ProViDa / Police-Pilot: Funktionsweise, Fehlerquellen und Einspruch

ProViDa ist ein Video-Nachfahrsystem: Ein Polizeifahrzeug folgt dem Fahrzeug und zeichnet die Fahrt auf. In unserer Datenbank ist ProViDa / Police-Pilot an 172 Messstellen erfasst, die meisten davon in Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand September 2026

Messstellen
172
dokumentierte Fälle
182
Messprinzip
Video-Nachfahrsystem
Hersteller
Petards

Steckbrief: ProViDa / Police-Pilot

Hersteller
Petards
Messverfahren
Nachfahren mit geeichtem Wegstreckenzähler und Video
Einsatz
in zivilen und uniformierten Polizeifahrzeugen
Beweismittel
Videoaufzeichnung mit eingeblendeten Messwerten
Toleranzabzug
Beim Nachfahren mit ProViDa gelten eigene, in der Regel höhere Toleranzen als bei stationären Anlagen.
Eichung
vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
In unserer Datenbank
172 Messstellen, 182 dokumentierte Fälle

So misst ProViDa / Police-Pilot

Das Polizeifahrzeug folgt dem Fahrzeug über eine Messstrecke. Gemessen wird die eigene Geschwindigkeit über den Wegstreckenzähler; die Videoaufzeichnung zeigt, dass der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen gleich blieb oder größer wurde. Daraus folgt die Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeugs.

Ablauf einer Messung

  1. Kalibrierung des Systems auf das Polizeifahrzeug.
  2. Nachfahren über eine ausreichend lange Messstrecke.
  3. Videoaufzeichnung mit Geschwindigkeit, Zeit und Strecke.
  4. Auswertung des Videos; oft Anhalten des Fahrzeugs.

So erkennen Sie ProViDa / Police-Pilot

Von außen meist nicht erkennbar – oft ein ziviles Fahrzeug mit Kamera hinter der Frontscheibe.

Typische Fehlerquellen bei ProViDa / Police-Pilot

Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.

Kalibrierung
Der Wegstreckenzähler muss zum Fahrzeug passend kalibriert sein; Reifenwechsel, Reifendruck und Profiltiefe wirken sich aus.
Gleichbleibender Abstand
Der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen muss über die Messstrecke gleich geblieben oder größer geworden sein.
Messstrecke
Die Messstrecke muss lang genug und im Video vollständig dokumentiert sein.
Auswertemodus
Welche Betriebsart genutzt wurde, muss aus der Akte hervorgehen.

Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.

Toleranzabzug bei ProViDa / Police-Pilot

Beim Nachfahren mit ProViDa gelten eigene, in der Regel höhere Toleranzen als bei stationären Anlagen.

Sicherheitsabstand: was gemessen wird

Als Faustregel gilt außerorts: Der Abstand zum Vordermann soll mindestens die Hälfte der Tachoanzeige in Metern betragen – bei 100 km/h also 50 Meter. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt davon ab, wie stark der Abstand unterschritten wurde und wie schnell gefahren wurde. Vorgeworfen werden darf nur ein Abstand, der nicht bloß kurzzeitig zu gering war – etwa weil ein anderes Fahrzeug knapp eingeschert ist.

Eichung und Zulassung

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Wichtige Gerichtsentscheidungen

  • BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
  • BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.

Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft

Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.

  • Kalibrierung und Reifenzustand des Messfahrzeugs
  • Videoaufzeichnung der gesamten Nachfahrt
  • Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
  • Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
  • Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
  • Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
  • Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?

Was der Anwalt anfordern kann

Akteneinsicht
Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
Messdaten
Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
Lebensakte des Geräts
Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
Sachverständigengutachten
Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.

Wo ProViDa / Police-Pilot eingesetzt wird

Auswertung unserer Datenbank: 172 Messstellen, an denen ProViDa / Police-Pilot genannt ist.

Nach Bundesland

Messstellen ohne sicheren Ort sind nicht mitgezählt.

Städte und Gemeinden mit den meisten Messstellen

Autobahnen und Bundesstraßen

Innerorts / außerorts
4 / 49 Messstellen
Häufigste Tempolimits
100 km/h (14), 80 km/h (12), 60 km/h (5), 50 km/h (3), 130 km/h (2), 70 km/h (2)
Überwachung
Geschwindigkeit (142), Abstand (8), Handy am Steuer (1), Rotlicht (1)

Dokumentierte Fälle nach Jahr

JahrFälleAnteil
20116
20128
20139
20141
201544
201623
201715
201817
201916
202015
202117
20229
20231
20241

Jahr der Veröffentlichung in unserer Datenbank.

Häufige Fragen zu ProViDa / Police-Pilot

Wie funktioniert das Messgerät ProViDa / Police-Pilot?

Das Polizeifahrzeug folgt dem Fahrzeug über eine Messstrecke. Gemessen wird die eigene Geschwindigkeit über den Wegstreckenzähler; die Videoaufzeichnung zeigt, dass der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen gleich blieb oder größer wurde. Daraus folgt die Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeugs.

Woran erkenne ich ProViDa / Police-Pilot?

Von außen meist nicht erkennbar – oft ein ziviles Fahrzeug mit Kamera hinter der Frontscheibe.

Welche Fehlerquellen gibt es bei ProViDa / Police-Pilot?
  • Kalibrierung: Der Wegstreckenzähler muss zum Fahrzeug passend kalibriert sein; Reifenwechsel, Reifendruck und Profiltiefe wirken sich aus.
  • Gleichbleibender Abstand: Der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen muss über die Messstrecke gleich geblieben oder größer geworden sein.
  • Messstrecke: Die Messstrecke muss lang genug und im Video vollständig dokumentiert sein.
  • Auswertemodus: Welche Betriebsart genutzt wurde, muss aus der Akte hervorgehen.
Welche Toleranz gilt beim Nachfahren?

Beim Nachfahren wird in der Regel ein höherer Abzug angesetzt als bei stationären Anlagen. Die genaue Höhe hängt vom Verfahren ab und steht im Bescheid.

Welche Toleranz wird bei ProViDa / Police-Pilot abgezogen?

Beim Nachfahren mit ProViDa gelten eigene, in der Regel höhere Toleranzen als bei stationären Anlagen.

Muss ProViDa / Police-Pilot geeicht sein?

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Kann man gegen eine Messung mit ProViDa / Police-Pilot Einspruch einlegen?

Ja. Ob die Messung angreifbar ist, zeigt aber erst die Bußgeldakte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids muss der Einspruch eingehen. Akte und Messdaten fordert in der Regel ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und wertet sie aus, bei Bedarf mit einem Sachverständigen. Das ist deutlich aussichtsreicher, als selbst tätig zu werden.

Wo wird mit ProViDa / Police-Pilot gemessen?

In unserer Datenbank ist ProViDa / Police-Pilot an 172 Messstellen erfasst, die meisten in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen. Die Liste steht auf dieser Seite.

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Messstellen mit ProViDa / Police-Pilot

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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