Das Wichtigste in Kürze
- Versicherer
- Allianz
- Bußgeldverfahren
- versichert, nach Angabe der Allianz auch bei Vorsatz
- Halt- und Parkverstöße
- nur wenn Punkte drohen
- Wartezeit für Bußgeldsachen
- keine
- Anwaltswahl
- frei, § 127 VVG
- Deckungsanfrage
- übernimmt die Kanzlei ohne Mehrkosten
Die Blitzerkanzlei ist kein Partner- oder Vertragsanwalt der Allianz und steht in keiner Verbindung zu ihr. Den Namen Allianz nennen wir nur, um den Tarif zu beschreiben. Die Angaben stammen aus den unten verlinkten Unterlagen des Versicherers, Stand Oktober 2026. Tarife und Bedingungen ändern sich. Maßgeblich ist immer Ihr eigener Vertrag.
Zahlt der Allianz-Rechtsschutz, wenn ich geblitzt wurde?
Ja. Die Bedingungen sagen: Sie haben Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Auf ihrer Website nennt die Allianz ausdrücklich den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Die Allianz bietet einen eigenständigen Rechtsschutz Verkehr Komfort an. Außerdem steckt der Verkehrsbereich in den Kombitarifen Basis, Smart, Komfort und Premium, solange er nicht abgewählt wird. Die öffentlich verlinkten Bedingungen für Verkehr Komfort tragen den Stand 04/2020.
Was ist versichert und was nicht?
- Versichert: Anwalt, Gerichtskosten und ein selbst beauftragter, technisch sachkundiger Sachverständiger bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
- Halt- und Parkverstöße: nur, wenn der Bußgeldkatalog für den Verstoß Punkte vorsieht
- Wartezeit für Bußgeldsachen: keine, laut Allianz im Verkehrsbereich ohne Wartezeit
- Nicht versichert: das Bußgeld selbst und Verstöße vor Beginn des Vertrags
Was die Bedingungen außerdem vorsehen
- telefonische Rechtsberatung, auch in nicht versicherten Fällen
- Mediation
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Mit Allianz-Rechtsschutz trägt in der Regel die Versicherung die Kosten Ihrer Verteidigung. Den Anwalt wählen Sie selbst. Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden und allein Ihnen verpflichtet. Sie ist auf Bußgeldverfahren spezialisiert, prüft Messung und Bescheid mit Fachanwälten für Verkehrsrecht und regelt die Deckungsanfrage ohne Mehrkosten für Sie.
Muss ich einen Anwalt nehmen, den die Allianz empfiehlt?
Nein. Die Bedingungen sagen: Sie können einen Anwalt oder eine Anwältin auswählen. Die Allianz wählt nur aus, wenn Sie das verlangen oder keinen Anwalt benennen und eine schnelle Beauftragung nötig ist. Auf Wunsch vermittelt die Allianz einen Anwalt.
Unabhängig vom Tarif gilt § 127 VVG: Für Gerichts- und Verwaltungsverfahren, also auch das Bußgeldverfahren, wählen Sie Ihren Anwalt frei. Mehr dazu unter Freie Anwaltswahl.
Warum Sie nicht den Anwalt der Versicherung nehmen sollten
Wir raten davon ab, den Anwalt zu nehmen, den Ihnen die Versicherung vorschlägt. Partner- und Empfehlungsanwälte arbeiten mit dem Versicherer zusammen, der Ihr Verfahren bezahlt. Der Versicherer hat ein Interesse daran, dass ein Fall wenig kostet. Sie haben ein Interesse an einer Verteidigung, die alles ausschöpft: Akteneinsicht, Messdaten, Gutachten und, wenn nötig, die Verhandlung vor Gericht.
Die Blitzerkanzlei ist mit keinem Versicherer verbunden. Sie ist allein Ihnen verpflichtet und verteidigt Sie mit allen Konsequenzen in Ihrem Interesse.
Muss ich selbst bei der Versicherung anrufen?
Nein, und wir raten davon ab. Überlassen Sie die Deckungsanfrage der Kanzlei. Die Blitzerkanzlei übernimmt sie ohne Mehrkosten und kümmert sich um alles Weitere mit Ihrer Versicherung. Das ist sicherer und schneller: Die Kanzlei weiß, welche Angaben die Versicherung braucht, und verbindet die Anfrage mit dem fristgerechten Einspruch.
Sie nennen der Kanzlei nur Ihre Versicherung und die Versicherungsnummer.
Wie die Kostenzusage abläuft, steht unter Deckungsanfrage.
Häufige Fragen
Kann ich mit Allianz-Rechtsschutz die Blitzerkanzlei beauftragen?
Ja. Sie wählen Ihren Anwalt nach § 127 VVG frei. Die Blitzerkanzlei regelt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung ohne Mehrkosten, Sie müssen dort nicht selbst anrufen.
Zahlt die Versicherung auch das Bußgeld?
Nein. Die Geldbuße zahlen Sie selbst. Versichert sind die Kosten der Verteidigung.
Ich habe den Vertrag erst nach dem Blitzer abgeschlossen. Zahlt die Versicherung?
Bei einem üblichen Vertrag nicht. Maßgeblich ist der Tag des vorgeworfenen Verstoßes, er muss nach Vertragsbeginn liegen. Mehr dazu unter Rechtsschutz nach dem Blitzer.