Das Wichtigste in Kürze
- 1. Station
- Bußgeldstelle prüft und kann den Bescheid aufheben
- 2. Station
- Staatsanwaltschaft, dann Amtsgericht
- Hauptverhandlung
- Sie müssen erscheinen, wenn das Gericht Sie nicht davon entbindet
- Ergebnisse
- Einstellung, Freispruch, Verurteilung, Rücknahme
Was passiert nach dem Einspruch?
Zuerst prüft die Bußgeldbehörde den Fall noch einmal. Sie kann den Bescheid zurücknehmen, ändern oder daran festhalten. Hält sie fest, gibt sie die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Viele Verfahren enden schon vorher, etwa durch Einstellung oder Rücknahme.
Was macht die Bußgeldbehörde nach dem Einspruch?
Die Bußgeldstelle prüft, ob der Einspruch rechtzeitig kam und ob sie am Bescheid festhält. Sie kann weitere Ermittlungen anstellen. Bleibt sie beim Vorwurf, gibt sie die Akte an die Staatsanwaltschaft, die sie dem Amtsgericht vorlegt.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Im gerichtlichen Verfahren kommt es auf Beweisanträge, Fristen und die richtige Taktik in der Verhandlung an. Ohne Anwalt stehen Sie dort allein einem Richter und dem Messbeamten gegenüber. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei vertritt Sie, stellt die nötigen Anträge und kann beantragen, dass Sie vom persönlichen Erscheinen entbunden werden.
Wie läuft die Hauptverhandlung ab?
Das Gericht lädt zum Termin. Sie sind verpflichtet zu erscheinen. Auf Antrag kann das Gericht Sie davon entbinden, wenn Sie sich zur Sache geäußert oder erklärt haben, dass Sie schweigen. Wer ohne Entschuldigung fehlt, verliert: Das Gericht verwirft den Einspruch ohne Prüfung.
In der Verhandlung hört das Gericht Zeugen, meist den Messbeamten, und sieht sich Messfoto und Unterlagen an. Es kann einen Sachverständigen beauftragen. In einfachen Fällen kann es auch schriftlich durch Beschluss entscheiden, wenn Sie nicht widersprechen. Dann darf das Ergebnis nicht schlechter ausfallen als der Bescheid.
Was ist nach dem Urteil möglich?
Gegen das Urteil gibt es die Rechtsbeschwerde. Sie prüft nur Rechtsfehler und ist an enge Voraussetzungen gebunden.
Wie kann das Verfahren enden?
Das Gericht kann das Verfahren einstellen, Sie freisprechen oder verurteilen. Eine Einstellung ist auch ohne Hauptverhandlung möglich, wenn die Staatsanwaltschaft zustimmt. Bei einer Verurteilung ist das Gericht nicht an die Höhe im Bescheid gebunden. Nach einem rechtlichen Hinweis kann die Geldbuße auch höher ausfallen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert das Verfahren?
Von wenigen Wochen bis zu vielen Monaten. Das hängt von Behörde und Gericht ab.
Muss ich vor Gericht aussagen?
Nein. Sie dürfen schweigen. Nur Ihre Personalien müssen Sie angeben.