51–60 km/h zu schnell innerorts: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Wer innerorts 51 bis 60 km/h zu schnell fährt, zahlt 560 € Bußgeld, bekommt 2 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot.

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: September 2026

Welche Folgen drohen?

Bußgeld
560 €
Punkte in Flensburg
2
Fahrverbot
2 Monate
Gebühren und Auslagen
31,50 €
Zusammen
591,50 €
Tilgung der Punkte
nach 5 Jahren
Probezeit
A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
Rechtsgrundlage
§ 3, § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

Pkw, Bußgeldkatalog in der Fassung vom 9. November 2021.

Mit 560 € ist es nicht immer getan.Fehlerhafte Messungen lassen sich anfechten. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Welche Messwerte fallen in diese Stufe?

Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Tabelle zeigt für übliche Tempolimits, welcher Wert im Bescheid steht (nach Abzug der Toleranz) und was das Gerät dafür gemessen haben muss (vor dem Abzug).

51–60 km/h zu schnell innerorts: Beispiele nach Tempolimit
ErlaubtIm BescheidGemessen
Erlaubt 30 km/h 81–90 km/h 84–93 km/h
Erlaubt 50 km/h 101–110 km/h 105–114 km/h
Erlaubt 70 km/h 121–130 km/h 125–135 km/h

Eigenen Fall mit dem Bußgeldrechner berechnen

Was kostet 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59 oder 60 km/h zu schnell innerorts?

Jeder Wert dieser Stufe kostet dasselbe: 560 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot. Die Tabelle zeigt für jeden Wert, was das Gerät bei Tempo 30 und Tempo 50 gemessen haben muss, bevor die Toleranz abgezogen wird.

51–60 km/h zu schnell innerorts: jeder einzelne Wert
Vorwurf im BescheidGemessen bei Tempo 30Gemessen bei Tempo 50
51 km/h zu schnell innerorts 84 km/h105 km/h
52 km/h zu schnell innerorts 85 km/h106 km/h
53 km/h zu schnell innerorts 86 km/h107 km/h
54 km/h zu schnell innerorts 87 km/h108 km/h
55 km/h zu schnell innerorts 88 km/h109 km/h
56 km/h zu schnell innerorts 89 km/h110 km/h
57 km/h zu schnell innerorts 90 km/h111 km/h
58 km/h zu schnell innerorts 91 km/h112 km/h
59 km/h zu schnell innerorts 92 km/h113 km/h
60 km/h zu schnell innerorts 93 km/h114 km/h

Innerorts und außerorts im Vergleich

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Sätze höher als außerorts, weil dort mehr Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. So unterscheidet sich die Stufe 51–60 km/h:

51–60 km/h zu schnell: innerorts und außerorts
StufeBußgeldPunkteFahrverbot
51–60 km/h zu schnell innerorts 560 € 2 2 Monate
51–60 km/h zu schnell außerorts 480 € 2 1 Monat

Punkte, Probezeit und Wiederholung

Punkte in Flensburg
Der Verstoß bringt 2 Punkte im Fahreignungsregister. Sie werden nach 5 Jahren getilgt, gerechnet ab der Rechtskraft des Bescheids. Bei 4 oder 5 Punkten ermahnt die Fahrerlaubnisbehörde, bei 6 oder 7 verwarnt sie, bei 8 Punkten entzieht sie die Fahrerlaubnis.
Probezeit
Ein Tempoverstoß mit Punkt ist ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Beim ersten verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre, und die Behörde ordnet ein Aufbauseminar an. Beim zweiten folgt eine Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung, beim dritten der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wiederholung
Das Fahrverbot gilt schon beim ersten Mal. Wer in den zwei Jahren vor dem Verstoß bereits ein Fahrverbot hatte, kann den Beginn nicht selbst wählen: Es beginnt dann mit der Rechtskraft des Bescheids. Bei Voreintragungen kann die Behörde außerdem die Geldbuße erhöhen.

Einordnung von Rechtsanwalt Alexander Biernacki

Ein Fahrverbot trifft viele Betroffene beruflich und privat hart. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße abgesehen werden, etwa wenn sonst der Arbeitsplatz verloren ginge. Bei sehr deutlichen Überschreitungen werfen Behörden manchmal Vorsatz vor; dann kann sich die Geldbuße erhöhen. Ob die Messung angreifbar ist und ob eine Ausnahme in Betracht kommt, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Bußgeldakte – am besten, bevor die Einspruchsfrist von zwei Wochen abläuft.

Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.

Häufige Fragen

Was kostet es, innerorts 53 km/h zu schnell zu fahren?

53 km/h zu schnell innerorts fallen in die Stufe 51–60 km/h. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 560 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot vor. Mit dem Bußgeldbescheid kommen 31,50 € Gebühren und Auslagen dazu.

Ist die Toleranz schon abgezogen?

Im Bescheid steht die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Abgezogen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Stufen im Bußgeldkatalog beziehen sich auf diesen bereinigten Wert.

Was gilt in der Probezeit bei 51 bis 60 km/h zu viel?

Ein Tempoverstoß mit Punkt zählt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.

Kann ich mir aussuchen, wann das Fahrverbot beginnt?

Wenn in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, haben Sie vier Monate Zeit. In diesem Zeitraum geben Sie den Führerschein ab, wann es Ihnen passt. Sonst beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft des Bescheids.

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