Welche Folgen drohen?
- Verwarnungsgeld
- 30 €
- Punkte in Flensburg
- keine
- Fahrverbot
- keines
- Gebühren
- keine, wenn Sie die Verwarnung innerhalb einer Woche bezahlen
- Probezeit
- keine Folgen
- Rechtsgrundlage
- § 3, § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Welche Messwerte fallen in diese Stufe?
Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Tabelle zeigt für übliche Tempolimits, welcher Wert im Bescheid steht (nach Abzug der Toleranz) und was das Gerät dafür gemessen haben muss (vor dem Abzug).
| Erlaubt | Im Bescheid | Gemessen |
|---|---|---|
| Erlaubt 30 km/h | 31–40 km/h | 34–43 km/h |
| Erlaubt 50 km/h | 51–60 km/h | 54–63 km/h |
| Erlaubt 70 km/h | 71–80 km/h | 74–83 km/h |
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Bei einem Verwarnungsgeld ohne Punkt stehen Aufwand und Nutzen selten im Verhältnis. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Was kostet es, innerorts 3 km/h zu schnell zu fahren?
3 km/h zu schnell innerorts fallen in die Stufe bis 10 km/h. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 30 € Verwarnungsgeld vor.
Ist die Toleranz schon abgezogen?
Im Bescheid steht die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Abgezogen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Stufen im Bußgeldkatalog beziehen sich auf diesen bereinigten Wert.
Hat das Folgen in der Probezeit?
Nein. Verstöße ohne Punkt werden nicht im Fahreignungsregister eingetragen und lösen keine Maßnahmen in der Probezeit aus.