Welche Folgen drohen?
- Bußgeld
- 480 €
- Punkte in Flensburg
- 2
- Fahrverbot
- 1 Monat
- Gebühren und Auslagen
- 28,50 €
- Zusammen
- 508,50 €
- Tilgung der Punkte
- nach 5 Jahren
- Probezeit
- A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
- Rechtsgrundlage
- § 3, § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG
Welche Messwerte fallen in diese Stufe?
Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Tabelle zeigt für übliche Tempolimits, welcher Wert im Bescheid steht (nach Abzug der Toleranz) und was das Gerät dafür gemessen haben muss (vor dem Abzug).
| Erlaubt | Im Bescheid | Gemessen |
|---|---|---|
| Erlaubt 70 km/h | 121–130 km/h | 125–135 km/h |
| Erlaubt 80 km/h | 131–140 km/h | 136–145 km/h |
| Erlaubt 100 km/h | 151–160 km/h | 156–165 km/h |
| Erlaubt 120 km/h | 171–180 km/h | 177–186 km/h |
| Erlaubt 130 km/h | 181–190 km/h | 187–196 km/h |
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.
Häufige Fragen
Was kostet es, außerorts 53 km/h zu schnell zu fahren?
53 km/h zu schnell außerorts fallen in die Stufe 51–60 km/h. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 480 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot vor. Mit dem Bußgeldbescheid kommen 28,50 € Gebühren und Auslagen dazu.
Ist die Toleranz schon abgezogen?
Im Bescheid steht die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Abgezogen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Stufen im Bußgeldkatalog beziehen sich auf diesen bereinigten Wert.
Was gilt in der Probezeit bei 51 bis 60 km/h zu viel?
Ein Tempoverstoß mit Punkt zählt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.
Kann ich mir aussuchen, wann das Fahrverbot beginnt?
Wenn in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, haben Sie vier Monate Zeit. In diesem Zeitraum geben Sie den Führerschein ab, wann es Ihnen passt. Sonst beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft des Bescheids.