11–15 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Wer außerorts 11 bis 15 km/h zu schnell fährt, zahlt 40 € Verwarnungsgeld. Einen Punkt gibt es dafür nicht, ein Fahrverbot auch nicht.

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: September 2026

Welche Folgen drohen?

Verwarnungsgeld
40 €
Punkte in Flensburg
keine
Fahrverbot
keines
Gebühren
keine, wenn Sie die Verwarnung innerhalb einer Woche bezahlen
Probezeit
keine Folgen
Rechtsgrundlage
§ 3, § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

Pkw, Bußgeldkatalog in der Fassung vom 9. November 2021.

Mit 40 € ist es nicht immer getan.Fehlerhafte Messungen lassen sich anfechten. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Welche Messwerte fallen in diese Stufe?

Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Tabelle zeigt für übliche Tempolimits, welcher Wert im Bescheid steht (nach Abzug der Toleranz) und was das Gerät dafür gemessen haben muss (vor dem Abzug).

11–15 km/h zu schnell außerorts: Beispiele nach Tempolimit
ErlaubtIm BescheidGemessen
Erlaubt 70 km/h 81–85 km/h 84–88 km/h
Erlaubt 80 km/h 91–95 km/h 94–98 km/h
Erlaubt 100 km/h 111–115 km/h 115–119 km/h
Erlaubt 120 km/h 131–135 km/h 136–140 km/h
Erlaubt 130 km/h 141–145 km/h 146–150 km/h

Eigenen Fall mit dem Bußgeldrechner berechnen

Was kostet 11, 12, 13, 14 oder 15 km/h zu schnell außerorts?

Jeder Wert dieser Stufe kostet dasselbe: 40 € Verwarnungsgeld. Die Tabelle zeigt für jeden Wert, was das Gerät bei Tempo 100 und Tempo 130 gemessen haben muss, bevor die Toleranz abgezogen wird.

11–15 km/h zu schnell außerorts: jeder einzelne Wert
Vorwurf im BescheidGemessen bei Tempo 100Gemessen bei Tempo 130
11 km/h zu schnell außerorts 115 km/h146 km/h
12 km/h zu schnell außerorts 116 km/h147 km/h
13 km/h zu schnell außerorts 117 km/h148 km/h
14 km/h zu schnell außerorts 118 km/h149 km/h
15 km/h zu schnell außerorts 119 km/h150 km/h

Innerorts und außerorts im Vergleich

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Sätze höher als außerorts, weil dort mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. So unterscheidet sich die Stufe 11–15 km/h:

11–15 km/h zu schnell: innerorts und außerorts
StufeBußgeldPunkteFahrverbot
11–15 km/h zu schnell innerorts 50 € – –
11–15 km/h zu schnell außerorts 40 € – –

Punkte, Probezeit und Wiederholung

Punkte und Probezeit
Für diese Stufe gibt es keinen Punkt. Der Verstoß wird nicht im Fahreignungsregister eingetragen und hat in der Probezeit keine Folgen.
Wiederholung
Ein zweiter Verstoß in dieser Stufe führt nicht automatisch zu einem Fahrverbot. Die Regel für Wiederholungstäter greift erst ab 26 km/h zu viel. Bei Voreintragungen kann die Behörde die Geldbuße aber erhöhen.

Einordnung von Rechtsanwalt Alexander Biernacki

Ein Verwarnungsgeld bis 55 € ist noch kein Bußgeldbescheid. Wer es fristgerecht bezahlt, beendet das Verfahren ohne Eintrag in Flensburg; wer nicht zahlt, riskiert einen Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Gebühren. Eine Prüfung kommt vor allem in Frage, wenn Sie den Vorwurf bestreiten oder nicht selbst gefahren sind. Das kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht einschätzen.

Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Bei einem Verwarnungsgeld ohne Punkt stehen Aufwand und Nutzen selten im Verhältnis. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.

Häufige Fragen

Was kostet es, außerorts 13 km/h zu schnell zu fahren?

13 km/h zu schnell außerorts fallen in die Stufe 11–15 km/h. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 40 € Verwarnungsgeld vor.

Ist die Toleranz schon abgezogen?

Im Bescheid steht die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Abgezogen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Stufen im Bußgeldkatalog beziehen sich auf diesen bereinigten Wert.

Hat das Folgen in der Probezeit?

Nein. Verstöße ohne Punkt werden nicht im Fahreignungsregister eingetragen und lösen keine Maßnahmen in der Probezeit aus.

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