Wiederholungstäter: Fahrverbot ab zweimal 26 km/h

Wer zweimal innerhalb eines Jahres mindestens 26 km/h zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot. Das gilt auch, wenn keiner der beiden Verstöße für sich ein Fahrverbot vorsieht.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 24.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

Voraussetzung
zwei Verstöße mit je mindestens 26 km/h zu viel
Jahresfrist
beginnt mit der Rechtskraft der ersten Entscheidung
Folge
1 Monat Fahrverbot
Außerdem
Voreintragungen können das Bußgeld erhöhen

Ab wann gilt man als Wiederholungstäter?

Wer schon einmal mindestens 26 km/h zu schnell war und innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft dieser Entscheidung erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot. Das gilt auch, wenn keiner der beiden Verstöße allein ein Fahrverbot vorsieht.

Wie wird die Jahresfrist berechnet?

Entscheidend ist nicht der erste Tattag, sondern der Tag, an dem der erste Bescheid rechtskräftig wurde. Begehen Sie innerhalb eines Jahres danach den zweiten Verstoß, greift die Regel. Deshalb kann es darauf ankommen, wann ein Bescheid rechtskräftig geworden ist.

Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten

Beim zweiten Verstoß kommt es auf genaue Daten an: Wann wurde der erste Bescheid rechtskräftig, wann war die zweite Tat? Schon wenige Tage können über das Fahrverbot entscheiden. Das prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei anhand der Akten.

Was bedeutet beharrliche Pflichtverletzung?

Auch außerhalb dieser Regel kann ein Fahrverbot verhängt werden, wenn jemand immer wieder auffällt. Juristen sprechen von beharrlicher Pflichtverletzung. Maßgeblich sind die Eintragungen in Flensburg.

Werden Voreintragungen beim Bußgeld berücksichtigt?

Ja. Die Behörde darf das Bußgeld bei Voreintragungen in Flensburg über den Regelsatz hinaus erhöhen. Das muss im Bescheid begründet sein. Bereits getilgte Voreintragungen dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Wann ist die erste Entscheidung rechtskräftig?

Ein Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist oder ein Einspruch zurückgenommen wird. Nach einem Urteil tritt die Rechtskraft ein, wenn kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Dieser Tag ist der Beginn der Jahresfrist, nicht der Tag der ersten Tat.

Häufige Fragen

Zählen auch Verstöße unter 26 km/h?

Für die Jahresregel nicht. Sie können aber als Voreintragung das Bußgeld erhöhen.

Lässt sich das Fahrverbot abwenden?

Es gelten dieselben Ausnahmen wie sonst: Härtefall und Augenblicksversagen.

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Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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