Das Wichtigste in Kürze
- Erste Post
- Zeugenfragebogen an die Firma
- Bußgeld und Punkte
- trägt der Fahrer
- Zahlt der Arbeitgeber das Bußgeld
- steuerpflichtiger Arbeitslohn
- Risiko für die Firma
- Fahrtenbuchauflage für den Fuhrpark
Wer zahlt, wenn man mit dem Firmenwagen geblitzt wird?
Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot treffen immer den Fahrer, nicht das Unternehmen. Die erste Post geht aber an die Firma als Halterin. Übernimmt der Arbeitgeber das Bußgeld, gilt das steuerlich als Arbeitslohn.
Wie läuft das Verfahren beim Firmenwagen ab?
Die Firma bekommt einen Zeugenfragebogen und nennt den Fahrer. Erst dann schickt die Behörde dem Fahrer einen Anhörungsbogen. Bis dahin vergeht Zeit.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Beim Firmenwagen spielen Zeit und Zuständigkeiten eine große Rolle, vor allem bei der Verjährung. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüft, ob die Behörde rechtzeitig gehandelt hat, bevor Sie oder Ihr Arbeitgeber Angaben machen.
Warum ist die Verjährung beim Firmenwagen wichtig?
Der Zeugenfragebogen an die Firma unterbricht die Verjährung gegenüber dem Fahrer nicht. Erst die Anhörung des Fahrers selbst tut das. Braucht die Behörde dafür länger als drei Monate ab dem Tattag, ist die Tat verjährt.
Muss der Arbeitgeber den Fahrer nennen?
Als Zeuge ist das Unternehmen grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Verweigert es die Mitwirkung, droht dem Fuhrpark eine Fahrtenbuchauflage. Wann die Firma den Fahrer nennt, hat Einfluss auf die Verjährung. Deshalb ist eine frühe Prüfung sinnvoll.
Welche Rolle spielt das Blitzerfoto beim Firmenwagen?
Nennt die Firma keinen Fahrer, versucht die Behörde, ihn über das Foto zu ermitteln. Dazu kann sie Mitarbeiter befragen oder Lichtbilder vergleichen. Ist der Fahrer nicht zu erkennen und nennt ihn niemand, kann das Verfahren gegen ihn nicht geführt werden. Dem Unternehmen droht dann eine Fahrtenbuchauflage.
Häufige Fragen
Darf der Arbeitgeber meine Daten weitergeben?
Ja. Er ist als Zeuge zur Auskunft verpflichtet.
Kann mich der Arbeitgeber wegen des Blitzers abmahnen?
Bei wiederholten oder schweren Verstößen mit dem Dienstwagen ist das möglich. Das ist eine Frage des Arbeitsrechts.