Welche Folgen drohen?
- Bußgeld
- 150 €
- Punkte in Flensburg
- 1
- Fahrverbot
- keines
- Gebühren und Auslagen
- 28,50 €
- Zusammen
- 178,50 €
- Tilgung der Punkte
- nach 2 Jahren und 6 Monaten
- Probezeit
- A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
- Rechtsgrundlage
- § 3, § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Welche Messwerte fallen in diese Stufe?
Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Tabelle zeigt für übliche Tempolimits, welcher Wert im Bescheid steht (nach Abzug der Toleranz) und was das Gerät dafür gemessen haben muss (vor dem Abzug).
| Erlaubt | Im Bescheid | Gemessen |
|---|---|---|
| Erlaubt 70 km/h | 96–100 km/h | 99–104 km/h |
| Erlaubt 80 km/h | 106–110 km/h | 110–114 km/h |
| Erlaubt 100 km/h | 126–130 km/h | 130–135 km/h |
| Erlaubt 120 km/h | 146–150 km/h | 151–155 km/h |
| Erlaubt 130 km/h | 156–160 km/h | 161–165 km/h |
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier Punkte drohen, lohnt sich ein Blick in die Akte. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Was kostet es, außerorts 28 km/h zu schnell zu fahren?
28 km/h zu schnell außerorts fallen in die Stufe 26–30 km/h. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 150 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg vor. Mit dem Bußgeldbescheid kommen 28,50 € Gebühren und Auslagen dazu.
Ist die Toleranz schon abgezogen?
Im Bescheid steht die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Abgezogen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Stufen im Bußgeldkatalog beziehen sich auf diesen bereinigten Wert.
Was gilt in der Probezeit bei 26 bis 30 km/h zu viel?
Ein Tempoverstoß mit Punkt zählt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.
Wann droht trotzdem ein Fahrverbot?
Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eines Bescheids wegen mindestens 26 km/h zu viel noch einmal mindestens 26 km/h zu schnell fährt, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.