Steckbrief: ProViDa / Police-Pilot
- Hersteller
- Petards
- Messverfahren
- Nachfahren mit geeichtem Wegstreckenzähler und Video
- Einsatz
- in zivilen und uniformierten Polizeifahrzeugen
- Beweismittel
- Videoaufzeichnung mit eingeblendeten Messwerten
- Toleranzabzug
- Beim Nachfahren mit ProViDa gelten eigene, in der Regel höhere Toleranzen als bei stationären Anlagen.
- Eichung
- vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
- In unserer Datenbank
- 172 Messstellen, 182 dokumentierte Fälle
So misst ProViDa / Police-Pilot
Das Polizeifahrzeug folgt dem Fahrzeug über eine Messstrecke. Gemessen wird die eigene Geschwindigkeit über den Wegstreckenzähler; die Videoaufzeichnung zeigt, dass der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen gleich blieb oder größer wurde. Daraus folgt die Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeugs.
Ablauf einer Messung
- Kalibrierung des Systems auf das Polizeifahrzeug.
- Nachfahren über eine ausreichend lange Messstrecke.
- Videoaufzeichnung mit Geschwindigkeit, Zeit und Strecke.
- Auswertung des Videos; oft Anhalten des Fahrzeugs.
So erkennen Sie ProViDa / Police-Pilot
Von außen meist nicht erkennbar – oft ein ziviles Fahrzeug mit Kamera hinter der Frontscheibe.
Typische Fehlerquellen bei ProViDa / Police-Pilot
Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.
- Kalibrierung
- Der Wegstreckenzähler muss zum Fahrzeug passend kalibriert sein; Reifenwechsel, Reifendruck und Profiltiefe wirken sich aus.
- Gleichbleibender Abstand
- Der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen muss über die Messstrecke gleich geblieben oder größer geworden sein.
- Messstrecke
- Die Messstrecke muss lang genug und im Video vollständig dokumentiert sein.
- Auswertemodus
- Welche Betriebsart genutzt wurde, muss aus der Akte hervorgehen.
Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.
Toleranzabzug bei ProViDa / Police-Pilot
Beim Nachfahren mit ProViDa gelten eigene, in der Regel höhere Toleranzen als bei stationären Anlagen.
Sicherheitsabstand: was gemessen wird
Als Faustregel gilt außerorts: Der Abstand zum Vordermann soll mindestens die Hälfte der Tachoanzeige in Metern betragen – bei 100 km/h also 50 Meter. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt davon ab, wie stark der Abstand unterschritten wurde und wie schnell gefahren wurde. Vorgeworfen werden darf nur ein Abstand, der nicht bloß kurzzeitig zu gering war – etwa weil ein anderes Fahrzeug knapp eingeschert ist.
Eichung und Zulassung
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
- BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
- BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.
Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft
Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.
- Kalibrierung und Reifenzustand des Messfahrzeugs
- Videoaufzeichnung der gesamten Nachfahrt
- Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
- Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
- Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
- Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
- Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?
Was der Anwalt anfordern kann
- Akteneinsicht
- Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
- Messdaten
- Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
- Lebensakte des Geräts
- Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
- Sachverständigengutachten
- Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.
