Steckbrief: PoliScan Speed
- Hersteller
- Vitronic, Wiesbaden
- Messverfahren
- scannender Laser (LIDAR), Berechnung aus vielen Einzelmessungen
- Einsatz
- stationär (Säule), semistationär (Anhänger), mobil (Stativ oder Fahrzeug)
- Fahrstreifen
- mehrere gleichzeitig
- Beweismittel
- Messfoto mit Auswerterahmen und digitaler Falldatensatz
- Toleranzabzug
- bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
- Eichung
- vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
- In unserer Datenbank
- 5.932 Messstellen, 19.414 dokumentierte Fälle
So misst PoliScan Speed
PoliScan Speed tastet die Fahrbahn mit einem fächerförmigen Laserstrahl ab. Das Gerät erkennt jedes Fahrzeug im Messbereich, verfolgt es über eine Strecke und berechnet die Geschwindigkeit aus der Veränderung seiner Position. Liegt der Wert über dem eingestellten Grenzwert, löst die Kamera aus; im Foto markiert ein Rahmen das gemessene Fahrzeug.
Ablauf einer Messung
- Aufbau und Einrichtung nach Gebrauchsanweisung; bei mobilen Einsätzen Ausrichtung zur Fahrbahn.
- Der Laserscanner erfasst alle Fahrzeuge im Messbereich und verfolgt sie.
- Aus vielen Einzelmessungen entsteht ein Geschwindigkeitswert je Fahrzeug.
- Bei Überschreitung: Foto mit Auswerterahmen, Speicherung als gesicherter Falldatensatz.
- Die Bußgeldstelle wertet Foto und Daten aus und prüft die Zuordnung.
So erkennen Sie PoliScan Speed
Stationär als hoher, meist grauer Säulenkasten mit dunkler Scheibe für Laser und Kamera. Semistationär als Anhänger am Straßenrand, der tage- oder wochenlang stehen bleibt. Mobil als Gerät auf einem Stativ oder in einem Messfahrzeug.
Typische Fehlerquellen bei PoliScan Speed
Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.
- Messung außerhalb des Auswertebereichs
- Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
- Zuordnung über den Auswerterahmen
- Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
- Aufstellung bei mobilen Einsätzen
- Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
- Softwarestand
- Das Gerät darf nur mit einem Softwarestand messen, der von der Zulassung gedeckt ist.
- Eichung und Reparaturen
- Nach Eingriffen am Gerät ist eine neue Eichung nötig.
Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.
Toleranzabzug bei PoliScan Speed
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.
| Messung | Nach Toleranzabzug | Vorgeworfen |
|---|---|---|
| 68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt | 68 − 3 = 65 km/h | 15 km/h zu schnell |
| 137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt | 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h | 32 km/h zu schnell |
Eichung und Zulassung
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
- BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
- BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.
Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft
Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.
- Falldatensatz und Auswerterahmen: Sitzt der Rahmen richtig am gemessenen Fahrzeug?
- Softwareversion laut Messprotokoll und Eichschein
- Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
- Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
- Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
- Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
- Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?
Was der Anwalt anfordern kann
- Akteneinsicht
- Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
- Messdaten
- Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
- Lebensakte des Geräts
- Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
- Sachverständigengutachten
- Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.
Wo PoliScan Speed eingesetzt wird
Auswertung unserer Datenbank: 5.932 Messstellen, an denen PoliScan Speed genannt ist.
