31–40 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Wer außerorts 31 bis 40 km/h zu schnell fährt, zahlt 200 € Bußgeld und bekommt 1 Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot sieht der Katalog für diese Stufe nicht vor. Eine Ausnahme gilt für Wiederholungstäter.

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: September 2026

Welche Folgen drohen?

Bußgeld
200 €
Punkte in Flensburg
1
Fahrverbot
keines

1 Monat Fahrverbot bei zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres.

Gebühren und Auslagen
28,50 €
Zusammen
228,50 €
Tilgung der Punkte
nach 2 Jahren und 6 Monaten
Probezeit
A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
Rechtsgrundlage
§ 3, § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

Pkw, Bußgeldkatalog in der Fassung vom 9. November 2021.

Mit 200 € ist es nicht immer getan.Fehlerhafte Messungen lassen sich anfechten. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Welche Messwerte fallen in diese Stufe?

Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Tabelle zeigt für übliche Tempolimits, welcher Wert im Bescheid steht (nach Abzug der Toleranz) und was das Gerät dafür gemessen haben muss (vor dem Abzug).

31–40 km/h zu schnell außerorts: Beispiele nach Tempolimit
ErlaubtIm BescheidGemessen
Erlaubt 70 km/h 101–110 km/h 105–114 km/h
Erlaubt 80 km/h 111–120 km/h 115–124 km/h
Erlaubt 100 km/h 131–140 km/h 136–145 km/h
Erlaubt 120 km/h 151–160 km/h 156–165 km/h
Erlaubt 130 km/h 161–170 km/h 166–176 km/h

Eigenen Fall mit dem Bußgeldrechner berechnen

Was kostet 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39 oder 40 km/h zu schnell außerorts?

Jeder Wert dieser Stufe kostet dasselbe: 200 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Die Tabelle zeigt für jeden Wert, was das Gerät bei Tempo 100 und Tempo 130 gemessen haben muss, bevor die Toleranz abgezogen wird.

31–40 km/h zu schnell außerorts: jeder einzelne Wert
Vorwurf im BescheidGemessen bei Tempo 100Gemessen bei Tempo 130
31 km/h zu schnell außerorts 136 km/h166–167 km/h
32 km/h zu schnell außerorts 137 km/h168 km/h
33 km/h zu schnell außerorts 138 km/h169 km/h
34 km/h zu schnell außerorts 139 km/h170 km/h
35 km/h zu schnell außerorts 140 km/h171 km/h
36 km/h zu schnell außerorts 141 km/h172 km/h
37 km/h zu schnell außerorts 142 km/h173 km/h
38 km/h zu schnell außerorts 143 km/h174 km/h
39 km/h zu schnell außerorts 144 km/h175 km/h
40 km/h zu schnell außerorts 145 km/h176 km/h

Innerorts und außerorts im Vergleich

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Sätze höher als außerorts, weil dort mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. So unterscheidet sich die Stufe 31–40 km/h:

31–40 km/h zu schnell: innerorts und außerorts
StufeBußgeldPunkteFahrverbot
31–40 km/h zu schnell innerorts 260 € 2 1 Monat
31–40 km/h zu schnell außerorts 200 € 1 –

Punkte, Probezeit und Wiederholung

Punkte in Flensburg
Der Verstoß bringt 1 Punkt im Fahreignungsregister. Er wird nach 2 Jahren und 6 Monaten getilgt, gerechnet ab der Rechtskraft des Bescheids. Bei 4 oder 5 Punkten ermahnt die Fahrerlaubnisbehörde, bei 6 oder 7 verwarnt sie, bei 8 Punkten entzieht sie die Fahrerlaubnis.
Probezeit
Ein Tempoverstoß mit Punkt ist ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Beim ersten verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre, und die Behörde ordnet ein Aufbauseminar an. Beim zweiten folgt eine Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, beim dritten der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wiederholung
Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eines Bescheids wegen mindestens 26 km/h zu viel noch einmal mindestens 26 km/h zu schnell fährt, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot – auch wenn die Stufe selbst keines vorsieht.

Einordnung von Rechtsanwalt Alexander Biernacki

Mit dem Punkt wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen. Wer bereits Punkte hat, in der Probezeit ist oder beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte den Bescheid prüfen lassen. Ob Messung, Eichung oder Beschilderung Fehler aufweisen, zeigt erst die Bußgeldakte. Sie fordert in der Praxis ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an.

Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier Punkte drohen, lohnt sich ein Blick in die Akte. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.

Häufige Fragen

Was kostet es, außerorts 33 km/h zu schnell zu fahren?

33 km/h zu schnell außerorts fallen in die Stufe 31–40 km/h. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 200 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg vor. Mit dem Bußgeldbescheid kommen 28,50 € Gebühren und Auslagen dazu.

Ist die Toleranz schon abgezogen?

Im Bescheid steht die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Abgezogen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Stufen im Bußgeldkatalog beziehen sich auf diesen bereinigten Wert.

Was gilt in der Probezeit bei 31 bis 40 km/h zu viel?

Ein Tempoverstoß mit Punkt zählt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.

Wann droht trotzdem ein Fahrverbot?

Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft eines Bescheids wegen mindestens 26 km/h zu viel noch einmal mindestens 26 km/h zu schnell fährt, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot.

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