Welche Folgen drohen?
- Verwarnungsgeld
- 20 €
- Punkte in Flensburg
- keine
- Fahrverbot
- keines
- Gebühren
- keine, wenn Sie die Verwarnung innerhalb einer Woche bezahlen
- Probezeit
- keine Folgen
- Rechtsgrundlage
- § 3, § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Welche Messwerte fallen in diese Stufe?
Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Tabelle zeigt für übliche Tempolimits, welcher Wert im Bescheid steht (nach Abzug der Toleranz) und was das Gerät dafür gemessen haben muss (vor dem Abzug).
| Erlaubt | Im Bescheid | Gemessen |
|---|---|---|
| Erlaubt 70 km/h | 71–80 km/h | 74–83 km/h |
| Erlaubt 80 km/h | 81–90 km/h | 84–93 km/h |
| Erlaubt 100 km/h | 101–110 km/h | 105–114 km/h |
| Erlaubt 120 km/h | 121–130 km/h | 125–135 km/h |
| Erlaubt 130 km/h | 131–140 km/h | 136–145 km/h |
Was kostet 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 km/h zu schnell außerorts?
Jeder Wert dieser Stufe kostet dasselbe: 20 € Verwarnungsgeld. Die Tabelle zeigt für jeden Wert, was das Gerät bei Tempo 100 und Tempo 130 gemessen haben muss, bevor die Toleranz abgezogen wird.
| Vorwurf im Bescheid | Gemessen bei Tempo 100 | Gemessen bei Tempo 130 |
|---|---|---|
| 1 km/h zu schnell außerorts | 105 km/h | 136 km/h |
| 2 km/h zu schnell außerorts | 106 km/h | 137 km/h |
| 3 km/h zu schnell außerorts | 107 km/h | 138 km/h |
| 4 km/h zu schnell außerorts | 108 km/h | 139 km/h |
| 5 km/h zu schnell außerorts | 109 km/h | 140 km/h |
| 6 km/h zu schnell außerorts | 110 km/h | 141 km/h |
| 7 km/h zu schnell außerorts | 111 km/h | 142 km/h |
| 8 km/h zu schnell außerorts | 112 km/h | 143 km/h |
| 9 km/h zu schnell außerorts | 113 km/h | 144 km/h |
| 10 km/h zu schnell außerorts | 114 km/h | 145 km/h |
Innerorts und außerorts im Vergleich
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Sätze höher als außerorts, weil dort mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. So unterscheidet sich die Stufe bis 10 km/h:
| Stufe | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Bis 10 km/h zu schnell innerorts | 30 € | – | – |
| Bis 10 km/h zu schnell außerorts | 20 € | – | – |
Punkte, Probezeit und Wiederholung
- Punkte und Probezeit
- Für diese Stufe gibt es keinen Punkt. Der Verstoß wird nicht im Fahreignungsregister eingetragen und hat in der Probezeit keine Folgen.
- Wiederholung
- Ein zweiter Verstoß in dieser Stufe führt nicht automatisch zu einem Fahrverbot. Die Regel für Wiederholungstäter greift erst ab 26 km/h zu viel. Bei Voreintragungen kann die Behörde die Geldbuße aber erhöhen.
Einordnung von Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Ein Verwarnungsgeld bis 55 € ist noch kein Bußgeldbescheid. Wer es fristgerecht bezahlt, beendet das Verfahren ohne Eintrag in Flensburg; wer nicht zahlt, riskiert einen Bußgeldbescheid mit zusätzlichen Gebühren. Eine Prüfung kommt vor allem in Frage, wenn Sie den Vorwurf bestreiten oder nicht selbst gefahren sind. Das kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht einschätzen.
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Bei einem Verwarnungsgeld ohne Punkt stehen Aufwand und Nutzen selten im Verhältnis. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Was kostet es, außerorts 3 km/h zu schnell zu fahren?
3 km/h zu schnell außerorts fallen in die Stufe bis 10 km/h. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 20 € Verwarnungsgeld vor.
Ist die Toleranz schon abgezogen?
Im Bescheid steht die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Abgezogen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Stufen im Bußgeldkatalog beziehen sich auf diesen bereinigten Wert.
Hat das Folgen in der Probezeit?
Nein. Verstöße ohne Punkt werden nicht im Fahreignungsregister eingetragen und lösen keine Maßnahmen in der Probezeit aus.