51–60 km/h zu schnell innerorts: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Wer innerorts 51 bis 60 km/h zu schnell fährt, zahlt 560 € Bußgeld, bekommt 2 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot.

Welche Folgen drohen?

Bußgeld
560 €
Punkte in Flensburg
2
Fahrverbot
2 Monate
Gebühren und Auslagen
31,50 €
Zusammen
591,50 €
Tilgung der Punkte
nach 5 Jahren
Probezeit
A-Verstoß: Verlängerung auf vier Jahre und Aufbauseminar
Rechtsgrundlage
§ 3, § 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG

Pkw, Bußgeldkatalog in der Fassung vom 9. November 2021.

Mit 560 € ist es nicht immer getan.Fehlerhafte Messungen lassen sich anfechten. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Welche Messwerte fallen in diese Stufe?

Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Tabelle zeigt für übliche Tempolimits, welcher Wert im Bescheid steht (nach Abzug der Toleranz) und was das Gerät dafür gemessen haben muss (vor dem Abzug).

51–60 km/h zu schnell innerorts: Beispiele nach Tempolimit
ErlaubtIm BescheidGemessen
Erlaubt 30 km/h 81–90 km/h 84–93 km/h
Erlaubt 50 km/h 101–110 km/h 105–114 km/h
Erlaubt 70 km/h 121–130 km/h 125–135 km/h

Eigenen Fall mit dem Bußgeldrechner berechnen

Lohnt sich hier ein Einspruch?

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Weil hier ein Fahrverbot droht, lohnt sich die Prüfung besonders. Ob Messung und Bescheid fehlerfrei sind, prüft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht anhand der Akte.

Häufige Fragen

Was kostet es, innerorts 53 km/h zu schnell zu fahren?

53 km/h zu schnell innerorts fallen in die Stufe 51–60 km/h. Dafür sieht der Bußgeldkatalog 560 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot vor. Mit dem Bußgeldbescheid kommen 31,50 € Gebühren und Auslagen dazu.

Ist die Toleranz schon abgezogen?

Im Bescheid steht die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz. Abgezogen werden bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Die Stufen im Bußgeldkatalog beziehen sich auf diesen bereinigten Wert.

Was gilt in der Probezeit bei 51 bis 60 km/h zu viel?

Ein Tempoverstoß mit Punkt zählt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, und die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein Aufbauseminar an.

Kann ich mir aussuchen, wann das Fahrverbot beginnt?

Wenn in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, haben Sie vier Monate Zeit. In diesem Zeitraum geben Sie den Führerschein ab, wann es Ihnen passt. Sonst beginnt das Fahrverbot mit der Rechtskraft des Bescheids.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen