Das Wichtigste in Kürze
- Möglich bis
- zur Verkündung des Urteils
- Form
- schriftlich gegenüber Behörde oder Gericht, in der Verhandlung mündlich
- Folge
- der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig
- Kosten
- vor der Hauptverhandlung deutlich geringer als nach einem Urteil
Bis wann kann der Einspruch zurückgenommen werden?
Der Einspruch kann zurückgenommen werden, bis das Amtsgericht ein Urteil verkündet hat. Vor der Hauptverhandlung genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber Behörde oder Gericht. Hat die Hauptverhandlung begonnen, kann die Zustimmung der Staatsanwaltschaft nötig sein, wenn sie am Termin teilnimmt.
Wann ist die Rücknahme des Einspruchs sinnvoll?
Zeigt die Akte keine Ansatzpunkte, begrenzt die Rücknahme die Kosten. Sinnvoll ist sie auch, wenn das Gericht in der Verhandlung andeutet, dass es über den Bescheid hinausgehen könnte. Hat die Hauptverhandlung schon begonnen, kann die Zustimmung der Staatsanwaltschaft nötig sein, wenn sie am Termin teilnimmt.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Ob und wann der Einspruch zurückgenommen wird, ist eine taktische Entscheidung mit Folgen für Kosten und Fahrverbot. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei wägt das anhand der Akte ab und erklärt die Rücknahme zum richtigen Zeitpunkt gegenüber Behörde oder Gericht.
Was gilt nach der Rücknahme?
Mit der Rücknahme wird der Bescheid rechtskräftig. Das Bußgeld wird fällig, Punkte werden eingetragen, und ein Fahrverbot beginnt nach den üblichen Regeln. Über den Zeitpunkt der Rücknahme lässt sich der Beginn des Fahrverbots beeinflussen. Das setzt voraus, dass Fristen und Folgen genau im Blick sind.
Was kostet die Rücknahme?
Die Rücknahme vor der Hauptverhandlung ist deutlich günstiger als eine Verurteilung. Bei Gericht fällt dann nur eine geringere Gebühr an. Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen, etwa für ein bereits eingeholtes Gutachten. Mit Rechtsschutzversicherung sind diese Kosten in der Regel gedeckt.
Kann die Rücknahme den Beginn des Fahrverbots beeinflussen?
Ja, über den Zeitpunkt. Mit der Rücknahme wird der Bescheid rechtskräftig, und ab dann gelten die Regeln für den Beginn des Fahrverbots. Wer in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten selbst wählen. Wann eine Rücknahme günstig ist, sollte mit Blick auf Akte und Termine entschieden werden.
Häufige Fragen
Kann ich die Rücknahme widerrufen?
Nein. Die Rücknahme ist endgültig.
Wer erklärt die Rücknahme?
Sie selbst oder Ihr Anwalt mit ausdrücklicher Vollmacht.