Mit dem Firmenwagen geblitzt: wer zahlt, wer haftet

Halter des Firmenwagens ist das Unternehmen. Dorthin geht die erste Post. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot treffen aber immer den, der gefahren ist.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 24.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

Erste Post
Zeugenfragebogen an die Firma
Bußgeld und Punkte
trägt der Fahrer
Zahlt der Arbeitgeber das Bußgeld
steuerpflichtiger Arbeitslohn
Risiko für die Firma
Fahrtenbuchauflage für den Fuhrpark

Wer zahlt, wenn man mit dem Firmenwagen geblitzt wird?

Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot treffen immer den Fahrer, nicht das Unternehmen. Die erste Post geht aber an die Firma als Halterin. Übernimmt der Arbeitgeber das Bußgeld, gilt das steuerlich als Arbeitslohn.

Wie läuft das Verfahren beim Firmenwagen ab?

Die Firma bekommt einen Zeugenfragebogen und nennt den Fahrer. Erst dann schickt die Behörde dem Fahrer einen Anhörungsbogen. Bis dahin vergeht Zeit.

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Beim Firmenwagen spielen Zeit und Zuständigkeiten eine große Rolle, vor allem bei der Verjährung. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüft, ob die Behörde rechtzeitig gehandelt hat, bevor Sie oder Ihr Arbeitgeber Angaben machen.

Warum ist die Verjährung beim Firmenwagen wichtig?

Der Zeugenfragebogen an die Firma unterbricht die Verjährung gegenüber dem Fahrer nicht. Erst die Anhörung des Fahrers selbst tut das. Braucht die Behörde dafür länger als drei Monate ab dem Tattag, ist die Tat verjährt.

Muss der Arbeitgeber den Fahrer nennen?

Als Zeuge ist das Unternehmen grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Verweigert es die Mitwirkung, droht dem Fuhrpark eine Fahrtenbuchauflage. Wann die Firma den Fahrer nennt, hat Einfluss auf die Verjährung. Deshalb ist eine frühe Prüfung sinnvoll.

Welche Rolle spielt das Blitzerfoto beim Firmenwagen?

Nennt die Firma keinen Fahrer, versucht die Behörde, ihn über das Foto zu ermitteln. Dazu kann sie Mitarbeiter befragen oder Lichtbilder vergleichen. Ist der Fahrer nicht zu erkennen und nennt ihn niemand, kann das Verfahren gegen ihn nicht geführt werden. Dem Unternehmen droht dann eine Fahrtenbuchauflage.

Häufige Fragen

Darf der Arbeitgeber meine Daten weitergeben?

Ja. Er ist als Zeuge zur Auskunft verpflichtet.

Kann mich der Arbeitgeber wegen des Blitzers abmahnen?

Bei wiederholten oder schweren Verstößen mit dem Dienstwagen ist das möglich. Das ist eine Frage des Arbeitsrechts.

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Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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