Ähnliche Messgeräte
Messstellen mit ProViDa / Police-Pilot
- BAB 210, Schülldorf, km 12,5000, Richtung Rendburg
- 25557 Bendorf, BAB 23, km 68.5, RiFa. Norden, ProViDa 2000 Modular Nr. 244 631
- Braunschweig, BAB 2, Rtg. Berlin, km 170,5
- BAB 2, Gemarkung Lehrte, km 212, 500, Richtung Berlin
- Hannover, BAB 2, Richtung Dortmund, km 215, Gem. Hannover
- Hannover auf der Bundesautobahn 2 in der Fahrtrichtung Berlin beim km 217.500, ff Hannover
- Hannover, auf der BAB 2, FR Dortmund, bei km 221,500
- Hannover, BAB2, Km 227,500, Rtg. Berlin, Gem. Hannover – Video-Band-Aufzeichnung
- Hannover, A2, RF DOrtmund, Km 233.500, Gem. Hannover
- Recklinghausen, A2, km 443, RF Oberhasuen
- Randersacker, A 3, Ri. Frankfurt, Ab. 420, km 5.448
- Moormerland, A 31, km 10.5, FR Emden, ProViDa 2000 Modular
- Paderborn, BAB 33, RF Osnabrück, km 22.500
- Borchen auf der BAB 33 in der FR Osnabrück beim km 7.500
- Dortmund, A 40, Km 23.200, Richtung Dortmund
- A 40, Duisburg, km 38.500, Fahrtrichtung Dortmund
- Bonn, a42, Km 010.000, Fr Linz
- BAB 48/km Gem. Polch 43,500/Gem. Bassenheim km 32,5/Gem. Koblenz km 25,1 Rtg. Koblenz
- Bundesautobahn 4 auf der Richtungsfahrbahn Dresden beim km 107.5
- 80 Über wegen auf der BAB 4, km 13,300 Gem. Dresden, FR Eisenach
- BAB 4, Richtungsfahrbahn Dresden,km 14,5
- BAB 4, RFB Eisenach zwischen AS Hermsdorf-Ost und AS, Stadtroda, km 151
- Laasdorf, BAB 4 RFB Eisenach km 167
- BAB 4, Richtungsfahrbahn Dresden-Eisenach, km 3,5
- BAB 4, km 65,5 in Richtung Aachen
- BAB 4, km 73.500 in Fahrtrichtung Erfurt-Dresden (Gem. Chemnitz)
- Neuenburg, BAB 5 km 784,000 – 780,000 i. R. Nord
- Lichtenau, A 6 Ri. Waidhaus/Pilsen, Ab. 220, km 7.595
- Viernheim, BAB A 659, Mannheim – Weinheim, Viernheimer Kreuz, km 8,8
- Kriftel, BAB A 66, AS Hattersheim, km 12,700
- 55599 Gau-Bickelheim auf der Autobahn 6 in der Fahrtichtung Ko beim km 309.650
- Gem. Wattenheim, BAB 6, i.H. Km 600,5 Fahrtrichtung Mannheim
- Neudrossenfeld, auf der BAB A 70 in Richtung Bamberg – auf dem Abschnitt 560 bei Kilometer 2.400
- Gem. Isernhagen, BAb 7, Km 134.000, Fr Hamburg
- BAB A7, Gemarkung Isernhagen, Höhe km 139, Richtung Hamburg
- Hamburg, BAB 7, km 159,5, Rtg Norden
- BAB A 7, km 203,000, Gem. Bockenem, Rtg. Süden
- Gem. Egestorf, BAB 7, km 40,500, Fahrtrichtung Hamburg
- 29664 Walsrode, A 7, Rtg. Hannover, km 95
- Valley auf der A8 in der Richtung München beim Abschnitt 1020 beim km 3.870
- Irschenberg, A 8 Ri. München, Ab. 1040, km 7.294
- Burgau, A 8, Ri. München, Ab. 260, km 5.0
- Rohrbach, A 9 Richtung München, Ab.1000, km 6.263
- A 9 Ri. Berlin, Zw. AD Nbg-Feucht u. AK Nbg.-Ost, Abschnitt 680, km 1.250
- 120 Wolnzach, auf der A 93, Ri. Regensburg, Abschnitt 1180, km 1,978
- Germering, A96, Rtg München, Abn 920, Km 4.700
- Taufkirchen, A995, Rtg München, Abs 140, Km 1
- Krauschwitz, BAB 9, i. Ri. Berlin, km 156
- BAB 9 km 63 in Richtung München
- Betzigau B 12, Ab. 520, km 2,9 Ri. München