Welche Folgen drohen?
- Verwarnungsgeld
- 40 €
- Punkte in Flensburg
- keine
- Fahrverbot
- keines
- Gebühren
- keine, wenn Sie die Verwarnung innerhalb einer Woche bezahlen
- Probezeit
- keine Folgen
- Rechtsgrundlage
- § 3, § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Welche Messwerte fallen in diese Stufe?
Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Tabelle zeigt für übliche Tempolimits, welcher Wert im Bescheid steht (nach Abzug der Toleranz) und was das Gerät dafür gemessen haben muss (vor dem Abzug).
| Erlaubt | Im Bescheid | Gemessen |
|---|---|---|
| Erlaubt 70 km/h | 81–85 km/h | 84–88 km/h |
| Erlaubt 80 km/h | 91–95 km/h | 94–98 km/h |
| Erlaubt 100 km/h | 111–115 km/h | 115–119 km/h |
| Erlaubt 120 km/h | 131–135 km/h | 136–140 km/h |
| Erlaubt 130 km/h | 141–145 km/h | 146–150 km/h |
Was kostet 11, 12, 13, 14 oder 15 km/h zu schnell außerorts?
Jeder Wert dieser Stufe kostet dasselbe: 40 € Verwarnungsgeld. Die Tabelle zeigt für jeden Wert, was das Gerät bei Tempo 100 und Tempo 130 gemessen haben muss, bevor die Toleranz abgezogen wird.
| Vorwurf im Bescheid | Gemessen bei Tempo 100 | Gemessen bei Tempo 130 |
|---|---|---|
| 11 km/h zu schnell außerorts | 115 km/h | 146 km/h |
| 12 km/h zu schnell außerorts | 116 km/h | 147 km/h |
| 13 km/h zu schnell außerorts | 117 km/h | 148 km/h |
| 14 km/h zu schnell außerorts | 118 km/h | 149 km/h |
| 15 km/h zu schnell außerorts | 119 km/h | 150 km/h |
Innerorts und außerorts im Vergleich
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Sätze höher als außerorts, weil dort mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. So unterscheidet sich die Stufe 11–15 km/h:
| Stufe | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 11–15 km/h zu schnell innerorts | 50 € | – | – |
| 11–15 km/h zu schnell außerorts | 40 € | – | – |
Punkte, Probezeit und Wiederholung
- Punkte und Probezeit
- Für diese Stufe gibt es keinen Punkt. Der Verstoß wird nicht im Fahreignungsregister eingetragen und hat in der Probezeit keine Folgen.
- Wiederholung
- Ein zweiter Verstoß in dieser Stufe führt nicht automatisch zu einem Fahrverbot. Die Regel für Wiederholungstäter greift erst ab 26 km/h zu viel. Bei Voreintragungen kann die Behörde die Geldbuße aber erhöhen.
Einordnung von Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Ein Verwarnungsgeld bis 55 € ist noch kein Bußgeldbescheid. Wer es fristgerecht bezahlt, beendet das Verfahren ohne Eintrag in Flensburg; wer nicht zahlt, riskiert einen Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Gebühren. Eine Prüfung kommt vor allem in Frage, wenn Sie den Vorwurf bestreiten oder nicht selbst gefahren sind. Das kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht einschätzen.
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Bei einem Verwarnungsgeld ohne Punkt stehen Aufwand und Nutzen selten im Verhältnis. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Was kostet es, außerorts 13 km/h zu schnell zu fahren?
13 km/h zu schnell außerorts fallen in die Stufe 11–15 km/h. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 40 € Verwarnungsgeld vor.
Ist die Toleranz schon abgezogen?
Im Bescheid steht die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Abgezogen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Stufen im Bußgeldkatalog beziehen sich auf diesen bereinigten Wert.
Hat das Folgen in der Probezeit?
Nein. Verstöße ohne Punkt werden nicht im Fahreignungsregister eingetragen und lösen keine Maßnahmen in der Probezeit aus.