VKS 3.0 / 3.2: Funktionsweise, Fehlerquellen und Einspruch

Das Verkehrs-Kontroll-System (VKS) misst Abstand und Geschwindigkeit per Video – meist von einer Autobahnbrücke aus. In unserer Datenbank ist VKS 3.0 / 3.2 an 820 Messstellen erfasst, die meisten davon in Bayern und Baden-Württemberg.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand September 2026

Messstellen
820
dokumentierte Fälle
4.892
Messprinzip
Video-Abstandsmessung
Hersteller
Vidit

Steckbrief: VKS 3.0 / 3.2

Messprinzip
Video-Abstandsmessung
Hersteller
Vidit
Messgrößen
Abstand und Geschwindigkeit
Einsatz
von Brücken über der Autobahn
Auswertung
am Bildschirm anhand vermessener Punkte auf der Fahrbahn
Beweismittel
Videoaufzeichnung, dazu ein Bild zur Fahreridentifizierung
Toleranzabzug
bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
Eichung
vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
In unserer Datenbank
820 Messstellen, 4.892 dokumentierte Fälle

So misst VKS 3.0 / 3.2

Kameras an einer Brücke filmen den Verkehr. Auf der Fahrbahn sind Punkte und Linien vermessen, deren Lage im Bild bekannt ist. Bei der Auswertung markiert eine geschulte Person, wann die Fahrzeuge diese Linien passieren; die Software errechnet daraus Geschwindigkeit und Abstand.

Ablauf einer Messung

  1. Vermessung der Passpunkte und Markierungen auf der Fahrbahn.
  2. Videoaufzeichnung des Verkehrs über die Messstrecke.
  3. Auswertung am Bildschirm: Markieren der Fahrzeugpositionen an den Bezugslinien.
  4. Berechnung von Abstand und Geschwindigkeit, Bild zur Identifizierung der fahrenden Person.

So erkennen Sie VKS 3.0 / 3.2

Kameras am Geländer einer Autobahnbrücke, dazu ein Messfahrzeug oder ein Messplatz auf oder neben der Brücke.

Typische Fehlerquellen bei VKS 3.0 / 3.2

Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.

Passpunkte
Die Punkte und Markierungen müssen korrekt vermessen und im Video eindeutig erkennbar sein.
Auswertung von Hand
Das Setzen der Markierungen am Bildschirm ist fehleranfällig.
Nur kurzzeitig zu dicht
Vorwerfbar ist nur ein Abstand, der nicht bloß kurz – etwa durch Einscheren eines anderen Fahrzeugs oder starkes Bremsen vorn – zu gering war.
Rechtsgrundlage der Aufzeichnung
Videoaufzeichnungen brauchen eine gesetzliche Grundlage (siehe Entscheidung unten).

Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.

Toleranzabzug bei VKS 3.0 / 3.2

Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.

Beispiele für den Toleranzabzug
MessungNach ToleranzabzugVorgeworfen
68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt 68 − 3 = 65 km/h 15 km/h zu schnell
137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h 32 km/h zu schnell

Eigenen Fall mit dem Bußgeldrechner berechnen

Sicherheitsabstand: was gemessen wird

Als Faustregel gilt außerorts: Der Abstand zum Vordermann soll mindestens die Hälfte der Tachoanzeige in Metern betragen – bei 100 km/h also 50 Meter. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt davon ab, wie stark der Abstand unterschritten wurde und wie schnell gefahren wurde. Vorgeworfen werden darf nur ein Abstand, der nicht bloß kurzzeitig zu gering war – etwa weil ein anderes Fahrzeug knapp eingeschert ist.

Eichung und Zulassung

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Wichtige Gerichtsentscheidungen

  • BVerfG, 11.08.2009 – 2 BvR 941/08: Eine verdachtsunabhängige Videoaufzeichnung aller Fahrzeuge greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und braucht eine gesetzliche Grundlage; ein bloßer Erlass reicht nicht.
  • BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
  • BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.

Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft

Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.

  • Videosequenz über die gesamte Messstrecke
  • Vermessung der Passpunkte
  • Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
  • Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
  • Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
  • Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
  • Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?

Was der Anwalt anfordern kann

Akteneinsicht
Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
Messdaten
Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
Lebensakte des Geräts
Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
Sachverständigengutachten
Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.

Wo VKS 3.0 / 3.2 eingesetzt wird

Auswertung unserer Datenbank: 820 Messstellen, an denen VKS 3.0 / 3.2 genannt ist.

Nach Bundesland

Messstellen ohne sicheren Ort sind nicht mitgezählt.

Städte und Gemeinden mit den meisten Messstellen

Autobahnen und Bundesstraßen

Innerorts / außerorts
27 / 226 Messstellen
Häufigste Tempolimits
80 km/h (55), 100 km/h (53), 120 km/h (36), 60 km/h (21), 50 km/h (11), 130 km/h (7)
Überwachung
Abstand (400), Geschwindigkeit (325), Rotlicht (14), Handy am Steuer (4), Überholverbot (4)

Dokumentierte Fälle nach Jahr

JahrFälleAnteil
201112
20122
201315
2015214
2016614
2017554
2018817
2019694
2020665
2021833
2022210
2023187
202475
20261

Jahr der Veröffentlichung in unserer Datenbank.

Häufige Fragen zu VKS 3.0 / 3.2

Wie funktioniert das Messgerät VKS 3.0 / 3.2?

Kameras an einer Brücke filmen den Verkehr. Auf der Fahrbahn sind Punkte und Linien vermessen, deren Lage im Bild bekannt ist. Bei der Auswertung markiert eine geschulte Person, wann die Fahrzeuge diese Linien passieren; die Software errechnet daraus Geschwindigkeit und Abstand.

Woran erkenne ich VKS 3.0 / 3.2?

Kameras am Geländer einer Autobahnbrücke, dazu ein Messfahrzeug oder ein Messplatz auf oder neben der Brücke.

Welche Fehlerquellen gibt es bei VKS 3.0 / 3.2?
  • Passpunkte: Die Punkte und Markierungen müssen korrekt vermessen und im Video eindeutig erkennbar sein.
  • Auswertung von Hand: Das Setzen der Markierungen am Bildschirm ist fehleranfällig.
  • Nur kurzzeitig zu dicht: Vorwerfbar ist nur ein Abstand, der nicht bloß kurz – etwa durch Einscheren eines anderen Fahrzeugs oder starkes Bremsen vorn – zu gering war.
  • Rechtsgrundlage der Aufzeichnung: Videoaufzeichnungen brauchen eine gesetzliche Grundlage (siehe Entscheidung unten).
Wie lange muss der Abstand zu gering gewesen sein?

Nicht nur ganz kurz. Ist ein anderes Fahrzeug knapp eingeschert oder hat der Vordermann stark gebremst, darf das nicht vorgeworfen werden. Das zeigt sich im Video der gesamten Messstrecke.

Welche Toleranz wird bei VKS 3.0 / 3.2 abgezogen?

Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.

Muss VKS 3.0 / 3.2 geeicht sein?

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Kann man gegen eine Messung mit VKS 3.0 / 3.2 Einspruch einlegen?

Ja. Ob die Messung angreifbar ist, zeigt aber erst die Bußgeldakte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids muss der Einspruch eingehen. Akte und Messdaten fordert in der Regel ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und wertet sie aus, bei Bedarf mit einem Sachverständigen. Das ist deutlich aussichtsreicher, als selbst tätig zu werden.

Wo wird mit VKS 3.0 / 3.2 gemessen?

In unserer Datenbank ist VKS 3.0 / 3.2 an 820 Messstellen erfasst, die meisten in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Die Liste steht auf dieser Seite.

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Messstellen mit VKS 3.0 / 3.2

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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