Welche Folgen drohen?
- Bußgeld
- 600 €
- Punkte in Flensburg
- 2
- Fahrverbot
- 2 Monate
- Gebühren und Auslagen
- 33,50 €
- Zusammen
- 633,50 €
- Tilgung der Punkte
- nach 5 Jahren
- Probezeit
- A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
- Rechtsgrundlage
- § 3, § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Welche Messwerte fallen in diese Stufe?
Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Tabelle zeigt für übliche Tempolimits, welcher Wert im Bescheid steht (nach Abzug der Toleranz) und was das Gerät dafür gemessen haben muss (vor dem Abzug).
| Erlaubt | Im Bescheid | Gemessen |
|---|---|---|
| Erlaubt 70 km/h | 131–140 km/h | 136–145 km/h |
| Erlaubt 80 km/h | 141–150 km/h | 146–155 km/h |
| Erlaubt 100 km/h | 161–170 km/h | 166–176 km/h |
| Erlaubt 120 km/h | 181–190 km/h | 187–196 km/h |
| Erlaubt 130 km/h | 191–200 km/h | 197–207 km/h |
Was kostet 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69 oder 70 km/h zu schnell außerorts?
Jeder Wert dieser Stufe kostet dasselbe: 600 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot. Die Tabelle zeigt für jeden Wert, was das Gerät bei Tempo 100 und Tempo 130 gemessen haben muss, bevor die Toleranz abgezogen wird.
| Vorwurf im Bescheid | Gemessen bei Tempo 100 | Gemessen bei Tempo 130 |
|---|---|---|
| 61 km/h zu schnell außerorts | 166–167 km/h | 197 km/h |
| 62 km/h zu schnell außerorts | 168 km/h | 198 km/h |
| 63 km/h zu schnell außerorts | 169 km/h | 199 km/h |
| 64 km/h zu schnell außerorts | 170 km/h | 200–201 km/h |
| 65 km/h zu schnell außerorts | 171 km/h | 202 km/h |
| 66 km/h zu schnell außerorts | 172 km/h | 203 km/h |
| 67 km/h zu schnell außerorts | 173 km/h | 204 km/h |
| 68 km/h zu schnell außerorts | 174 km/h | 205 km/h |
| 69 km/h zu schnell außerorts | 175 km/h | 206 km/h |
| 70 km/h zu schnell außerorts | 176 km/h | 207 km/h |
Innerorts und außerorts im Vergleich
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Sätze höher als außerorts, weil dort mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. So unterscheidet sich die Stufe 61–70 km/h:
| Stufe | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 61–70 km/h zu schnell innerorts | 700 € | 2 | 3 Monate |
| 61–70 km/h zu schnell außerorts | 600 € | 2 | 2 Monate |
Punkte, Probezeit und Wiederholung
- Punkte in Flensburg
- Der Verstoß bringt 2 Punkte im Fahreignungsregister. Sie werden nach 5 Jahren getilgt, gerechnet ab der Rechtskraft des Bescheids. Bei 4 oder 5 Punkten ermahnt die Fahrerlaubnisbehörde, bei 6 oder 7 verwarnt sie, bei 8 Punkten entzieht sie die Fahrerlaubnis.
- Probezeit
- Ein Tempoverstoß mit Punkt ist ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Beim ersten verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre, und die Behörde ordnet ein Aufbauseminar an. Beim zweiten folgt eine Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, beim dritten der Entzug der Fahrerlaubnis.
- Wiederholung
- Das Fahrverbot gilt schon beim ersten Mal. Wer in den zwei Jahren vor dem Verstoß bereits ein Fahrverbot hatte, kann den Beginn nicht selbst wählen: Es beginnt dann mit der Rechtskraft des Bescheids. Bei Voreintragungen kann die Behörde außerdem die Geldbuße erhöhen.
Einordnung von Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Ein Fahrverbot trifft viele Betroffene beruflich und privat hart. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße abgesehen werden, etwa wenn sonst der Arbeitsplatz verloren ginge. Bei sehr deutlichen Überschreitungen werfen Behörden manchmal Vorsatz vor; dann kann sich die Geldbuße erhöhen. Ob die Messung angreifbar ist und ob eine Ausnahme in Betracht kommt, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Bußgeldakte – am besten, bevor die Einspruchsfrist von zwei Wochen abläuft.
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Was kostet es, außerorts 63 km/h zu schnell zu fahren?
63 km/h zu schnell außerorts fallen in die Stufe 61–70 km/h. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 600 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot vor. Mit dem Bußgeldbescheid kommen 33,50 € Gebühren und Auslagen dazu.
Ist die Toleranz schon abgezogen?
Im Bescheid steht die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Abgezogen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Stufen im Bußgeldkatalog beziehen sich auf diesen bereinigten Wert.
Was gilt in der Probezeit bei 61 bis 70 km/h zu viel?
Ein Tempoverstoß mit Punkt zählt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.
Kann ich mir aussuchen, wann das Fahrverbot beginnt?
Wenn in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, haben Sie vier Monate Zeit. In diesem Zeitraum geben Sie den Führerschein ab, wann es Ihnen passt. Sonst beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft des Bescheids.