VAMA: Funktionsweise, Fehlerquellen und Einspruch

VAMA ist ein videogestütztes Verfahren zur Abstandsmessung, das von einer Brücke aus aufzeichnet.

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand September 2026

Messstellen
0
dokumentierte Fälle
0
Messprinzip
Video-Abstandsmessung von der Brücke

Steckbrief: VAMA

Messprinzip
Video-Abstandsmessung von der Brücke
Messgröße
Abstand
Einsatz
von Brücken über der Autobahn
Eichung
vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
In unserer Datenbank
0 Messstellen, 0 dokumentierte Fälle

So misst VAMA

Wie beim VKS wird der Verkehr von einer Brücke aus gefilmt und der Abstand anhand vermessener Punkte auf der Fahrbahn ausgewertet.

Ablauf einer Messung

  1. Vermessung der Bezugspunkte.
  2. Videoaufzeichnung.
  3. Auswertung am Bildschirm.

So erkennen Sie VAMA

Kameras an einer Autobahnbrücke.

Typische Fehlerquellen bei VAMA

Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.

Bezugspunkte
Vermessung und Erkennbarkeit der Markierungen auf der Fahrbahn.
Auswertung von Hand
Markierungen werden am Bildschirm gesetzt.
Nur kurzzeitig zu dicht
Einscheren oder Bremsen eines anderen Fahrzeugs.

Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.

Sicherheitsabstand: was gemessen wird

Als Faustregel gilt außerorts: Der Abstand zum Vordermann soll mindestens die Hälfte der Tachoanzeige in Metern betragen – bei 100 km/h also 50 Meter. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt davon ab, wie stark der Abstand unterschritten wurde und wie schnell gefahren wurde. Vorgeworfen werden darf nur ein Abstand, der nicht bloß kurzzeitig zu gering war – etwa weil ein anderes Fahrzeug knapp eingeschert ist.

Eichung und Zulassung

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Wichtige Gerichtsentscheidungen

  • BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
  • BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.

Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft

Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.

  • Videosequenz über die gesamte Messstrecke
  • Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
  • Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
  • Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
  • Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
  • Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?

Was der Anwalt anfordern kann

Akteneinsicht
Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
Messdaten
Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
Lebensakte des Geräts
Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
Sachverständigengutachten
Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.

Häufige Fragen zu VAMA

Wie funktioniert das Messgerät VAMA?

Wie beim VKS wird der Verkehr von einer Brücke aus gefilmt und der Abstand anhand vermessener Punkte auf der Fahrbahn ausgewertet.

Woran erkenne ich VAMA?

Kameras an einer Autobahnbrücke.

Welche Fehlerquellen gibt es bei VAMA?
  • Bezugspunkte: Vermessung und Erkennbarkeit der Markierungen auf der Fahrbahn.
  • Auswertung von Hand: Markierungen werden am Bildschirm gesetzt.
  • Nur kurzzeitig zu dicht: Einscheren oder Bremsen eines anderen Fahrzeugs.
Muss VAMA geeicht sein?

Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.

Kann man gegen eine Messung mit VAMA Einspruch einlegen?

Ja. Ob die Messung angreifbar ist, zeigt aber erst die Bußgeldakte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids muss der Einspruch eingehen. Akte und Messdaten fordert in der Regel ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und wertet sie aus, bei Bedarf mit einem Sachverständigen. Das ist deutlich aussichtsreicher, als selbst tätig zu werden.

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Messstellen mit VAMA

Stand: September 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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