Nach Bundesland
| Bundesland | Messstellen | |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 859 | |
| Bayern | 859 | |
| Baden-Württemberg | 588 | |
| Niedersachsen | 406 | |
| Rheinland-Pfalz | 305 | |
| Schleswig-Holstein | 268 | |
| Brandenburg | 185 | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 179 | |
| Sachsen | 150 | |
| Hessen | 136 | |
| Saarland | 96 | |
| Thüringen | 92 | |
| Bremen | 77 | |
| Berlin | 44 | |
| Sachsen-Anhalt | 36 | |
| Hamburg | 21 |
Städte und Gemeinden mit den meisten Messstellen
- Ludwigshafen am Rhein
- Dortmund
- München
- Kiel
- Nürnberg
- Wolfsburg
- Bremen
- Duisburg
- Chemnitz
- Potsdam
- Mannheim
- Wuppertal
- Berlin
- Leipzig
- Düsseldorf
Autobahnen und Bundesstraßen
- Innerorts / außerorts
- 1.145 / 2.138 Messstellen
- Häufigste Tempolimits
- 50 km/h (669), 100 km/h (422), 80 km/h (396), 30 km/h (316), 60 km/h (256), 70 km/h (253)
- Überwachung
- Geschwindigkeit (4.627), Rotlicht (164), Handy am Steuer (20), Abstand (19), Überholverbot (2)
Dokumentierte Fälle nach Jahr
| Jahr | Fälle | |
|---|---|---|
| 2011 | 42 | |
| 2012 | 26 | |
| 2013 | 164 | |
| 2014 | 15 | |
| 2015 | 1.033 | |
| 2016 | 1.305 | |
| 2017 | 1.828 | |
| 2018 | 2.474 | |
| 2019 | 2.077 | |
| 2020 | 2.529 | |
| 2021 | 3.991 | |
| 2022 | 2.174 | |
| 2023 | 1.129 | |
| 2024 | 627 |
Häufige Fragen zu PoliScan Speed
Wie funktioniert das Messgerät PoliScan Speed?
PoliScan Speed tastet die Fahrbahn mit einem fächerförmigen Laserstrahl ab. Das Gerät erkennt jedes Fahrzeug im Messbereich, verfolgt es über eine Strecke und berechnet die Geschwindigkeit aus der Veränderung seiner Position. Liegt der Wert über dem eingestellten Grenzwert, löst die Kamera aus; im Foto markiert ein Rahmen das gemessene Fahrzeug.
Woran erkenne ich PoliScan Speed?
Stationär als hoher, meist grauer Säulenkasten mit dunkler Scheibe für Laser und Kamera. Semistationär als Anhänger am Straßenrand, der tage- oder wochenlang stehen bleibt. Mobil als Gerät auf einem Stativ oder in einem Messfahrzeug.
Welche Fehlerquellen gibt es bei PoliScan Speed?
- Messung außerhalb des Auswertebereichs: Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
- Zuordnung über den Auswerterahmen: Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
- Aufstellung bei mobilen Einsätzen: Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
- Softwarestand: Das Gerät darf nur mit einem Softwarestand messen, der von der Zulassung gedeckt ist.
- Eichung und Reparaturen: Nach Eingriffen am Gerät ist eine neue Eichung nötig.
Misst PoliScan Speed mehrere Fahrstreifen?
Ja. Der Laserscanner erfasst mehrere Fahrstreifen gleichzeitig. Welcher Messwert zu welchem Fahrzeug gehört, zeigt der Auswerterahmen im Foto.
Gilt PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren?
Die Oberlandesgerichte behandeln PoliScan Speed überwiegend als standardisiertes Messverfahren. Das heißt nicht, dass jede Messung richtig ist – Zweifel müssen aber konkret begründet werden, etwa anhand der Messdaten.
Welche Toleranz wird bei PoliScan Speed abgezogen?
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.
Muss PoliScan Speed geeicht sein?
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Kann man gegen eine Messung mit PoliScan Speed Einspruch einlegen?
Ja. Ob die Messung angreifbar ist, zeigt aber erst die Bußgeldakte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids muss der Einspruch eingehen. Akte und Messdaten fordert in der Regel ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und wertet sie aus, bei Bedarf mit einem Sachverständigen. Das ist deutlich aussichtsreicher, als selbst tätig zu werden.
Wo wird mit PoliScan Speed gemessen?
