Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, auf der BAB 2, FR Dortmund, bei km 221,500 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 114 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit Police Pilot Provida 2000

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landeshauptstadt Hannover übersandt.

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