Das Wichtigste in Kürze
- Bis zum Bußgeldbescheid
- 3 Monate
- Danach
- 6 Monate
- Absolute Grenze
- 2 Jahre ab dem Tattag
- Unterbrechung
- lässt die Frist neu beginnen
- Vollstreckung
- Bußgelder bis 1.000 € verjähren 3 Jahre nach Rechtskraft
Wann verjährt ein Blitzer-Verstoß?
Ein Verkehrsverstoß verjährt nach drei Monaten, solange noch kein Bußgeldbescheid erlassen ist. Danach beträgt die Frist sechs Monate. Die Behörde kann die Verjährung unterbrechen, etwa durch die Anhörung. Dann beginnt die Frist neu. Spätestens zwei Jahre nach der Tat ist endgültig Schluss.
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die Frist beginnt mit dem Tag der Tat. Bei Tempo-, Abstands- und Rotlichtverstößen hat die Behörde ab diesem Tag drei Monate Zeit für die erste Maßnahme, die die Verjährung unterbricht. Jede Unterbrechung lässt die Frist neu beginnen.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Ob eine Tat verjährt ist, hängt davon ab, wann welche Unterbrechung wirksam wurde. Das steht in der Akte, nicht auf dem Briefumschlag. Verlassen Sie sich nicht auf eigene Rechnungen, sondern lassen Sie die Verjährung von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen.
Was unterbricht die Verjährung?
- die erste Anhörung des Betroffenen oder schon deren Anordnung
- der Erlass des Bußgeldbescheids, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird
- der Eingang der Akten beim Amtsgericht
- die Anberaumung der Hauptverhandlung
Nach jeder Unterbrechung beginnt die Frist von vorn. Der Verjährungsrechner zeigt den frühesten möglichen Zeitpunkt.
Gilt die Unterbrechung gegenüber jedem?
Eine Anhörung unterbricht die Verjährung nur gegenüber der Person, an die sie gerichtet ist. Ging der Anhörungsbogen an den Halter und ist jemand anderes gefahren, läuft die Frist für den Fahrer weiter. Ermittelt die Behörde ihn nicht innerhalb von drei Monaten, ist die Tat für ihn verjährt. Das spielt vor allem bei Firmenwagen eine Rolle.
Kann man sich auf die Verjährung verlassen?
Nur bedingt. Ob eine Unterbrechung wirksam war, hängt von Datum und Empfänger jeder einzelnen Maßnahme ab. Diese Angaben stehen in der Akte. Schon die Anordnung der Anhörung kann die Frist unterbrechen, auch wenn der Brief erst Wochen später ankommt.
Häufige Fragen
Drei Monate keine Post. Bin ich sicher?
Nicht unbedingt. Die Behörde kann die Anhörung rechtzeitig angeordnet haben, auch wenn der Brief später kommt. Ob das so war, zeigt die Akte.
Verjähren auch die Punkte?
Punkte verjähren nicht, sie werden getilgt: ein Punkt nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren.