11–15 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Wer außerorts 11 bis 15 km/h zu schnell fährt, zahlt 40 € Verwarnungsgeld. Einen Punkt gibt es dafür nicht, ein Fahrverbot auch nicht.

Welche Folgen drohen?

Verwarnungsgeld
40 €
Punkte in Flensburg
keine
Fahrverbot
keines
Gebühren
keine, wenn Sie die Verwarnung innerhalb einer Woche bezahlen
Probezeit
keine Folgen
Rechtsgrundlage
§ 3, § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

Pkw, Bußgeldkatalog in der Fassung vom 9. November 2021.

Mit 40 € ist es nicht immer getan.Fehlerhafte Messungen lassen sich anfechten. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Welche Messwerte fallen in diese Stufe?

Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Tabelle zeigt für übliche Tempolimits, welcher Wert im Bescheid steht (nach Abzug der Toleranz) und was das Gerät dafür gemessen haben muss (vor dem Abzug).

11–15 km/h zu schnell außerorts: Beispiele nach Tempolimit
ErlaubtIm BescheidGemessen
Erlaubt 70 km/h 81–85 km/h 84–88 km/h
Erlaubt 80 km/h 91–95 km/h 94–98 km/h
Erlaubt 100 km/h 111–115 km/h 115–119 km/h
Erlaubt 120 km/h 131–135 km/h 136–140 km/h
Erlaubt 130 km/h 141–145 km/h 146–150 km/h

Eigenen Fall mit dem Bußgeldrechner berechnen

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Bei einem Verwarnungsgeld ohne Punkt stehen Aufwand und Nutzen selten im Verhältnis. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.

Häufige Fragen

Was kostet es, außerorts 13 km/h zu schnell zu fahren?

13 km/h zu schnell außerorts fallen in die Stufe 11–15 km/h. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 40 € Verwarnungsgeld vor.

Ist die Toleranz schon abgezogen?

Im Bescheid steht die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Abgezogen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Stufen im Bußgeldkatalog beziehen sich auf diesen bereinigten Wert.

Hat das Folgen in der Probezeit?

Nein. Verstöße ohne Punkt werden nicht im Fahreignungsregister eingetragen und lösen keine Maßnahmen in der Probezeit aus.

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