Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren

Gegen das Urteil des Amtsgerichts gibt es nur noch die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht. Sie ist kein neuer Prozess. Geprüft werden allein Rechtsfehler.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 24.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

Ohne Zulassung möglich
bei Geldbuße über 250 € oder bei Fahrverbot
Sonst
nur nach Zulassung durch das Oberlandesgericht
Einlegen
binnen 1 Woche nach Verkündung des Urteils
Begründen
binnen 1 Monat, durch einen Anwalt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle

Wann ist eine Rechtsbeschwerde möglich?

Ohne besondere Zulassung ist die Rechtsbeschwerde möglich, wenn eine Geldbuße von mehr als 250 € oder ein Fahrverbot verhängt wurde. In anderen Fällen muss das Oberlandesgericht sie erst zulassen. Das geschieht nur zur Fortbildung des Rechts, zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder wenn das rechtliche Gehör verletzt wurde.

Was prüft das Oberlandesgericht?

Das Oberlandesgericht erhebt keine Beweise. Es prüft, ob das Amtsgericht das Recht richtig angewendet und das Verfahren eingehalten hat. Dazu gehört, ob das Urteil die Messung ausreichend darstellt: Gerät, Messwert, Toleranz.

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Die Rechtsbeschwerde ist ein reines Rechtsmittel mit kurzen Fristen und strengen Formvorgaben. Ob das Urteil Rechtsfehler enthält, die sie tragen, kann nur beurteilen, wer die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte kennt. Lassen Sie das von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen.

Welche Fristen gelten für die Rechtsbeschwerde?

Die Rechtsbeschwerde muss innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung beim Amtsgericht eingelegt werden. Waren Sie bei der Verkündung nicht dabei, beginnt die Frist mit der Zustellung des Urteils. Für die Begründung bleibt ein Monat. Sie muss von einem Anwalt unterschrieben oder bei der Geschäftsstelle zu Protokoll gegeben werden.

Wie stehen die Aussichten einer Rechtsbeschwerde?

Die Hürden sind hoch, weil nur Rechtsfehler geprüft werden. Häufig geht es darum, ob das Urteil die Messung ausreichend darstellt oder ob Beweisanträge zu Unrecht abgelehnt wurden. Ob ein solcher Fehler vorliegt, lässt sich nur mit dem schriftlichen Urteil und der Akte beurteilen.

Wer darf eine Rechtsbeschwerde begründen?

Die Begründung muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet oder bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zu Protokoll gegeben werden. Eine formlose Begründung durch den Betroffenen genügt nicht. Die Anforderungen an den Inhalt sind streng: Jede gerügte Verletzung muss genau bezeichnet werden.

Häufige Fragen

Wird das Urteil während der Rechtsbeschwerde rechtskräftig?

Nein. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot werden erst mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts wirksam.

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Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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