Das Wichtigste in Kürze
- Pflichtangaben
- Person, Tat mit Ort und Zeit, Vorschriften, Beweismittel, Geldbuße und Nebenfolgen, Rechtsbehelfsbelehrung
- Schwere Fehler
- Tat nicht abgrenzbar, falsche Person
- Unschädlich
- Schreibfehler, die keine Verwechslung erlauben
Was muss in einem Bußgeldbescheid stehen?
- die eindeutige Bezeichnung des Betroffenen
- Tattag, Uhrzeit und Tatort
- eine Beschreibung der Tat, die sie von anderen Fahrten abgrenzt
- die angewendeten Vorschriften
- die Beweismittel, etwa Messgerät, Foto und Zeugen
- Geldbuße und Nebenfolgen wie Punkte oder Fahrverbot, die Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog
- eine Belehrung über den Einspruch
Außerdem muss der Bescheid innerhalb der Verjährungsfrist erlassen und zugestellt sein.
Macht jeder Fehler den Bescheid unwirksam?
Kleine Fehler kann die Behörde berichtigen. Schwere Fehler machen den Bescheid unwirksam. Dann unterbricht er auch die Verjährung nicht. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung, bleibt der Bescheid wirksam, aber bei versäumter Frist ist die Wiedereinsetzung leichter zu bekommen. Wo die Grenze zwischen berichtigbarem und schwerem Fehler verläuft, entscheiden Gerichte im Einzelfall.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Ob ein Fehler im Bescheid zur Einstellung führt oder unschädlich ist, lässt sich ohne Kenntnis der Rechtsprechung kaum sagen. Und die meisten Ansatzpunkte stehen nicht im Bescheid, sondern in der Akte. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt ihn selbst zu bewerten.
Welche Fehler stehen nicht im Bescheid?
Die meisten Ansatzpunkte finden sich nicht im Bescheid, sondern in der Akte: ein abgelaufener Eichschein, eine fehlende Schulung des Messpersonals, ein Aufbau, der nicht der Gebrauchsanweisung entspricht, oder eine unklare Zuordnung des Fahrzeugs. Das lässt sich nur mit Einsicht in die Akte und die Messdaten klären.
Kann ein fehlerhafter Bescheid die Verjährung beeinflussen?
Ja. Ein unwirksamer Bescheid unterbricht die Verjährung nicht. Ist bis dahin zu viel Zeit vergangen, kann die Tat verjährt sein. Ob das der Fall ist, hängt von den genauen Daten in der Akte ab. Mehr dazu unter Verjährung.
Häufige Fragen
Mein Name ist falsch geschrieben. Ist der Bescheid ungültig?
In der Regel nein, solange klar ist, wer gemeint ist.
Das Bußgeld ist höher als im Katalog. Geht das?
Ja. Bei Voreintragungen in Flensburg oder bei Vorsatz darf die Behörde den Regelsatz erhöhen. Sie muss das begründen.