In unserer Datenbank ist PoliScan Speed an 5.932 Messstellen erfasst, die meisten in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Die Liste steht auf dieser Seite.
Ähnliche Messgeräte
Messstellen mit PoliScan Speed
- 100 Ellenberg, BAB 7, km 764.450, Würzburg-Ulm
- 100 BAB 20, ca. km 327.94, in FR AD Kreuz Uckermark
- 40 BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38.5, i. R. Rostock
- 80 Neuss, A46, km 65.114, RF HS
- 100 BAB 2, km 40,0, in FR AS Ziesar
- 120 BAB 10, Höhe km 71.4, in FR Ludwigsfelde
- 100 Gruibingen, BAB 8, km 160.235, Stuttgart – München
- 60 BAB 10, Höhe km 90.8, in FR AD Potsdam
- 100 Krefeld, auf der A 57, in Höhe km 62.857, RF Köln
- 100 BAB 111, km 0,65, in FR Hamburg
- 80 BAB 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zu BAB 10, in FR AK Schönefeld
- 60 BAB 24, bei km 234,5, in FR Hamburg
- 80 Duisburg, A 42, RF Dortmund, km 12.288
- 100 Gem. Speyer, A 61, km 378.1, FR Hockenheim
- 100 Ratingen, A3, km 92.275, RF OB
- 80 Immendingen, BAB 81, km 704.890, Singen-Stuttgart
- 80 BAB 10, km 153.830, in FR Potsdam
- 80 Schwelm, A 1, km 365.390, RF K
- 60 BAB 10, km 167.75, in FR AD Pankow
- 50 Stuttgart, B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift
- 60 BAB 10, km 168.7, in FR Hamburg
- 100 Münster, BAB 1, km 269.530, FR Bremen
- 80 Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 43,291
- 100 Mehren, A 1 AD Vulkaneifel, Gem. Mehren, km 80.2, Rtg. Saarbrücken
- 120 BAB 13, km 60.59, in FR AS Lübbenau/AD Spreewald
- 60 BAB 10, km 172.7, in FR Hamburg
- 60 Wetter, Bundesautobahn 1, km 352.000, Fahrtrichtung Bremen
- 80 Langenfeld, BAB 3, km 114.730, FR Oberhausen
- 100 Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund
- 120 BAB 13, bei km 123,19, in FR AS Ortrand / Berlin
- 100 BAB 9, km 0,47, Höhe AD Potsdam, in FR AD Nuthetal
- 80 Bremen, A 1 Höhe km 104.4, Spur 2, FR Hamburg
- 80 Bruchsal, BAB 5, km 609,500, Frankfurt – Basel
- 100 Hagen, BAB 45, km 38.800, RF Dortmund
- 80 Rottendorf, A 7 Ri. Füssen/Reutte, Abschnitt 260, km 5,38
- 100 Neuss, A57, km 87.982, RF KR
- 120 Köln, BAB 4, km 73.17, FR Heerlen
- 70 B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock
- 120 BAB 11, km 20.3, Brückenbauwerk,in FR Prenzlau/Polen
- 60 Kamen, BAB 1, km 317.200, RF Köln
- 120 Haan, A 46, km 90.867, RF NE
- 100 BAb 13, km 7.81, in FR Dresden
- 60 Köln-BAB 3, km 0,80, AS Königsforst / AK Köln-Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen
- 60 Bergkamen, BAB 2, km 415.900, FR Oberhausen
- 100 BAB 24, km 169.950, in FR Hamburg
- 80 Duisburg auf der BAB 59, bei km 10.020 RF Dinslaken
- 100 Krefeld, A 57, km 66,402, FR K
- 50 Düsseldorf, Überfahrt Bundesstraße 8/Bundesautobahn 44, Südwestlicher Knoten Fahrtrichtung Innenstadt
- 80 Langenfeld, auf der BAB 3, in Höhe km 121,32, FR Köln
- 100 Remscheid, A1, km 381.603, FR K