, den Anwalt zu nehmen, den Ihnen die Versicherung vorschlägt. Partner- und Empfehlungsanwälte arbeiten mit dem Versicherer zusammen, der Ihr Verfahren bezahlt. Der Versicherer hat ein Interesse daran, dass ein Fall wenig kostet. Sie haben ein Interesse an einer Verteidigung, die alles ausschöpft: Akteneinsicht, Messdaten, Gutachten und, wenn nötig, die Verhandlung vor Gericht.
Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden. Sie ist allein Ihnen verpflichtet und verteidigt Sie mit allen Konsequenzen in Ihrem Interesse.
Muss ich selbst bei der Versicherung anrufen?
Nein, und wir raten davon ab. Überlassen Sie die Deckungsanfrage der Kanzlei. Die Blitzerkanzlei übernimmt sie ohne Mehrkosten und kümmert sich um alles Weitere mit Ihrer Versicherung. Das ist sicherer und schneller: Die Kanzlei weiß, welche Angaben die Versicherung braucht, und verbindet die Anfrage mit dem fristgerechten Einspruch.
Sie nennen der Kanzlei nur Ihre Versicherung und die Versicherungsnummer.
Wie die Kostenzusage abläuft, steht unter Deckungsanfrage.
Häufige Fragen
Mein Verstoß bringt keinen Punkt. Zahlt die AUXILIA?
Nach den Bedingungen ARB/2026 nicht. Versichert ist die Verteidigung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten nur, wenn ein Eintrag ins Fahreignungsregister vorgesehen ist. Für ältere Verträge gelten die dort vereinbarten Bedingungen. Die Kanzlei klärt das mit der Deckungsanfrage.
Kann ich mit AUXILIA-Rechtsschutz die Blitzerkanzlei beauftragen?
Ja. Sie wählen Ihren Anwalt nach § 127 VVG frei. Die Blitzerkanzlei regelt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung ohne Mehrkosten, Sie müssen dort nicht selbst anrufen.
Zahlt die Versicherung auch das Bußgeld?
Nein. Die Geldbuße zahlen Sie selbst. Versichert sind die Kosten der Verteidigung.
Ich habe den Vertrag erst nach dem Blitzer abgeschlossen. Zahlt die Versicherung?
Bei einem üblichen Vertrag nicht. Maßgeblich ist der Tag des vorgeworfenen Verstoßes, er muss nach Vertragsbeginn liegen. Mehr dazu unter Rechtsschutz nach dem Blitzer.