Das Wichtigste in Kürze
- Bis 100 km/h
- 3 km/h Abzug
- Über 100 km/h
- 3 % Abzug, aufgerundet auf volle km/h
- Nachfahren mit Videosystem
- höhere Abzüge
- Im Bescheid
- steht der Wert nach Abzug
Wie viel Toleranz wird beim Blitzer abgezogen?
Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts, aufgerundet auf volle km/h. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist nur der Wert nach Abzug. Im Bußgeldbescheid steht in der Regel bereits der bereinigte Wert.
Wie wird der Toleranzabzug berechnet?
- Gemessen 68 km/h bei erlaubten 50: abzüglich 3 km/h bleiben 65 km/h, also 15 km/h zu schnell.
- Gemessen 137 km/h bei erlaubten 100: 3 Prozent sind 4,11 km/h, aufgerundet 5 km/h. Es bleiben 132 km/h, also 32 km/h zu schnell.
Der Bußgeldrechner zieht die Toleranz automatisch ab.
Warum Sie das einem Fachanwalt überlassen sollten
Die Toleranz deckt nur die normale Ungenauigkeit des Geräts ab, nicht Fehler bei Aufbau oder Auswertung. Liegt Ihr Wert knapp über einer Stufe, sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei die Messung anhand der Akte prüfen. Eigene Nachrechnungen ersetzen das nicht.
Wann gelten höhere Abzüge?
Fährt die Polizei hinterher und liest die Geschwindigkeit vom eigenen Tacho ab, ist die Messung ungenauer. Gerichte verlangen dann deutlich höhere Abzüge, bei ungeeichtem Tacho bis zu 20 Prozent. Bei geeichten Videosystemen wie ProViDa liegt der Abzug dazwischen.
Warum sind knappe Werte wichtig?
Die Toleranz gleicht nur die übliche Ungenauigkeit des Geräts aus. Fehler beim Aufbau oder bei der Bedienung deckt sie nicht ab. Liegt Ihr Wert ein oder zwei km/h über einer Stufe, kann schon eine kleine Korrektur die Folgen ändern.
Wo steht der Messwert vor dem Abzug?
Viele Bescheide nennen nur die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Den ursprünglichen Messwert enthält das Messprotokoll in der Akte. Ob richtig abgezogen wurde, lässt sich damit überprüfen.
Häufige Fragen
Wird die Toleranz auch bei Abstand und Rotlicht abgezogen?
Ja, aber anders. Bei Abstandsmessungen werden Geschwindigkeit und Abstand zugunsten des Fahrers gerundet. Bei Rotlicht zieht die Behörde je nach Gerät einen Zeitwert ab.