51–60 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Wer außerorts 51 bis 60 km/h zu schnell fährt, zahlt 480 € Bußgeld, bekommt 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: September 2026

Welche Folgen drohen?

Bußgeld
480 €
Punkte in Flensburg
2
Fahrverbot
1 Monat
Gebühren und Auslagen
28,50 €
Zusammen
508,50 €
Tilgung der Punkte
nach 5 Jahren
Probezeit
A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
Rechtsgrundlage
§ 3, § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

Pkw, Bußgeldkatalog in der Fassung vom 9. November 2021.

Mit 480 € ist es nicht immer getan.Fehlerhafte Messungen lassen sich anfechten. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Welche Messwerte fallen in diese Stufe?

Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Tabelle zeigt für übliche Tempolimits, welcher Wert im Bescheid steht (nach Abzug der Toleranz) und was das Gerät dafür gemessen haben muss (vor dem Abzug).

51–60 km/h zu schnell außerorts: Beispiele nach Tempolimit
ErlaubtIm BescheidGemessen
Erlaubt 70 km/h 121–130 km/h 125–135 km/h
Erlaubt 80 km/h 131–140 km/h 136–145 km/h
Erlaubt 100 km/h 151–160 km/h 156–165 km/h
Erlaubt 120 km/h 171–180 km/h 177–186 km/h
Erlaubt 130 km/h 181–190 km/h 187–196 km/h

Eigenen Fall mit dem Bußgeldrechner berechnen

Was kostet 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59 oder 60 km/h zu schnell außerorts?

Jeder Wert dieser Stufe kostet dasselbe: 480 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Die Tabelle zeigt für jeden Wert, was das Gerät bei Tempo 100 und Tempo 130 gemessen haben muss, bevor die Toleranz abgezogen wird.

51–60 km/h zu schnell außerorts: jeder einzelne Wert
Vorwurf im BescheidGemessen bei Tempo 100Gemessen bei Tempo 130
51 km/h zu schnell außerorts 156 km/h187 km/h
52 km/h zu schnell außerorts 157 km/h188 km/h
53 km/h zu schnell außerorts 158 km/h189 km/h
54 km/h zu schnell außerorts 159 km/h190 km/h
55 km/h zu schnell außerorts 160 km/h191 km/h
56 km/h zu schnell außerorts 161 km/h192 km/h
57 km/h zu schnell außerorts 162 km/h193 km/h
58 km/h zu schnell außerorts 163 km/h194 km/h
59 km/h zu schnell außerorts 164 km/h195 km/h
60 km/h zu schnell außerorts 165 km/h196 km/h

Innerorts und außerorts im Vergleich

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Sätze höher als außerorts, weil dort mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. So unterscheidet sich die Stufe 51–60 km/h:

51–60 km/h zu schnell: innerorts und außerorts
StufeBußgeldPunkteFahrverbot
51–60 km/h zu schnell innerorts 560 € 2 2 Monate
51–60 km/h zu schnell außerorts 480 € 2 1 Monat

Punkte, Probezeit und Wiederholung

Punkte in Flensburg
Der Verstoß bringt 2 Punkte im Fahreignungsregister. Sie werden nach 5 Jahren getilgt, gerechnet ab der Rechtskraft des Bescheids. Bei 4 oder 5 Punkten ermahnt die Fahrerlaubnisbehörde, bei 6 oder 7 verwarnt sie, bei 8 Punkten entzieht sie die Fahrerlaubnis.
Probezeit
Ein Tempoverstoß mit Punkt ist ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Beim ersten verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre, und die Behörde ordnet ein Aufbauseminar an. Beim zweiten folgt eine Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, beim dritten der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wiederholung
Das Fahrverbot gilt schon beim ersten Mal. Wer in den zwei Jahren vor dem Verstoß bereits ein Fahrverbot hatte, kann den Beginn nicht selbst wählen: Es beginnt dann mit der Rechtskraft des Bescheids. Bei Voreintragungen kann die Behörde außerdem die Geldbuße erhöhen.

Einordnung von Rechtsanwalt Alexander Biernacki

Ein Fahrverbot trifft viele Betroffene beruflich und privat hart. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße abgesehen werden, etwa wenn sonst der Arbeitsplatz verloren ginge. Bei sehr deutlichen Überschreitungen werfen Behörden manchmal Vorsatz vor; dann kann sich die Geldbuße erhöhen. Ob die Messung angreifbar ist und ob eine Ausnahme in Betracht kommt, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Bußgeldakte – am besten, bevor die Einspruchsfrist von zwei Wochen abläuft.

Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.

Häufige Fragen

Was kostet es, außerorts 53 km/h zu schnell zu fahren?

53 km/h zu schnell außerorts fallen in die Stufe 51–60 km/h. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 480 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot vor. Mit dem Bußgeldbescheid kommen 28,50 € Gebühren und Auslagen dazu.

Ist die Toleranz schon abgezogen?

Im Bescheid steht die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Abgezogen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Stufen im Bußgeldkatalog beziehen sich auf diesen bereinigten Wert.

Was gilt in der Probezeit bei 51 bis 60 km/h zu viel?

Ein Tempoverstoß mit Punkt zählt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.

Kann ich mir aussuchen, wann das Fahrverbot beginnt?

Wenn in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, haben Sie vier Monate Zeit. In diesem Zeitraum geben Sie den Führerschein ab, wann es Ihnen passt. Sonst beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft des Bescheids.

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