ROLAND-Rechtsschutz beim Blitzer: was er im Bußgeldverfahren zahlt und welchen Anwalt Sie wählen

Der Verkehrsrechtsschutz der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG enthält einen Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für Ihre Verteidigung, ohne Wartezeit. Halt- und Parkverstöße sind grundsätzlich mitversichert. Den Anwalt wählen Sie frei.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 08.10.2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Versicherer
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Bußgeldverfahren
versichert
Halt- und Parkverstöße
mitversichert, außer bei Halterkostenbescheid
Wartezeit für Bußgeldsachen
keine
Anwaltswahl
frei, § 127 VVG
Deckungsanfrage
übernimmt die Kanzlei ohne Mehrkosten

Die Blitzerkanzlei ist kein Partner- oder Vertragsanwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG und steht in keiner Verbindung zu ihr. Den Namen ROLAND nennen wir nur, um den Tarif zu beschreiben. Die Angaben stammen aus den unten verlinkten Unterlagen des Versicherers, Stand Oktober 2026. Tarife und Bedingungen ändern sich. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag.

Zahlt der ROLAND-Rechtsschutz, wenn ich geblitzt wurde?

Ja. Die Bedingungen ARB 2026 sagen: Es besteht Versicherungsschutz für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird.

ROLAND bietet Pakete für Privatkunden mit Privat- und Verkehrsrechtsschutz an, auf der Website Starter, Komfort und Premium genannt, außerdem einen Baustein Verkehrsrechtsschutz und Tarife für Firmen. Maßgeblich sind die Bedingungen ARB 2026. Auch der Verkehrsrechtsschutz, den die AXA anbietet, wird von ROLAND getragen, siehe AXA-Rechtsschutz.

Was ist versichert und was nicht?

  • Versichert: Anwalt, Gerichtskosten und ein technisch sachkundiger Sachverständiger, etwa von TÜV oder Dekra, bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
  • Halt- und Parkverstöße: grundsätzlich mitversichert. Endet das Verfahren aber mit einer Einstellung und einem Kostenbescheid an den Halter nach § 25a StVG, verlangt ROLAND bereits gezahlte Kosten zurück. Der Rechtsbehelf gegen diesen Kostenbescheid ist nicht versichert.
  • Wartezeit für Bußgeldsachen: keine
  • Nicht versichert: das Bußgeld selbst und Verstöße vor Beginn des Vertrags

Was die Bedingungen außerdem vorsehen

  • unbegrenzte Deckungssumme in den Privatkunden-Paketen
  • Mediation

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Mit ROLAND-Rechtsschutz trägt in der Regel die Versicherung die Kosten Ihrer Verteidigung. Den Anwalt wählen Sie selbst. Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden und allein Ihnen verpflichtet. Sie ist auf Bußgeldverfahren spezialisiert, prüft Messung und Bescheid mit Fachanwälten für Verkehrsrecht und regelt die Deckungsanfrage ohne Mehrkosten für Sie.

Muss ich einen Anwalt nehmen, den ROLAND empfiehlt?

Nein. Die Bedingungen sagen: Den Rechtsanwalt können Sie auswählen. Und an anderer Stelle: Selbstverständlich können Sie auch einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen. ROLAND empfiehlt auf Wunsch einen Anwalt aus seinem Partneranwaltsnetzwerk.

Unabhängig vom Tarif gilt § 127 VVG: Für Gerichts- und Verwaltungsverfahren, also auch das Bußgeldverfahren, wählen Sie Ihren Anwalt frei. Mehr dazu unter Freie Anwaltswahl.

Warum Sie nicht den Anwalt der Versicherung nehmen sollten

Wir raten davon ab, den Anwalt zu nehmen, den Ihnen die Versicherung vorschlägt. Partner- und Empfehlungsanwälte arbeiten mit dem Versicherer zusammen, der Ihr Verfahren bezahlt. Der Versicherer hat ein Interesse daran, dass ein Fall wenig kostet. Sie haben ein Interesse an einer Verteidigung, die alles ausschöpft: Akteneinsicht, Messdaten, Gutachten und, wenn nötig, die Verhandlung vor Gericht.

Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden. Sie ist allein Ihnen verpflichtet und verteidigt Sie mit allen Konsequenzen in Ihrem Interesse.

Muss ich selbst bei der Versicherung anrufen?

Nein, und wir raten davon ab. Überlassen Sie die Deckungsanfrage der Kanzlei. Die Blitzerkanzlei übernimmt sie ohne Mehrkosten und kümmert sich um alles Weitere mit Ihrer Versicherung. Das ist sicherer und schneller: Die Kanzlei weiß, welche Angaben die Versicherung braucht, und verbindet die Anfrage mit dem fristgerechten Einspruch.

Sie nennen der Kanzlei nur Ihre Versicherung und die Versicherungsnummer.

Wie die Kostenzusage abläuft, steht unter Deckungsanfrage.

Häufige Fragen

Kann ich mit ROLAND-Rechtsschutz die Blitzerkanzlei beauftragen?

Ja. Sie wählen Ihren Anwalt nach § 127 VVG frei. Die Blitzerkanzlei regelt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung ohne Mehrkosten, Sie müssen dort nicht selbst anrufen.

Zahlt die Versicherung auch das Bußgeld?

Nein. Die Geldbuße zahlen Sie selbst. Versichert sind die Kosten der Verteidigung.

Ich habe den Vertrag erst nach dem Blitzer abgeschlossen. Zahlt die Versicherung?

Bei einem üblichen Vertrag nicht. Maßgeblich ist der Tag des vorgeworfenen Verstoßes, er muss nach Vertragsbeginn liegen. Mehr dazu unter Rechtsschutz nach dem Blitzer.

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Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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