Das Wichtigste in Kürze
- Versicherer
- Württembergische Versicherung AG
- Bußgeldverfahren
- versichert
- Halt- und Parkverstöße
- nicht versichert
- Wartezeit für Bußgeldsachen
- keine
- Anwaltswahl
- frei, § 127 VVG
- Deckungsanfrage
- übernimmt die Kanzlei ohne Mehrkosten
Die Blitzerkanzlei ist kein Partner- oder Vertragsanwalt der Württembergische Versicherung AG und steht in keiner Verbindung zu ihr. Den Namen Württembergische nennen wir nur, um den Tarif zu beschreiben. Die Angaben stammen aus den unten verlinkten Unterlagen des Versicherers, Stand Oktober 2026. Tarife und Bedingungen ändern sich. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag.
Zahlt der Rechtsschutz der Württembergischen, wenn ich geblitzt wurde?
Ja. Die Bedingungen enthalten den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, im Verkehrs-, Fahrzeug- und Fahrer-Rechtsschutz.
Die Württembergische bietet Verkehrs-, Fahrzeug- und Fahrer-Rechtsschutz an, außerdem eine Kombination mit Privat- und Berufsrechtsschutz, in den Tariflinien KomfortSchutz und PremiumSchutz. Ausgewertet haben wir die Bedingungen PremiumSchutz, Stand September 2025.
Was ist versichert und was nicht?
- Versichert: Anwalt, Gerichtskosten und ein Sachverständiger bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
- Halt- und Parkverstöße: nicht versichert
- Wartezeit für Bußgeldsachen: keine, die Wartezeit gilt laut Bedingungen nicht für Leistungen aus dem Verkehrsrechtsschutz
- Nicht versichert: das Bußgeld selbst und Verstöße vor Beginn des Vertrags
Was die Bedingungen außerdem vorsehen
- Mediation bis 3.000 Euro
- telefonische Rechtsberatung
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Mit Rechtsschutz der Württembergischen trägt in der Regel die Versicherung die Kosten Ihrer Verteidigung. Den Anwalt wählen Sie selbst. Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden und allein Ihnen verpflichtet. Sie ist auf Bußgeldverfahren spezialisiert, prüft Messung und Bescheid mit Fachanwälten für Verkehrsrecht und regelt die Deckungsanfrage ohne Mehrkosten für Sie.
Muss ich einen Anwalt nehmen, den die Württembergische empfiehlt?
Nein. Die Bedingungen sagen: Den Rechtsanwalt können Sie auswählen. Die Württembergische empfiehlt auf Wunsch Anwälte aus ihrem Netz an Partneranwälten.
Unabhängig vom Tarif gilt § 127 VVG: Für Gerichts- und Verwaltungsverfahren, also auch das Bußgeldverfahren, wählen Sie Ihren Anwalt frei. Mehr dazu unter Freie Anwaltswahl.
Warum Sie nicht den Anwalt der Versicherung nehmen sollten
Wir raten davon ab, den Anwalt zu nehmen, den Ihnen die Versicherung vorschlägt. Partner- und Empfehlungsanwälte arbeiten mit dem Versicherer zusammen, der Ihr Verfahren bezahlt. Der Versicherer hat ein Interesse daran, dass ein Fall wenig kostet. Sie haben ein Interesse an einer Verteidigung, die alles ausschöpft: Akteneinsicht, Messdaten, Gutachten und, wenn nötig, die Verhandlung vor Gericht.
Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden. Sie ist allein Ihnen verpflichtet und verteidigt Sie mit allen Konsequenzen in Ihrem Interesse.
Muss ich selbst bei der Versicherung anrufen?
Nein, und wir raten davon ab. Überlassen Sie die Deckungsanfrage der Kanzlei. Die Blitzerkanzlei übernimmt sie ohne Mehrkosten und kümmert sich um alles Weitere mit Ihrer Versicherung. Das ist sicherer und schneller: Die Kanzlei weiß, welche Angaben die Versicherung braucht, und verbindet die Anfrage mit dem fristgerechten Einspruch.
Sie nennen der Kanzlei nur Ihre Versicherung und die Versicherungsnummer.
Wie die Kostenzusage abläuft, steht unter Deckungsanfrage.
Häufige Fragen
Kann ich mit Rechtsschutz der Württembergischen die Blitzerkanzlei beauftragen?
Ja. Sie wählen Ihren Anwalt nach § 127 VVG frei. Die Blitzerkanzlei regelt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung ohne Mehrkosten, Sie müssen dort nicht selbst anrufen.
Zahlt die Versicherung auch das Bußgeld?
Nein. Die Geldbuße zahlen Sie selbst. Versichert sind die Kosten der Verteidigung.
Ich habe den Vertrag erst nach dem Blitzer abgeschlossen. Zahlt die Versicherung?
Bei einem üblichen Vertrag nicht. Maßgeblich ist der Tag des vorgeworfenen Verstoßes, er muss nach Vertragsbeginn liegen. Mehr dazu unter Rechtsschutz nach dem Blitzer.